Der Vorbereitungsdienst beginnt, und eine Frist läuft mit
Mit der Ernennungsurkunde wird aus einer Bewerbung ein Dienstverhältnis. Rechtsreferendarin, Lehramtsanwärter, Anwärterin im mittleren Dienst der Zollverwaltung: Sie alle sind Beamte auf Widerruf. Und damit stellt sich die Frage der Krankenversicherung völlig neu.

Ab dem ersten Tag beteiligt sich der Dienstherr an Ihren Krankheitskosten. Diese Beihilfe trägt einen Prozentsatz der Rechnung, nicht die ganze Rechnung. Der Rest wird privat abgesichert, und genau dafür gibt es Anwärtertarife.
Was dabei zählt, ist eine Frist von sechs Monaten ab Beginn des Beamtenverhältnisses. In dieser Zeit stehen Ihnen die erleichterten Bedingungen der Öffnungsaktionen offen. Danach gilt die normale Risikoprüfung.
Warum Anwärter beihilfeberechtigt sind
Beim Bund steht die Antwort in § 2 BBhV. Beihilfeberechtigt ist nach Absatz 1 Nummer 1, wer Beamtin oder Beamter ist. Absatz 2 setzt hinzu, dass dafür Bezüge zustehen müssen, und nennt die Anwärterbezüge ausdrücklich mit. Ein Beamter auf Widerruf mit Anwärterbezügen ist also beihilfeberechtigt wie ein Beamter auf Lebenszeit.
Wie hoch die Beihilfe ausfällt, regelt § 46 BBhV. Für die beihilfeberechtigte Person selbst sind es nach Absatz 2 fünfzig Prozent. Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz nach Absatz 3 auf siebzig Prozent. Für Ehegatten gelten siebzig, für berücksichtigungsfähige Kinder achtzig Prozent.
Diese Zahlen gelten für den Bund. Jedes Land hat seine eigene Beihilfeverordnung, und die Unterschiede sind echt: andere Sätze, teils eine Kostendämpfungspauschale, teils das Angebot der pauschalen Beihilfe. Was bei Ihrem Dienstherrn gilt, steht auf der Seite zur Beihilfe des Bundes und auf den Seiten der Länder.
Ein Satz zur Beihilfe wird oft überlesen, obwohl er die Hälfte der Rechnung erklärt. Die Beihilfe erstattet einen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, nicht der gestellten Rechnung. Was beihilfefähig ist und in welcher Höhe, steht in der Verordnung selbst, oft mit Höchstbeträgen. Deshalb muss die private Absicherung zu dieser Verordnung passen und nicht nur zu einem Prozentsatz.
Was die Wahl zwischen Kasse und Privatversicherung im Dienst bedeutet
Anwärter dürfen frei entscheiden. Eine Versicherungspflichtgrenze wie bei Angestellten gibt es für sie nicht; der Zugang hängt am Dienstverhältnis und nicht am Einkommen. Praktisch stehen drei Wege offen.
Der erste ist die beihilfekonforme private Absicherung. Die Beihilfe trägt ihren Satz, der Tarif deckt den Rest, und der Beitrag richtet sich nur nach diesem Rest. Das ist der Weg, für den Anwärtertarife gebaut sind.
Der zweite ist die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kasse. Hier entsteht die Lücke, die den Unterschied macht: In den meisten Ländern rechnet die Kasse nicht beihilfekonform ab, der Beihilfeanspruch bleibt also weitgehend ungenutzt. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es im Beamtenverhältnis nicht, also tragen Sie den Beitrag allein.
Der dritte Weg ist die pauschale Beihilfe, die einige Länder anbieten. Der Dienstherr zahlt dann einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Kasse statt einer Beihilfe auf jede Rechnung. Diese Entscheidung ist in mehreren Ländern dauerhaft und schließt die Öffnungsaktionen aus; die Verbandsbroschüre nennt diese Gruppe ausdrücklich unter den Ausnahmen.
Anwärterbezüge, Krankheit und die Familie
Fällt eine Anwärterin länger aus, laufen die Anwärterbezüge nach den Vorschriften des Dienstherrn zunächst weiter. Ein Krankentagegeld, wie es Angestellte und Selbstständige brauchen, ist im Vorbereitungsdienst deshalb in der Regel kein Thema. Was Ihre Bezüge im Krankheitsfall trägt, steht in Ihrem Besoldungsrecht; die Mechanik für Erwerbstätige erklärt die Seite zum Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Anders sieht es bei Angehörigen aus. Ehegatten und Kinder können bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sein, wenn sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben und nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Für sie gelten eigene, höhere Beihilfesätze, und der privat abzusichernde Anteil ist entsprechend klein.
Auch hier zählen Fristen. Angehörige von Beamten auf Widerruf können die erleichterten Bedingungen innerhalb von sechs Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe nutzen. Für Neugeborene gilt die Frist ab der Geburt, soweit die Kindernachversicherung nicht greift. Wie der Schutz einer Familie zusammengesetzt wird, steht auf der Seite zur privaten Krankenversicherung für Familien.
