Zum Inhalt springen
5 von 5aus 14 Google-BewertungenUnabhängigan keine Versicherungsgesellschaft gebundenKostenfreidie Beratung wird vom Versicherer vergütet
PKV-Kompass — zur Startseite PKV-Kompass Private Krankenversicherung verstehen und vergleichen § 34d GewO Versicherungsmakler mit IHK-Erlaubnis
Private Krankenversicherung verstehen und vergleichen

Beihilfe Nordrhein-Westfalen private Krankenversicherung

Was das Land Nordrhein-Westfalen von Krankheitskosten übernimmt, steht in § 12 der BVO NRW. Eine Kostendämpfungspauschale wird dort seit dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben.

5 von 5 Sternen bei Google

Was der Dienstherr in Nordrhein-Westfalen übernimmt

Wer in Nordrhein-Westfalen verbeamtet wird, bekommt vom Land die Hälfte seiner Krankheitskosten ersetzt. Die andere Hälfte muss versichert werden. Das ist der ganze Kern, und alles Weitere sind Abweichungen davon.

Die Prozentsätze stehen in § 12 Absatz 1 der Beihilfenverordnung NRW. Sie sind nicht verhandelbar und hängen am Status, nicht am Einkommen:

Wer Bemessungssatz
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter 50 %
dieselben, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %
Versorgungsempfänger (außer Waisen) 70 %
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner 70 %
berücksichtigungsfähige Kinder und beihilfeberechtigte Waisen 80 %

Balkengrafik: Bemessungssätze 50, 70 und 80 Prozent in Nordrhein-Westfalen, daneben der jeweils privat abzusichernde Rest

Die Sätze gelten für die beihilfefähigen Aufwendungen, nicht für jede Rechnung. Was beihilfefähig ist und in welcher Höhe, regeln die übrigen Paragraphen derselben Verordnung.

Die Verordnung, auf die es ankommt

Beihilfe ist Landesrecht. Jede Landesbeihilfeverordnung hat eigene Sätze, eigene Abzüge und eigene Stichtage. Für Nordrhein-Westfalen gilt die Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen vom 5. November 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes auf Seite 602. Zuletzt geändert wurde sie durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. März 2026.

Auf dieses Datum kommt es an. Wer eine Angabe über die Beihilfe in NRW liest, kann sie an dieser Fassung prüfen. Angaben zu einem anderen Bundesland helfen hier nicht weiter, auch wenn die Zahlen ähnlich aussehen.

Der Abzug, den es seit 2022 nicht mehr gibt

Hier liegt der größte Unterschied zu mehreren Nachbarländern. Bis zum Jahr 2021 kürzte NRW die ausgezahlte Beihilfe einmal im Jahr um eine Kostendämpfungspauschale. Sie war nach Besoldungsgruppen gestaffelt und reichte von 150 Euro in den Gruppen A 7 bis A 11 bis zu 750 Euro in den höchsten Gruppen.

Diese Kürzung ist entfallen. § 12a der Verordnung sagt heute, dass eine Kostendämpfungspauschale ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben wird. Für die Gruppen A 5 und A 6, die vorher ohnehin ausgenommen waren, trat an diese Stelle etwas anderes: ein Zuschuss von 12,50 Euro im Monat zum Krankenversicherungsbeitrag.

Praktisch heißt das: In NRW kommt bei Ihnen an, was die Prozentrechnung ergibt. In Rheinland-Pfalz oder im Saarland geht davon ein Jahresbetrag ab, bevor die erste Zahlung fließt. Wer von dort nach Nordrhein-Westfalen wechselt, rechnet ab dem Umzug mit anderen Zahlen.

Für die Tarifwahl hat das eine Folge, die leicht übersehen wird. In Ländern mit Pauschale lohnt sich ein höherer Selbstbehalt im privaten Tarif oft weniger, weil zwei Eigenanteile übereinanderliegen. In Nordrhein-Westfalen fällt diese Überlagerung weg. Ein Tarif mit Selbstbehalt wirkt hier sauber: Sie tragen einen Betrag, nicht zwei.

Prozentsatz ist nicht alles: was beihilfefähig heißt

Ein Satz von 50 Prozent bedeutet nicht, dass Sie die Hälfte jeder Rechnung zurückbekommen. Die Verordnung ersetzt nur Aufwendungen, die sie als beihilfefähig einordnet, und auch die nur in angemessener Höhe. Für Arzneimittel, Hilfsmittel, Zahnersatz und Krankenhausleistungen gibt es dazu eigene Paragraphen und Anlagen.

