Wo in Thüringen die Prozentsätze stehen
Die erste Besonderheit ist eine formale, und sie führt regelmäßig zu falschen Auskünften. In den meisten Bundesländern stehen die Beihilfesätze in der Beihilfeverordnung. In Thüringen nicht. Sie stehen im Gesetz, nämlich in § 72 Absatz 4 des Thüringer Beamtengesetzes. Die Thüringer Beihilfeverordnung, amtlich abgekürzt ThürBhV, verweist in ihrem § 46 lediglich darauf.
Wer eine Angabe prüfen will, braucht also zwei Texte: das Gesetz für die Sätze und die Verordnung für den Leistungsumfang. Die Verordnung selbst datiert vom 25. Mai 2012 und steht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes auf Seite 182.
Die Sätze lauten:
| Für wen | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte, entpflichtete Hochschullehrer | 50 % |
| dieselben, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfänger, Witwen und Witwer | 70 % |
| Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner | 70 % |
| berücksichtigungsfähiges Kind, beihilfeberechtigte Waise | 80 % |

Bei zwei beihilfeberechtigten Eltern erhält den erhöhten Satz nur eine Person, und zwar diejenige mit den Kinderanteilen im Familienzuschlag. Eine abweichende Zuordnung ist nur mit gemeinsamer Bestimmung möglich und soll laut Verordnung die Ausnahme bleiben.
Vier Euro statt mehrerer Hundert
Die zweite Besonderheit ist handfest. Thüringen zieht von der Beihilfe keinen Jahresbetrag ab, der nach Besoldungsgruppen gestaffelt ist. Eine Kostendämpfungspauschale kennt das Land nicht.
Stattdessen arbeitet § 48 der Verordnung mit Eigenbehalten je Vorgang. Die festgesetzte Beihilfe wird um 4 Euro gemindert, und zwar je Rechnungsbeleg bei ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen, psychotherapeutischen und Heilpraktikerleistungen sowie je verordnetem Arznei- oder Verbandmittel. Mehr als die tatsächlich gewährte Beihilfe wird nie abgezogen. Maßgeblich ist das Rechnungs- oder Kaufdatum.
Der Unterschied zur Pauschale ist größer, als die kleinen Beträge vermuten lassen. In Rheinland-Pfalz oder im Saarland trägt ein Beamter in der mittleren Gruppe mehrere Hundert Euro, bevor überhaupt etwas ausgezahlt wird. Ob er einmal oder zwanzigmal beim Arzt war, spielt dort keine Rolle. In Thüringen hängt die Belastung an der Zahl der Belege. Wer selten zum Arzt geht, zahlt fast nichts; wer chronisch behandelt wird, zahlt mehr, stößt aber an die Belastungsgrenze des § 49.
Befreit sind nach § 48 Absatz 2 die Aufwendungen für Waisen, für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und für berücksichtigungsfähige Kinder. Dasselbe gilt für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, für Pflegemaßnahmen, für Früherkennung und Vorsorge, für Leistungen rund um Schwangerschaft und Entbindung sowie für Harn- und Blutteststreifen.
Der Satz, der auf 100 Prozent steigt
Die dritte Besonderheit kennt fast niemand, der nicht betroffen ist. Für Beihilfeberechtigte, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhöht sich der Bemessungssatz auf 100 Prozent. Gerechnet wird dieser Satz auf die Aufwendungen, die nach Abzug der Kassenleistungen von den beihilfefähigen Aufwendungen verbleiben.
Das ist keine Kleinigkeit, sondern die Antwort auf ein Problem, das in anderen Ländern ungelöst bleibt. Dort läuft der Beihilfeanspruch bei einem Kassenmitglied ins Leere, weil die Kasse Sachleistungen erbringt und die Beihilfe Rechnungen erstattet. Thüringen füllt die Differenz auf. Zwei Einschränkungen stehen allerdings im Gesetz: Für Aufwendungen, zu denen die Kasse überhaupt nichts leistet, gilt die Erhöhung nicht, und Minderungen durch Eigenbehalte sind zu berücksichtigen.
Die pauschale Beihilfe, die Thüringen früh eingeführt hat
Thüringen gehört zu den ersten Ländern, die Beamten eine echte Wahl eröffnet haben. Eingeführt wurde die pauschale Beihilfe durch das Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften im Bereich des Beamtenrechts vom 30. Juli 2019, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt auf Seite 298. In Kraft ist sie seit dem Jahresbeginn 2020, geregelt in § 72 Absatz 6 des Thüringer Beamtengesetzes.
Auf Antrag tritt an die Stelle der individuellen Beihilfe eine pauschale Zahlung. Voraussetzung ist, dass die beihilfeberechtigte Person freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder mindestens in entsprechendem Umfang privat versichert ist, und dass sie den Verzicht auf die individuelle Beihilfe erklärt. Die Höhe entspricht der Hälfte des nachgewiesenen Beitrags; bei einer privaten Vollversicherung ist der hälftige Beitrag im Basistarif die Obergrenze.
Zwei Punkte entscheiden über die Tragweite. Erstens werden die Beiträge der berücksichtigungsfähigen Angehörigen mitgerechnet, was die pauschale Beihilfe für Familien interessanter macht. Zweitens sind Antrag und Verzicht unwiderruflich und bedürfen der Schriftform nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Es gibt kein Zurück, auch nicht nach zehn Jahren.
Hinzu kommt eine Deckelungsregel, die beim Wechsel wirkt. Wer später aus der gesetzlichen in die private Versicherung geht oder umgekehrt, oder wer den Versicherungsumfang ändert, erhält die pauschale Beihilfe höchstens in der zuvor gewährten Höhe. Und Beiträge eines Arbeitgebers oder eines Sozialleistungsträgers werden angerechnet.
