Das Kuvert hat vier Beilagen, und der Brief ist die unwichtigste
Die meisten Versicherer lassen offen, wie ihr Anpassungsschreiben aussieht. Dieses Haus veröffentlicht sein Musteranschreiben, und das verändert die Vorbereitung.

Im Anschreiben selbst steht nur, dass sich der Beitrag zum 1. Januar ändert. Der neue Betrag und die Gründe stehen im Nachtrag zum Versicherungsschein, der beiliegt. Wer das weiß, sucht nicht lange und vergleicht die richtigen Blätter.
Zum Januar 2026 stieg der Beitrag in der Branche um durchschnittlich rund 13 Prozent, betroffen waren etwa 60 Prozent der Vollversicherten. Diese Seite nennt keinen Branchenwert für das kommende Jahr, weil im Oktober 2026 keiner belegt ist. Umso wichtiger sind die Angaben, die das Unternehmen selbst gemacht hat.
Was laut eigener Aufstellung beiliegt
Das Musteranschreiben nennt die Beilagen namentlich. Vier Unterlagen gehören dazu.
Beigelegt ist erstens der Nachtrag zum Versicherungsschein, in dem die Gründe der Beitragsänderung stehen. Zweitens kommen die Informationen zum Tarifwechsel dazu. Drittens liegt eine Beitragsbescheinigung zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung im Kuvert. Und viertens erhalten Arbeitnehmer eine Arbeitgeberbescheinigung mit den neuen monatlichen Beiträgen. Die Bescheinigung über die im Vorjahr gezahlten Beiträge folgt separat bis zum Jahresende.
Die zweite Beilage ist die interessanteste, denn sie ist eine Wechsel-Landkarte. Ihre Tabelle führt den heutigen Vertrag, den Wechsel in den Basistarif, den Wechsel in den Standardtarif und zwei weitere Tarifmöglichkeiten auf, jeweils mit Gesamtbeitrag. Das Unternehmen legt auch seine Auswahlregel offen. Dazu gehören ein Tarif aus dem bisherigen System und einer aus einem anderen System. Hinzu kommen Tarife mit dem höchsten Zugang im Neugeschäft sowie Basis- und gegebenenfalls Standardtarif. Versicherte ab 55 Jahren erhalten bis zu sechs Möglichkeiten.
Zwei Hinweise dazu stehen klein gedruckt und sind wichtig. In den ausgewiesenen Beiträgen können bereits vereinbarte Risikozuschläge enthalten sein. Und im Basistarif wird keine Beitragsrückerstattung gewährt.
Die Zahlen, die dieses Haus selbst genannt hat
Für die Runde zum 1. Januar 2026 hat das Unternehmen seine Spannen vor dem Versand offengelegt. Das ist in dieser Branche nicht die Regel.
Die Tarife der Reihe QualiMed waren in der Unisex- wie in der Bisex-Welt durchschnittlich von einer Anpassung zwischen etwa 10 und 40 Prozent betroffen. Bei Kindern und Jugendlichen lag die Spanne zwischen 10 und 29 Prozent. Beitragsstabil blieben nach derselben Mitteilung die Tarife ZAZ U, JE und JE U, die Tarife JA U und JA(L) sowie alle Krankentagegelder.
Zur Begrenzung nannte das Haus zwei Obergrenzen in Euro: höchstens 110 Euro für Vollversicherte bis Alter 64 und höchstens 105 Euro ab Alter 65, dazu höchstens 40 Prozent. Für die Arzt- und Zahnarzttarife lagen die Euro-Grenzen höher. Die Schreiben dieser Runde gingen ab dem 10. November 2025 heraus.
Für die Bestandsrunde zum Januar 2027 lag im Oktober 2026 noch keine Mitteilung vor. Was bereits gesagt ist: Viele Tarifgruppen bleiben mindestens bis zum 31. Dezember 2027 beitragsstabil, die Zustimmung des Treuhänders liegt vor, und besonders genannt werden die Tarife der Reihe QualiMed. Wie eine Anpassung rechtlich zustande kommt, erklärt die Seite zur Mechanik einer Prämienanpassung.
Das Recht, auf das sich die Beilage stützt
Hinter der Anlage zum Tarifwechsel steht ein Gesetz. § 204 VVG gibt Ihnen den Anspruch, innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln, und die Alterungsrückstellungen gehen mit. Das Unternehmen formuliert in seiner Kundeninformation dasselbe und betont, dass der Anspruch jederzeit geltend gemacht werden kann, nicht nur nach einem Schreiben.
Dass die Beilage überhaupt im Kuvert liegt, ist ebenfalls Pflicht. § 6 Abs. 2 VVG-InfoV verlangt bei jeder Prämienerhöhung den Hinweis auf den Tarifwechsel samt beigefügtem Gesetzestext. Bei Versicherten über 60 Jahren müssen bis zu zehn günstigere Tarife mit ihrer künftigen Prämie benannt werden.
Daneben läuft die Frist für den anderen Weg. Nach § 205 Abs. 4 VVG können Sie zwei Monate ab Zugang kündigen, und das Unternehmen weist in seiner eigenen Information auf diese zwei Monate hin. Wirksam wird die Kündigung einer Vollversicherung aber erst mit dem Nachweis eines lückenlosen Anschlusses, so will es § 205 Abs. 6 VVG. Der Tarifwechsel ist deshalb der ruhigere Weg, denn er braucht weder Frist noch Nachweis.