Daraus entsteht eine zweite Lücke, die niemand auf dem Zettel hat. Zahlt der Dienstherr auf eine Zahnarztrechnung nur den beihilfefähigen Anteil, bleibt der Rest offen, selbst wenn der private Tarif seinen Prozentsatz voll erstattet. Ein guter beihilfekonformer Tarif schließt genau diese Differenz, ein billiger nicht.

Deshalb trägt der Vergleich zweier Angebote nur dann, wenn er beide Seiten zusammenrechnet: den Anteil der Beihilfe nach der Verordnung und die Leistung des Tarifs nach den Bedingungen. Welche Zahl in Ihrem Fall privat offenbleibt, lässt sich mit dem Rechner für die Restkosten in einer Minute abschätzen.

Wenn Kinder dazukommen

Zwei Kinder im Familienzuschlag heben Ihren eigenen Satz von 50 auf 70 Prozent. Das klingt nach einer Nebensache und ist tatsächlich der Punkt, an dem die meisten Beamtenfamilien Geld liegen lassen.

Denn der Versicherungsschutz muss mitwandern. Steigt die Beihilfe auf 70 Prozent, deckt Ihr alter Tarif für 50 Prozent plötzlich mehr ab, als nötig ist. Der Versicherer senkt das nicht von allein; Sie müssen es melden. Umgekehrt gilt dasselbe, wenn das zweite Kind aus dem Familienzuschlag fällt: Dann rutscht Ihr Satz zurück auf 50 Prozent, und eine Lücke von 20 Prozentpunkten entsteht.

Sind Vater und Mutter beide beihilfeberechtigt, erhält den erhöhten Satz nur eine Person. Maßgeblich ist, wer die Kinderanteile im Familienzuschlag bezieht. Diese Zuordnung sollte man kennen, bevor man zwei Tarife umstellt. Für Familien lohnt vorher ein Blick auf die Seite zur privaten Absicherung von Beamtenfamilien, weil dort auch die Kinderbeiträge erklärt sind.

Der Satz, der auf 90 Prozent steigen kann

§ 12 Absatz 3 der Verordnung kennt einen Sonderfall. Wenn Sie trotz ausreichender und rechtzeitiger Versicherung für bestimmte Krankheiten keine Leistungen bekommen oder der Versicherer sie auf Dauer eingestellt hat, erhöht sich der Bemessungssatz um 20 Prozentpunkte. Die Grenze liegt bei 90 Prozent.

Diese Regel ist eine Auffanglösung für einen eng umgrenzten Fall. Sie ersetzt keine Prüfung des Antrags am Anfang. Was bei der Aufnahme in den Vertrag geprüft wird und welche Rechte Sie dabei haben, steht auf der Seite zur Antragsprüfung durch den Versicherer.

Pauschale Beihilfe: in Nordrhein-Westfalen nicht

Eine ganze Reihe von Ländern zahlt Beamten, die freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleiben, die Hälfte des Beitrags. Nordrhein-Westfalen gehört Stand Oktober 2026 nicht dazu. Die Beihilfenverordnung NRW enthält keine solche Regelung, und auch das Landesbeamtengesetz sieht keinen Beitragszuschuss dieser Art vor.

Angekündigt war die Einführung im Koalitionsvertrag für die Wahlperiode 2022 bis 2027. Beschlossen ist sie nicht. Für die Entscheidung bedeutet das: Wer sich in NRW gegen die private Absicherung entscheidet, trägt den Kassenbeitrag allein, obwohl ein Beihilfeanspruch bestünde. Dieser Anspruch läuft dann weitgehend ins Leere, weil die Kasse ihre Leistungen als Sachleistung erbringt.

Was das für den privaten Teil heißt

Ein beihilfekonformer Tarif deckt genau den Prozentsatz, den die Beihilfe offenlässt. Bei 50 Prozent Beihilfe sind das 50 Prozent, bei 70 Prozent nur 30. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt an drei Größen: am Eintrittsalter, am Gesundheitszustand bei Vertragsschluss und am gewählten Umfang.

Daraus folgt eine schlichte Regel. Je früher der Vertrag beginnt, desto länger wird für das Alter angespart und desto niedriger bleibt der Beitrag über die Jahrzehnte. Wer mit 24 als Anwärter einsteigt, rechnet anders als jemand, der mit 42 aus einem Angestelltenverhältnis kommt. Wie sich der Beitrag später entwickelt und welche Stellschrauben es gibt, behandelt die Seite zu den Beiträgen im Ruhestand.

Die Pflegepflichtversicherung kommt in beiden Fällen dazu. Sie ist Pflicht, ihr Beitrag ist niedrig, und sie folgt eigenen Regeln. Beihilfe gibt es auch zu Pflegeaufwendungen, nach einem gesonderten Teil derselben Verordnung.

