Der Name im Prospekt und das Kürzel im Vertrag
Wer bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG versichert ist, kennt meist den Paketnamen. Die Pakete heißen Smart Fit, Advanced Fit und Best Fit, bei Beamten Be Fit Smart und bei Anwärtern Be Fit Start. Im Versicherungsschein steht dagegen ein Kürzel, und darauf kommt es an.
Die Zuordnung ist überschaubar. Smart Fit beruht bei Angestellten auf dem Tarif KVS3, in älteren Verträgen auf KVS1. Advanced Fit und Advanced Fit S bauen auf dem Tarif KVP auf, Best Fit und Best Fit S auf dem Tarif AZP. Für Beamte stehen die Tarife BA und BAE, die Pflegepflichtversicherung läuft in den Stufen PVN und PVB.
Diese Unterscheidung ist kein Formalismus. Ein Anpassungsschreiben weist die Beiträge je Tarif aus, und ein Antrag nach § 204 VVG bezieht sich auf Tarife, nicht auf Pakete. Wer das Kürzel kennt, kann in zehn Minuten sagen, worüber überhaupt gesprochen wird.
Für 2027 nennt diese Seite keine Prozentzahl, weil keine Angabe der Gesellschaft vorliegt.
Was Sie jetzt tun können
Mit dem Zugang des Schreibens beginnen Ihre Fristen. Nach § 203 Abs. 5 VVG gilt der neue Beitrag ab dem zweiten Monat nach der Mitteilung. Nach § 205 Abs. 4 VVG können Sie zwei Monate ab Zugang kündigen, bezogen auf den Zeitpunkt der Erhöhung.

Daneben steht das unbefristete Recht aus § 204 VVG: der Wechsel in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft mit gleichartigem Versicherungsschutz, bei dem Ihre Alterungsrückstellungen vollständig mitgehen. Bei diesem Haus gibt es zusätzlich ein eigenes Optionsrecht, von dem viele Versicherte nichts wissen.
Prüfen lassen sich also drei Richtungen: der Wechsel in einen Tarif mit anderem Leistungsniveau, die Anpassung einzelner Bausteine und der Verzicht auf Bausteine, die Sie nicht mehr brauchen. Was dabei rechtlich gilt, führt die Seite zum Wechsel innerhalb der Gesellschaft im Einzelnen auf.
Die Bausteine, die neben dem Grundtarif stehen
Der Grundtarif deckt ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen ab. Alles Weitere liegt in eigenen Tarifen, und jeder trägt ein eigenes Kürzel. Das Verzeichnis der Verbraucherinformation mit Stand April 2026 listet sie auf.
- PSV. Dieser Tarif deckt die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer samt Spezialistenbehandlung ab.
- T. Das Krankentagegeld fängt den Verdienstausfall bei längerer Krankheit auf.
- BEN. Dieser Baustein senkt den Zahlbeitrag ab dem 65. Lebensjahr um einen festgelegten Betrag.
- KUT, KH, ZY, EKV2. Dahinter stehen Kurtagegeld, Krankenhaustagegeld, weitere Leistungsbausteine und die Früherkennung.
Dazu kommen die Tarife KVT500 und KVT1000, EGO2, PS3, SBE sowie clinic A und clinic U. Ältere Vollversicherungsgenerationen tragen die Kürzel KVG1 bis KVG3 und KVE1 bis KVE3; sie sind für neue Verträge nicht mehr geöffnet, bleiben aber im Bestand bestehen.
Diese Liste erklärt, warum ein Beitragssprung oft nur einen Teil des Vertrages betrifft. Steigt der Baustein für das Krankentagegeld, hilft kein Wechsel des Grundtarifs. Steigt der Grundtarif, ändert ein Verzicht auf das Kurtagegeld kaum etwas.
Ein Punkt verdient dabei besondere Aufmerksamkeit. Die garantierte Rückerstattung hängt an bestimmten Tarifen: Im Paket Advanced Fit sind es nach Angabe der Gesellschaft 1.000 Euro im Jahr, in Advanced Fit S stattdessen 83,33 Euro monatliche Pauschalerstattung als Beitragsstundung. Best Fit sieht bei Leistungsfreiheit sechs Monatsbeiträge des Tarifs AZP vor. Wer das Paket wechselt, wechselt damit auch diese Zusage. Rechnen Sie deshalb nicht nur den Monatsbeitrag, sondern den Beitrag abzüglich dessen, was im Folgejahr zurückkommen kann.
Das Optionsrecht neben § 204 VVG
Die Verbraucherinformation der Gesellschaft nennt ein Optionsrecht auf höherwertigen Versicherungsschutz. Es gilt für jede versicherte Person im 4., 6. oder 8. Versicherungsjahr, gerechnet ab Beginn des Vollversicherungsschutzes.
Voraussetzung ist, dass von Anfang an ununterbrochen Schutz in einem der Tarife KVP, KVS1, KVS3, KVG1 bis KVG3 oder KVE1 bis KVE3 bestanden hat. Bei einer Umstellung im 4. Versicherungsjahr verzichtet das Unternehmen auf eine erneute Gesundheitsprüfung und auf Risikozuschläge wegen zwischenzeitlich neu aufgetretener Krankheiten. Zuschläge oder Einschränkungen sind dann nur für Diagnosen möglich, die schon vorher zu einem Zuschlag geführt hatten.