Die sechs Monate, in denen niemand abgelehnt wird
Die privaten Krankenversicherer haben sich zu sogenannten Öffnungsaktionen verpflichtet. Die Bedingungen stehen in der Broschüre des Verbands der Privaten Krankenversicherung, Stand Januar 2026. Sie sind erstaunlich konkret.
Wer dazugehört und die Frist einhält, wird in eine beihilfekonforme Vollversicherung aufgenommen, und zwar zu drei festen Zusagen. Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt. Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen. Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken sind auf höchstens dreißig Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt.
Beamte auf Widerruf nennt die Broschüre an erster Stelle des berechtigten Personenkreises, mit Referendaren und Beamtenanwärtern als Beispiel. Die Frist beträgt sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung. Für den Fristbeginn zählt der Beginn des Beamtenverhältnisses, für die Fristwahrung der Eingang des Antrags beim Versicherer. Nicht der Versicherungsbeginn.
Zwei Einschränkungen gehören dazu, weil sie in der Praxis entscheiden. Die Öffnung gilt nur für die erstmalige private Vollversicherung; wer bereits eine hat, fällt heraus. Und sie deckt nur die beihilfekonforme Restkostenversicherung ab. Die Erstattungssätze sind so gebaut, dass Beihilfe und Versicherung zusammen nicht über hundert Prozent kommen. Für einen höheren Erstattungssatz greifen die erleichterten Bedingungen nicht.
Einen Punkt lassen Vergleichsseiten gern weg. Die Broschüre listet sechzehn beteiligte Unternehmen, und eines davon trägt eine Fußnote. Für Beamte auf Widerruf gilt die Öffnung dort nicht. Wer die Aufnahmegarantie braucht, sollte das vor dem Antrag wissen und nicht danach.
Warum der Anwärtertarif so wenig kostet
Anwärterbeiträge überraschen die meisten nach unten, und das hat einen nachvollziehbaren Grund. Ein Anwärtertarif ist eine Ausbildungskrankenversicherung. Für solche Verträge erlaubt § 195 Abs. 2 VVG eine befristete Laufzeit, anders als bei einer normalen Vollversicherung.
Daran hängt der zweite Teil der Rechnung. § 149 VAG verpflichtet die Unternehmen, auf die Prämie einen Zuschlag von zehn Prozent zu erheben, und zwar vom Kalenderjahr nach Vollendung des 21. Lebensjahres bis zum Jahr der Vollendung des 60. Dieses Geld wird für das Alter zurückgelegt. Bei Versicherungen mit befristeter Vertragslaufzeit nach § 195 Abs. 2 VVG entfällt der Zuschlag.
Der Anwärterbeitrag deckt also das laufende Risiko im Vorbereitungsdienst. Er spart nicht zusätzlich für die Zeit mit siebzig. Das macht ihn günstig, und es erklärt zugleich, warum der Beitrag nach dem Vorbereitungsdienst spürbar steigt. Das ist keine Anpassung, sondern ein anderer Tarif mit einer anderen Aufgabe.
Was bei der Übernahme passiert
Der Übergang vom Beamtenverhältnis auf Widerruf in das auf Probe ist der Punkt, an dem Verträge umgestellt werden. Der Anwärtertarif endet, ein regulärer beihilfekonformer Tarif beginnt.
Ändert sich dabei Ihr Beihilfesatz, verlangt der Versicherer keine erneute Gesundheitsprüfung. Bedingung ist nach der Verbandsbroschüre mit Stand Januar 2026, dass die Anpassung innerhalb von sechs Monaten nach der Beihilfeänderung beantragt wird. Dieselbe Sechsmonatslogik gilt bei Heirat, bei der Geburt eines Kindes und später im Ruhestand.
Dazu beginnt mit der Übernahme eine neue Frist. Beamte auf Probe führt die Broschüre als Beamtenanfänger, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vorausgegangen ist, während dessen eine gesetzliche Versicherung bestand. Wer also als Referendar gesetzlich versichert geblieben ist, hat mit der Übernahme sechs weitere Monate zu erleichterten Bedingungen. Mehr zu den Regeln nach der Übernahme steht auf der Seite für Beamte in der privaten Krankenversicherung.
Drei Leistungsfragen, die im Vorbereitungsdienst wirklich vorkommen
Zahnersatz. Anwärtertarife deckeln die Leistung für Zahnersatz häufig in den ersten Jahren oder staffeln sie. Das ist kein Nachteil des Tarifs, sondern Teil seiner Kalkulation. Wer eine größere Behandlung vor sich hat, sollte die Staffel kennen, bevor der Antrag läuft.
Krankenhaus. Beihilfe und privater Anteil müssen zusammenpassen. Wählen Sie ein Einbettzimmer oder Wahlleistungen, prüft die Beihilfestelle, was sie davon trägt. Im Rahmen der Öffnungsaktionen ist ohnehin nur der beihilfekonforme Umfang begünstigt.