Anwärter und Referendare: die günstigste Zeit

In der Anwärter- oder Referendarzeit gilt derselbe Bemessungssatz von 50 Prozent. Die Verordnung macht hier keinen Unterschied nach Statusamt. Was sich unterscheidet, sind die Beiträge: Für Beamte auf Widerruf bieten die Versicherer eigene Tarife an, oft zu einem Bruchteil des späteren Beitrags.

Zwei Dinge entscheiden in dieser Phase über Jahrzehnte. Das erste ist das Eintrittsalter: Es wird mit dem Vertragsbeginn festgeschrieben und bleibt danach die Rechengrundlage. Das zweite ist die Frage, ob der Anwärtertarif eine Option auf den Wechsel in den Haupttarif enthält, und zu welchen Bedingungen. Diese Option steht in den Versicherungsbedingungen, nicht in der Landesregelung.

Wer die Anwärterzeit ohne Gesundheitsfragen hinter sich bringt, weil der Tarif sie erlässt, hat später mehr Spielraum. Was in dieser Lebensphase sonst zu bedenken ist, steht auf der Seite für Anwärter und Referendare.

Was Sie für ein Gespräch bereithalten sollten

Vier Angaben bringen jedes Gespräch über die Restkostenabsicherung in zehn Minuten weiter. Nennen Sie uns Ihr Statusamt und Ihre Besoldungsgruppe. Sagen Sie uns Ihren aktuellen Bemessungssatz, also 50, 70 oder 80 Prozent, und wie viele Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Und falls Sie schon einen Versicherungsschein haben, legen Sie ihn mit Tarifkürzel und Eintrittsalter daneben.

Ob und welche Gesundheitsfragen bei Ihnen eine Rolle spielen, besprechen wir mündlich. Vorher muss niemand etwas aufschreiben oder einschicken.

Die Beihilfestelle selbst beantwortet keine Fragen zum privaten Tarif, und der Versicherer beantwortet keine zum Landesrecht. Genau zwischen diesen beiden Stellen entstehen die Fehler, die später Geld kosten: ein Satz von 50 Prozent im Vertrag, während die Beihilfe längst 70 trägt. Oder es bleibt umgekehrt eine Lücke, die erst bei der ersten größeren Rechnung auffällt.

Der Unterschied zwischen zwei Ländern in einem Satz

Nordrhein-Westfalen folgt den gleichen Grundsätzen wie viele andere Länder, zieht aber seit dem Kalenderjahr 2022 nichts mehr ab und bietet keine pauschale Beihilfe. Sachsen rechnet mit bis zu 90 Prozent für Beamte mit zwei Kindern, Schleswig-Holstein kürzt die Beihilfe jedes Jahr um einen Selbstbehalt. Drei Länder rechnen also auf drei verschiedene Arten. Deshalb lohnt sich der Blick in das eigene Landesrecht, und der Überblick für Landes- und Bundesbeamte stellt die Länder nebeneinander.

Ob Ihr Tarif zu Ihrem Satz passt, lässt sich an zwei Zahlen ablesen: an Ihrem Bemessungssatz und an dem Prozentsatz, der im Versicherungsschein steht. Stimmen die beiden nicht zusammen, zahlen Sie zu viel oder zu wenig. Wenn Sie den Schein zur Hand haben, klärt ein Anruf unter 030 7593 7030 das in einem Durchgang.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Beihilfesatz in Nordrhein-Westfalen 2026?

Für Beamtinnen und Beamte im Landesdienst sind es 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 Prozent. Versorgungsempfänger erhalten 70 Prozent, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ebenfalls 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Nachzulesen ist das in § 12 Absatz 1 der Beihilfenverordnung NRW.

Zieht Nordrhein-Westfalen eine Kostendämpfungspauschale ab?

Nein. § 12a der Beihilfenverordnung NRW sagt ausdrücklich, dass eine Kostendämpfungspauschale ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben wird. Bis 2021 lag sie je nach Besoldungsgruppe zwischen 150 und 750 Euro im Jahr. Für die Besoldungsgruppen A 5 und A 6, die damals ausgenommen waren, gibt es seitdem einen Zuschuss von 12,50 Euro im Monat zum Krankenversicherungsbeitrag.

Welche Verordnung gilt für die Beihilfe in NRW?

Die Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen, kurz Beihilfenverordnung NRW. Sie datiert vom 5. November 2009 und steht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes auf Seite 602. Geändert wurde sie zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. März 2026. Wer eine Auskunft prüfen will, findet die aktuelle Fassung im Landesrechtsportal.

Wie viel Prozent muss ich in NRW privat absichern?

Den Teil, den die Beihilfe nicht trägt. Bei einem Satz von 50 Prozent sind das 50 Prozent, bei 70 Prozent nur noch 30. Für Kinder bleiben 20 Prozent offen. Genau dafür gibt es die beihilfekonformen Tarife der privaten Versicherer, die auf den jeweiligen Prozentsatz zugeschnitten sind.

