Der Brief und die beiden Daten darin
Ein Anpassungsschreiben dieses Hauses ist kompakter, als es aussieht. Zwei Angaben darin bestimmen alles Weitere, und sie stehen nicht dort, wo man zuerst schaut.

Die zehnstellige Versicherungsnummer steht nach der Kundeninformation des Unternehmens in der Betreffzeile. Der zehnstellige Zugangscode steht mittig auf der ersten Seite. Mit diesem Code kommen Sie auf eine persönliche Seite, auf der Ihre Umstellungsmöglichkeiten mit Beiträgen aufgeführt sind. Der Code ist befristet, und die Frist steht im Brief.
Wir arbeiten als unabhängige Versicherungsmakler. Für die AXA üben wir keine Vertretung aus und sind mit ihr vertraglich nicht verbunden. Ihren Namen nennen wir beschreibend, ohne Zeichen, Farbe oder Werbeaussage des Unternehmens.
Zwei Termine im Jahr
Die Branche passt überwiegend zum Jahreswechsel an. Dieses Haus hat in den letzten Jahren an zwei Terminen angepasst, und das ist für Ihre Frist entscheidend.
Zur Anpassung zum 1. Januar 2026 hat das Unternehmen eine eigene Übersicht nach Tarifen veröffentlicht. Eine weitere Neufestsetzung ist nach seiner Kundeninformation zum 1. Juli 2026 wirksam geworden; die Anschreiben dazu gingen im Mai 2026 heraus. Wer im Winter nichts bekommen hat, kann also im Frühjahr Post erhalten.
Für Angestellte hat der Termin eine zweite Seite. Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V beträgt die Hälfte des Beitrags, begrenzt auf den Betrag, den der Arbeitgeber für einen gesetzlich Versicherten zu tragen hätte. Als Obergrenze dient dabei die Beitragsbemessungsgrenze; sie beträgt im Jahr 2026 69.750 Euro. Steigt Ihr Beitrag mitten im Jahr, verschiebt sich auch der Zuschuss zu diesem Zeitpunkt.
Die Rechtsfolgen sind in beiden Fällen gleich. Ab Zugang des Schreibens laufen nach § 205 Abs. 4 VVG zwei Monate für eine Kündigung zum Wirksamkeitszeitpunkt. Der Weg über § 204 VVG ist dagegen an keine Frist gebunden. Welche Regeln hinter jeder Neufestsetzung stehen, steht unter die Regeln hinter jeder Anpassung.
U6 und B6: die beiden Tarifwelten
In seiner Vertriebsunterlage zur Anpassung trennt das Unternehmen seine Tarife in zwei Welten. Die U6-Welt umfasst das Neugeschäft, die B6-Welt den Bestand. Daneben läuft die ältere Trennung zwischen Bisex- und Unisex-Kalkulation; Unisex-Tarife tragen ein angehängtes U.
Diese Zuordnung ist keine Verwaltungsfrage. Sie entscheidet darüber, welche Zieltarife für Sie überhaupt erreichbar sind, und sie entscheidet darüber, welche Türen nach einem Wechsel zufallen.
| Bereich | Neugeschäft (U6) | Bestand (B6) |
|---|---|---|
| Privatwirtschaft | EL Bonus-U(A), ActiveMe-U(A), Vital300-U, Vital900-U | EL Bonus, Vital-Tarife, Visions-Tarife, EL 400, ECO, ECORA |
| Zahn | Kompakt Zahn-U, Komfort Zahn-U, Premium Zahn-U | ältere Zahnbausteine je Reihe |
| Öffentlicher Dienst | Vision B-U(A), BS-U(A), BZ-U, B3-U, BSG-U | Vision B, Vision BS, Tarif BZ, Tarif B3 |
| Heilberufe | VA2-U(A), VA6 900-U(A) | VA100, VA100-2 |
Zwei Hinweise aus derselben Unterlage gehören dazu. Der Wechsel aus der Bisex- in die Unisex-Welt nimmt Ihnen die Wahl des Standardtarifs, und ein Rückweg in die Bisex-Welt besteht danach nicht. Für den Wechsel in den Tarif EL Bonus-U nennt das Haus ausdrücklich, dass eine spätere Umstellung in die B6-Tarife ausgeschlossen ist.
Höchstens vier Vorschläge, und was sie bedeuten
§ 6 VVG-InfoV verpflichtet jeden Versicherer, Versicherten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr bei einer Anpassung konkrete Änderungsvorschläge zu machen. Dieses Haus stellt sie nach eigener Angabe bereits ab 55 Jahren bereit und beruft sich dafür auf die Tarifwechsel-Leitlinie des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, die zum 1. Januar 2016 in Kraft trat.
Vier Vorschläge sind das Maximum, und sie folgen einer festen Logik.
- Der Neuzugangstarif. Genannt wird der Tarif mit dem höchsten Neuzugang des abgelaufenen Geschäftsjahres, sofern er den Beitrag senkt.
- Der Zahntarif. Wer nur im Zahnbereich eine Anpassung bekommt, erhält ein Angebot für den verkaufsstärksten Zahntarif.
- Die ähnliche Alternative. Gibt es einen Tarif mit vergleichbarem Schutz zu geringerem Beitrag, wird er aufgeführt.
- Die Auffangtarife. Dazu kommen Hinweise auf den Standardtarif und den Basistarif.