Pflege. Mit der privaten Krankenvollversicherung kommt nach § 193 Abs. 3 VVG die private Pflegepflichtversicherung beim selben Unternehmen dazu. Sie ist Pflicht, nicht Zusatz, und wird mit demselben Antrag abgeschlossen.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel. Anwärterin im Vorbereitungsdienst, ohne Kinder, Dienstherr Bund, Beihilfebemessungssatz fünfzig Prozent nach § 46 Abs. 2 BBhV. Es fällt eine beihilfefähige Rechnung über 2.000 Euro an.
Die Beihilfestelle erstattet davon 1.000 Euro. Die restlichen 1.000 Euro meldet sie bei ihrem privaten Versicherer an, der sie im Rahmen des vereinbarten Erstattungssatzes trägt. Deckt der Tarif die Restkosten vollständig, bleibt nichts offen; liegt ein Selbstbehalt im Vertrag, wird er vorher abgezogen.
Mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern verschiebt sich die Rechnung: Beihilfe 1.400 Euro, privater Anteil 600 Euro. Der abzusichernde Prozentsatz sinkt, und mit ihm der Beitrag. Diese Rechnung ist ein Beispiel und keine Beitragszusage; was Ihr Tarif kostet, ergibt sich erst aus Ihren Angaben.
Was in zwanzig Jahren zählt
Der Vorbereitungsdienst dauert ein bis drei Jahre. Die Entscheidung, die Sie jetzt treffen, läuft oft vierzig Jahre weiter. Drei Dinge sind deshalb schon heute wichtig.
Erstens zählt das Eintrittsalter. Es wird mit dem Beginn der Vollversicherung festgeschrieben und bleibt die Rechengrundlage für alles Weitere. Je früher Sie einsteigen, desto länger wird für Ihr Alter angespart.
Zweitens kommt der Beihilfesatz im Ruhestand dazu. Versorgungsempfänger erhalten beim Bund nach § 46 Abs. 2 BBhV siebzig Prozent. Der privat abzusichernde Anteil sinkt also mit der Pensionierung, und der Beitrag sinkt mit ihm, wenn der Vertrag rechtzeitig angepasst wird.
Dazu kommt eine Frage, die im Vorbereitungsdienst niemand stellt und die zehn Jahre später jeder stellt. Der Beitrag eines beihilfekonformen Tarifs steigt über die Jahrzehnte, wie jeder private Beitrag. Dagegen wirken die Alterungsrückstellungen, der Zuschlag nach § 149 VAG ab dem Jahr nach dem 21. Geburtstag und der höhere Beihilfesatz im Ruhestand. Wie diese drei Größen zusammenspielen, zeigt die Seite zum Beitrag im Ruhestand.
Drittens geht es um die Rückwege. Wer nicht übernommen wird oder den Dienst verlässt, braucht eine Lösung ohne Beihilfe. Eine ruhende Versicherung als Anwartschaft hält Eintrittsalter und Gesundheitszustand fest, solange der Schutz nicht gebraucht wird. Was bei einer Risikoprüfung geschieht, erklärt die Seite zum Ablauf der Gesundheitsprüfung.
Was der Antrag braucht, und in welcher Reihenfolge
Die Fristwahrung hängt am Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht am gewünschten Versicherungsbeginn. Das steht so in der Verbandsbroschüre und ist der häufigste Grund, warum eine Frist knapp wird. Wer am letzten Tag einreicht, kann einen Vertragsbeginn nach Fristende bekommen.
Zwei Dinge gehören deshalb vor den Antrag. Erstens die Klärung, welche Unternehmen die Öffnung für Beamte auf Widerruf überhaupt zusagen. Zweitens die Entscheidung über den Umfang, weil die erleichterten Bedingungen nur den beihilfekonformen Teil begünstigen.
Ein Hinweis aus der Broschüre lohnt sich besonders. Die erleichterten Bedingungen muss nur das Unternehmen gewähren, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde. Nimmt dieses Unternehmen nicht an den Öffnungsaktionen teil, kann der Antrag bei einem beteiligten Versicherer erneut gestellt werden. Die Reihenfolge der Anträge ist also keine Formsache.
Wie ein Gespräch abläuft
Für eine erste Einordnung braucht es drei Angaben: wann Ihr Beamtenverhältnis begonnen hat, wer Ihr Dienstherr ist und wie viele Kinder berücksichtigungsfähig sind. Daraus ergeben sich Ihr Beihilfesatz, die verbleibende Frist und die Frage, ob die erleichterten Bedingungen für Sie überhaupt eine Rolle spielen.
Danach geht es um den Umfang: beihilfekonform im engen Sinn oder mit Wahlleistungen, Selbstbehalt oder nicht, Zahnstaffel. Diese Punkte entscheiden über den Beitrag, und sie lassen sich in einem Gespräch abarbeiten.
Wann Ihre sechs Monate ablaufen, steht in Ihrer Ernennungsurkunde. Wenn Sie sie zur Hand haben, klärt ein Anruf unter 030 7593 7030 in zehn Minuten, wie viel Zeit noch bleibt.