Was passiert mit dem Beihilfesatz, wenn das zweite Kind kommt?

Dann steigt Ihr eigener Satz von 50 auf 70 Prozent. Das gilt ab dem Zeitpunkt, in dem zwei Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, bekommt den erhöhten Satz nur eine Person, und zwar die mit den Kinderanteilen im Familienzuschlag. Ihr privater Tarif sollte in diesem Monat von 50 auf 30 Prozent umgestellt werden, sonst zahlen Sie doppelt.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen die pauschale Beihilfe?

Stand Oktober 2026 nicht. Die Beihilfenverordnung NRW enthält keine Regelung über eine pauschale Beihilfe oder einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Angekündigt war sie im Koalitionsvertrag für die Wahlperiode 2022 bis 2027, in Kraft ist sie nicht. Wer sich in NRW freiwillig gesetzlich versichert, trägt den Beitrag in voller Höhe selbst und verliert den Beihilfeanspruch für laufende Krankheitskosten praktisch vollständig.

Kann der Beihilfesatz über 80 Prozent steigen?

In einem engen Fall ja. § 12 Absatz 3 der Beihilfenverordnung NRW erhöht den Satz um 20 Prozentpunkte, höchstens aber auf 90 Prozent. Voraussetzung ist, dass eine ausreichende und rechtzeitige Versicherung bestand und der Versicherer für bestimmte Krankheiten dauerhaft nicht leistet. Diese Regel hilft also nachträglich, sie ersetzt keine saubere Absicherung beim Einstieg.

Welchen Satz haben Beamtenanwärter in NRW?

Auch 50 Prozent, und ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Die Verordnung unterscheidet hier nicht nach Statusamt. Weil die Anwärterbezüge niedrig sind, bieten die Versicherer für diese Zeit besonders günstige Tarife an, oft mit einer Option auf den späteren Wechsel. Welche Fristen für diese Option gelten, steht in den Bedingungen und nicht in der Verordnung.

Ändert sich mein Satz mit dem Ruhestand?

Ja, er steigt von 50 auf 70 Prozent, sobald Sie Versorgungsbezüge erhalten. Zu versichern sind dann 30 Prozent statt der Hälfte. Wer seinen Tarif nicht umstellt, zahlt für Leistungen, die die Beihilfe längst trägt. Die Umstellung läuft über den Versicherer und sollte zum Beginn des Ruhestands wirksam werden.

Was ändert sich für meinen Ehegatten, wenn er eigenes Einkommen hat?

Für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner gilt eine Einkommensgrenze. Wird sie überschritten, endet die Berücksichtigungsfähigkeit und der Partner braucht eine eigene Vollversicherung. Die geltende Grenze nennt Ihnen die Beihilfestelle auf Anfrage, weil sie an das Steuerrecht gekoppelt ist. Diese Prüfung lohnt sich vor jedem Antrag, nicht danach.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden geschrieben haben

Beraten werden Sie von Paul Gebauer. Was seine Kundinnen und Kunden geschrieben haben, steht im Google-Profil von KVexcellent. Wir geben es hier im Wortlaut wieder und kürzen nur die Nachnamen.

5★★★★★14 Google-Bewertungen
  • ★★★★★
    Thema PKV Super erklärt. Würde immer wieder zu Herr Gebauer gehen!
    Mario Robin H., vor einem Jahr
  • ★★★★★
    Ich kann Herrn Gebauer sehr weiter empfehlen. Er ist sehr freundlich, engagiert und immer erreichbar. Weiter so...
    Mirko S., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Stets kompetente und freundliche Kommunikation. Rund um die Uhr erreichbar und hat stets ein offenes Ohr für alle Fragen und Sorgen. Absolut empfehlenswert!!
    Hannes M., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Das ist Kundenservice, fühle mich Top beraten. Kann ich nur weiterempfehlen.
    Gaetano T., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Ich bin begeistert von der Beratung zur Krankenversicherung. Kompetenter schneller Service immer wieder gerne.
    Jonas E., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Sehr guter Berater. Ging alles schnell und alles gut erklärt
    Farhad T., vor 3 Jahren

Alle 14 Bewertungen bei Google ansehen

Kostenlos und unverbindlich

Ihren Tarif prüfen lassen

Sagen Sie uns, worum es geht und wie Sie beschäftigt sind — oder rufen Sie an. Sie bekommen eine Einschätzung zu Ihrer Lage, kostenfrei und unverbindlich. — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

030 7593 7030

Mo–Fr 9–19 Uhr

Paul Gebauer, Geschäftsführer und Versicherungsmakler

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.