Zwei Tarifwelten, eine Richtung
Dieses Unternehmen führt seine Tarife in zwei Übersichten: eine für die Unisex-Tarife des Neugeschäfts, eine für die Bisex-Tarife des Bestands. Die Grenze zieht es selbst beim Versicherungsbeginn vor dem 21. Dezember 2012.
Im Neugeschäft stehen für Privatkunden und Handwerk die Reihen QualiMed Basis, Exklusiv und Premium mit den Kürzeln QMB, QME und QMP, dazu IMGS. Für Humanmediziner sind es JAK U, JA U mit JE U und JA Best, für Zahnmediziner ZAK U, ZAK V U mit ZAZ U und ZA Best. Beamte führen BK U, BW U, BE U und BKZ U, Anwärter ABK U und ABW U. Im Bestand finden sich dagegen Kürzel wie CC, CL, BL, SL, die M-Tarife sowie die Reihen AH, KH und ZHN.
Der Weg führt nur in eine Richtung. Ein Wechsel zurück in einen Bisex-Tarif ist nicht zulässig. Das hat eine Folge, die in keiner Werbung steht: Wer in die Unisex-Welt wechselt, verliert ein zuvor bestehendes Recht auf den Standardtarif endgültig. Denn dieses Haus hält den Standardtarif nur für Verträge offen, die vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden und heute geschlechtsabhängig kalkuliert sind. Welche Rolle die beiden Sozialtarife spielen, steht unter Basistarif und seine Grenzen.
Die Stufe 2.400 Euro als eigener Wechselweg
Zum 1. Juli 2026 hat dieses Haus seine Reihe QualiMed um eine vierte Selbstbehaltsstufe erweitert. Neben 300, 600 und 1.200 Euro gibt es nun 2.400 Euro, mit den Tarifen QMB 2400 U, QME 2400 U und QMP 2400 U.
Der Zweck ist im eigenen Text benannt: Bestandskunden sollen im leistungsstarken Tarifsystem bleiben können, statt in schwächere Tarife oder in die Sozialtarife zu wechseln. Für diese Stufe nennt das Unternehmen eine Beitragsgarantie bis mindestens 31. Dezember 2027.
Ob die Rechnung aufgeht, hängt allein an Ihren tatsächlichen Arztkosten. Ein um 1.200 Euro höherer Selbstbehalt muss sich über den Beitrag mehr als zurückverdienen, und zwar in einem durchschnittlichen Jahr, nicht im besten. Wann ein Beitrag wirklich aus dem Rahmen fällt, prüft die Seite wann ein Beitrag auffällig ist.
Ärzte, Zahnärzte, Handwerk: wenn der Tarif zum Beruf gehört
Dieses Haus beschreibt sich in seinem Geschäftsbericht als Ärzten und Handwerkern traditionell verbunden, und das zeigt sich an der Tarifstruktur. Die Mediziner- und Zahnmedizinertarife sind eigene Reihen mit eigenen Selbstbehaltsstufen, bei den Humanmedizinern 0, 550 und 1.200 Euro.
Daraus folgt für einen Wechsel etwas Praktisches. Ein Vertrag in einer Berufsgruppenreihe hat andere Nachbartarife als ein Vertrag der Privatkundenreihe, und ein Ergänzungstarif gehört häufig dazu, etwa JE neben JA oder ZAZ neben ZAK V. Fällt ein solcher Ergänzungstarif weg, werden die dort gebildeten Alterungsrückstellungen nach eigener Darstellung auf die verbleibenden Tarife verteilt und, soweit möglich, beitragswirksam angerechnet. Was bei dieser Berufsgruppe sonst zu bedenken ist, steht auf der Seite für Ärztinnen und Ärzte.
Unsere Rolle dabei ist die eines unabhängigen Versicherungsmaklers. Zu der genannten Gesellschaft besteht keine Vertretung und kein Auftragsverhältnis, und ihren Namen verwenden wir allein zur Beschreibung.
Wie ein Antrag läuft und was Sie dafür brauchen
Ein eigenes Formular für den Tarifwechsel gibt es nicht. Dokumentiert ist dieser Weg: Sie fordern unter Angabe Ihrer bestehenden Vertragsnummer einen Versicherungsvorschlag an.
Das Recht selbst beschreibt das Unternehmen deutlich. Alle Vollversicherungskunden können in einen anderen Tarif wechseln. Eine Prüfung findet nur für die Mehrleistungen statt, und wird dafür ein Zuschlag festgesetzt, können Sie auf die Mehrleistungen verzichten. Bereits vereinbarte Leistungsausschlüsse gelten nach der Umstellung weiter. Den Ablauf eines solchen Schritts beschreibt die Seite zum Umstieg im eigenen Haus.
Legen Sie vorher drei Dinge zusammen: das Anpassungsschreiben mit allen vier Beilagen, den Versicherungsschein mit dem letzten Nachtrag und, bei Beihilfeberechtigten, den aktuellen Bemessungssatz. Fehlt die Anlage zum Tarifwechsel, fordern Sie sie nach.
Mit diesen Papieren klärt ein Anruf unter 030 7593 7030, welche der genannten Tarifmöglichkeiten zu Ihrer Lage passt und welche Sie besser liegen lassen.