Für wen sich welcher Weg rechnet
Die Entscheidung zwischen beiden Wegen ist eine Rechnung über Jahrzehnte, und sie hängt an wenigen Größen. Wer jung, gesund und ohne Kinder einsteigt, zahlt für 50 Prozent Restkosten in einem beihilfekonformen Tarif meist deutlich weniger als die Hälfte eines Kassenbeitrags. Mit zwei Kindern steigt der Beihilfesatz auf 70 Prozent, und die private Rechnung wird noch günstiger.
Umgekehrt kippt es, wenn eine große Familie ohne eigenes Einkommen zu versorgen ist. In der gesetzlichen Kasse sind Partner und Kinder ohne Einkommen beitragsfrei mitversichert, in der privaten Versicherung kostet jede Person ihren eigenen Beitrag. Dass Thüringen die Angehörigenbeiträge in die pauschale Beihilfe einrechnet, verschiebt diese Grenze noch einmal. Welche Posten in diesen Vergleich gehören, zeigt die Seite Kasse und private Versicherung im direkten Vergleich.
Der dritte Faktor ist der Gesundheitszustand bei Vertragsschluss. Er entscheidet über Zuschläge und Ausschlüsse im privaten Tarif und damit darüber, ob dieser Weg überhaupt zu vernünftigen Bedingungen offensteht. Was dabei geprüft wird, beschreibt die Seite zur Gesundheitsprüfung beim Einstieg.
Beihilfefähig heißt nicht voll erstattet
Wer 50 Prozent liest, denkt an die Hälfte jeder Rechnung; so rechnet die Beihilfestelle nicht. Die Verordnung erkennt nur notwendige und der Höhe nach angemessene Aufwendungen an, und für viele Positionen setzt sie eigene Grenzen, Pauschalen oder Ausschlüsse. Hilfsmittel, Zahnersatz und Kuren sind die üblichen Beispiele.
Für den privaten Teil folgt daraus ein Prüfpunkt, der wichtiger ist als der Monatsbeitrag. Ein guter beihilfekonformer Tarif erstattet nicht nur seinen Prozentsatz, sondern schließt auch die Differenz zwischen Rechnung und anerkannter Höhe. Diese Differenz ist der Teil, der in der Praxis weh tut, und sie steht in keinem Preisvergleich.
Anwärter und Referendare
Im Vorbereitungsdienst gilt der Bemessungssatz von 50 Prozent, und die Eigenbehalte des § 48 entfallen vollständig. Für Beamte auf Widerruf wird also nichts abgezogen, weder je Beleg noch je Arzneimittel. Zusammen mit den günstigen Anwärtertarifen der Versicherer ist das die preiswerteste Phase im ganzen Berufsleben.
Zwei Dinge legen Sie in dieser Zeit für lange fest. Entscheidend ist das Alter zum Vertragsbeginn, nicht das Alter, in dem Sie später Leistungen brauchen. Und ob der Anwärtertarif eine Option auf den Übergang in den Haupttarif ohne erneute Prüfung enthält, steht in den Bedingungen des Versicherers und nicht im Landesrecht.
Wer in dieser Zeit die pauschale Beihilfe wählt, trifft eine Entscheidung, die nicht zurückgenommen werden kann. Das ist der Grund, warum sie gerade in der Ausbildung besonders sorgfältig gerechnet werden sollte.
Was im Ruhestand passiert
Mit den Versorgungsbezügen steigt der Bemessungssatz von 50 auf 70 Prozent. Offen bleiben damit 30 Prozent statt der Hälfte. Der Versicherer stellt das nicht von allein um; die Anzeige liegt bei Ihnen. Wer sie versäumt, zahlt jahrelang für einen Anteil, den der Dienstherr längst trägt.
Gleichzeitig steigt der Beitrag mit dem Alter nicht automatisch an, wohl aber mit den Anpassungen des Tarifs. Welche Puffer es dafür gibt und was sich beim Einstieg dafür vereinbaren lässt, steht auf der Seite zur Beitragsentwicklung im Alter.
Warum die Wahl bei Beamten nicht am Gehalt hängt
Wer angestellt ist, darf erst wechseln, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt; 2026 sind das 77.400 Euro. Beamtinnen und Beamte kennen diese Hürde nicht. Für sie ist die Wahl von der Besoldung unabhängig, von der Anwärterzeit bis in den Ruhestand.
Dass Thüringen den Satz für freiwillige Kassenmitglieder auf 100 Prozent des Restbetrags hebt und zusätzlich die pauschale Beihilfe anbietet, macht die Wahl hier zu einer echten. In den meisten anderen Ländern bleibt sie theoretisch, weil der Beihilfeanspruch in der Kasse praktisch verfällt.
Was Sie für ein Gespräch bereithalten sollten
Fünf Angaben genügen: Statusamt, Zahl der im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder, Ihr aktueller Bemessungssatz, Ihr Versicherungsstatus und der Ihres Partners samt dessen Einkünften im Verhältnis zur Grenze von 18.000 Euro. Wer schon privat versichert ist, legt den Versicherungsschein mit Tarifkürzel und Eintrittsalter dazu.
Zum Antrag und seinen Fragen zur Gesundheit kommen wir erst im Telefonat. Vorher muss niemand etwas einreichen.
Weil die Entscheidung für die pauschale Beihilfe in Thüringen unwiderruflich ist, gehört sie vor und nicht nach dem Antrag gerechnet. Den Rahmen für alle Länder zieht die Seite Beamte, Beihilfe und Restkostenschutz. Wenn Sie Ihren Bemessungssatz und Ihren derzeitigen Beitrag zur Hand haben, klärt ein Anruf unter 030 7593 7030 beide Varianten in zehn Minuten.