Im 6. und im 8. Versicherungsjahr ist die Tür schmaler: Für hinzukommende Teile des Schutzes kann ein Risikozuschlag verlangt werden. Trotzdem lohnt der Blick ins Vertragsjahr, bevor über Mehrleistungen gesprochen wird. Was dabei allgemein für Gesundheitsangaben gilt, erklärt die Seite zur Prüfung der Gesundheit. Mitteilen müssen Sie uns dafür nichts, das klären wir mündlich.
Ein Detail, das beim Wechsel im Jahr wichtig wird
Wer unterjährig den Tarif wechselt, trifft auf eine Regel, die in den Tarifbedingungen steht und selten erklärt wird. Im abgehenden Tarif bleibt ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt ungekürzt bestehen.
Im zugehenden Tarif dagegen reduziert sich der Selbstbehalt im Kalenderjahr des Wechsels um ein Zwölftel für jeden Monat, in dem dieser Tarif nicht bestand. Insgesamt wird nicht mehr einbehalten als der höchste betragsmäßige Selbstbehalt der beteiligten Tarife. Dieselbe Mechanik greift, wenn bei einer unterjährigen Anpassung die Selbstbehalte geändert werden.
Praktisch bedeutet das: Der Monat des Wechsels beeinflusst, wie viel Sie im laufenden Jahr noch selbst tragen. Wer im Herbst wechselt und bereits Rechnungen hatte, rechnet anders als jemand, der zum Januar umstellt. Wenn der neue Beitrag ohnehin erst im Januar greift, ist der Jahreswechsel oft der sauberere Termin, weil dann Selbstbehalt und Beitrag im selben Rhythmus laufen. Entscheidend bleibt, was Sie im laufenden Jahr bereits eingereicht haben.
Warum Beiträge angepasst werden
Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Sie sollen konstant bleiben, solange die Rechnungsgrundlagen stimmen. Ändern sich die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeiten dauerhaft und über den Schwellenwert hinaus, muss das Unternehmen neu rechnen; § 203 Abs. 2 VVG verlangt dafür die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Die Gründe dahinter sind bekannt und von keinem Haus allein beeinflussbar: medizinischer Fortschritt, steigende Leistungsausgaben, eine längere Lebenserwartung und der Rechnungszins für die Alterungsrückstellungen. Eine Anpassung ist deshalb kein Fehlverhalten des Unternehmens.
Zum Vergleich: Im Mittel lagen die Erhöhungen der Branche zum Jahresbeginn 2026 bei rund 13 Prozent, erfasst wurden dabei etwa 60 Prozent der Vollversicherten. Ihr Tarif kann darüber oder darunter gelegen haben. Die Einordnung dazu steht in unserem Beitrag zur Anpassung in der PKV.
Warum die Kündigung meist der teuerste Weg ist
Der erste Impuls nach so einem Brief ist oft die Kündigung. Sie beendet zwar den Beitrag, aber auch den Aufbau, der dahintersteht. Ein Teil der Alterungsrückstellung bleibt beim alten Versicherer, und der neue Vertrag setzt Ihr heutiges Alter als Eintrittsalter an.
Dazu kommt die Gesundheitsprüfung des neuen Hauses, die mit jedem Lebensjahr an Bedeutung gewinnt. Wer dagegen innerhalb der Gesellschaft bleibt, behält das Eintrittsalter und die Rückstellung. Ob und wann ein Anbieterwechsel trotzdem sinnvoll ist, zeigt die Seite zum Wechsel des Versicherers. Und wenn Sie nur den Zahlbeitrag drücken wollen, finden Sie die Hebel dafür im Beitrag über das Senken der Prämie.
Welche Unterlagen Sie beschaffen können
Für eine Prüfung reichen Versicherungsschein, Anpassungsschreiben und der letzte Nachtrag. Fehlt etwas, lässt sich das beschaffen: Die Gesellschaft führt einen Bescheinigungsservice für Kunden der Kranken- und Pflegeversicherung und nennt dafür eine eigene Adresse ihrer Bestandsabteilung.
In der Anfrage sollten drei Angaben stehen: die genaue Bezeichnung oder der Verwendungszweck, die Versicherungsscheinnummer und die betreffende Person. Häufig angefordert werden die Beitragsbestätigung für den Arbeitgeber, die Beitragsbescheinigung für die Steuererklärung und der Nachweis über Versicherungsschutz und aktuellen Vertragsstand. Der letzte Punkt ist für ein Beratungsgespräch der nützlichste.
Und noch etwas zu uns: Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, kein Vertragspartner des hier genannten Unternehmens und auch nicht dessen Vertretung.
Was im Gespräch geprüft wird
Wir sehen uns Kürzel, Versicherungsjahr und Bausteine an und halten fest, welcher Teil des Vertrages teurer geworden ist. Danach klären wir, welche Tarife derselben Gesellschaft gleichartigen Schutz bieten und ob ein Optionsrecht in Reichweite ist. Zum Schluss steht eine Rechnung, die den Zahlbeitrag und den Selbstbehalt gemeinsam betrachtet.
Legen Sie Versicherungsschein und Anpassungsschreiben bereit. Ein Anruf unter 030 7593 7030 genügt, um die erreichbaren Wege zu benennen und zu entscheiden, ob sich einer davon lohnt.