Für die Anpassung zum 1. Januar 2026 nennt das Unternehmen als verkaufsstärkste Kombination in der Privatwirtschaft EL Bonus-U mit Premium Zahn-U und im öffentlichen Dienst Vision B-U. Der Hinweis auf den Standardtarif geht nach derselben Unterlage nur an Versicherte mit mindestens zehn Jahren privater Vollversicherung, Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2009 und weiterhin bestehendem Bisex-Vertrag.
Die Liste hat eine Grenze, die man ihr nicht ansieht. Sie ist eine Pflichtangabe des Versicherers und keine Prüfung Ihres Falls. Das Unternehmen selbst hält fest, dass eine Umstellung für die versicherte Person auch unvorteilhaft sein kann.
Die Reihenfolge, die das Haus selbst nennt
Dieselbe Unterlage empfiehlt eine Abfolge, die nicht mit dem Haupttarif beginnt. Sie arbeitet sich von außen nach innen vor.
Zuerst werden Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld geprüft, etwa über die Karenzzeit, dazu weitere Ergänzungstarife. Dann folgt der Zahntarif. Reicht das nicht, wird innerhalb derselben Tarifreihe die Selbstbeteiligung angehoben. Erst danach kommt ein Wechsel des Haupttarifs in Betracht, und zwar innerhalb der jeweiligen Welt.
Diese Reihenfolge hat einen Grund, der über den Beitrag hinausgeht. Leistungsschwächere Tarife bilden geringere Alterungsrückstellungen, es fließen weniger Mittel in die zusätzliche Alterungsrückstellung, und auch der gesetzliche Zuschlag speist sich aus einem kleineren Beitrag. Was ein höherer Selbstbehalt im Alltag bedeutet, steht unter höherer Selbstbehalt.
Was im Alter gegenrechnet
Drei Posten arbeiten gegen den Beitrag im Ruhestand, und das Unternehmen beschreibt sie in derselben Unterlage.
Der gesetzliche Zuschlag von zehn Prozent wird auf die Haupttarife erhoben, bis zum 60. Lebensjahr verzinslich angespart und ab dem 65. Lebensjahr verwendet. Die Differenz zwischen Rechnungszins und tatsächlich erzieltem Zins fließt zu 90 Prozent in die zusätzliche Alterungsrückstellung, die ebenfalls ab 65 wirkt. Dazu kommt der Beitragsentlastungstarif, den das Haus unter dem Kürzel BEA-U führt.
In derselben Unterlage nennt das Unternehmen auch Zahlen zu den brancheneinheitlichen Pflegetarifen zum 1. Januar 2026: im Tarif PVN durchschnittlich 17 Prozent und im Tarif PVB durchschnittlich 5 Prozent, Stand Oktober 2025. Diese Tarife sind bei allen Gesellschaften gleich kalkuliert, ein Wechsel ändert dort nichts.
Warum ein alter Tarif ohne Anpassung kein Argument ist
Ein Satz aus derselben Unterlage verdient Beachtung, weil er gegen eine verbreitete Erwartung steht. Das Haus führt in seinen Vorschlägen auf, wann ein angebotener Tarif letztmalig angepasst wurde.
Dazu stellt es klar: Dass ein Tarif lange nicht angepasst wurde, lässt sich nicht in die Zukunft verlängern. Springt der auslösende Faktor an, müssen alle Rechnungsgrundlagen dieses Tarifs überprüft werden. Je länger die letzte Anpassung zurückliegt, desto stärker fallen dann die Korrekturen bei Rechnungszins und Sterbewahrscheinlichkeiten aus.
Für Ihre Entscheidung heißt das: Eine lange Ruhephase ist kein Versprechen. Wer einen Tarif allein deshalb wählt, kauft eine Statistik und keine Zusage.
Zwei Einschränkungen bei den Heilberufen
Für Ärztinnen, Ärzte und Zahnmediziner führt dieses Haus eigene Reihen, und dort gilt eine Besonderheit, die bei einem Wechsel zählt. Nicht jeder Tarif steht jeder Berufsgruppe offen.
In seiner Unterlage hält das Unternehmen fest, dass bestimmte Tarife nur für Humanmediziner versicherbar sind, darunter VA 100 und VA100-2. Andere Tarife, etwa die mit den Nummern 150, 152, 153 und 154, nennt es ausschließlich für Zahnmediziner. Für Angestellte im öffentlichen Dienst schließt es zusätzlich einige Vision-B-Varianten aus.
Wer also eine Zieltarifliste bekommt, prüft am besten zuerst diese Zuordnung. Ein Tarif, der auf dem Papier günstiger ist, kann für Ihre Berufsgruppe von vornherein ausscheiden.
Welche Unterlagen für den Antrag nötig sind
Der Ablauf ist bei diesem Haus gut dokumentiert. Zuerst wird ein Umstellungsangebot angefordert; konkrete Angebote sind nach Angabe des Unternehmens erst nach dem endgültigen Anpassungslauf verfügbar.
Zurück geht ein unterschriebenes Exemplar, bei Mehrleistungen mit den beantworteten Angaben zum Gesundheitszustand. Für die Einreichung hält das Haus ein Formular namens Umstellservice bereit, für die Marke DBV eine eigene Fassung, dazu segmentbezogene Fragebögen. Nach der Prüfung stellt das Unternehmen einen neuen Versicherungsschein aus. Die einzelnen Schritte dieses Rechts stehen unter Umstellung im eigenen Haus.
Gesundheitsangaben gehören in den Antrag und in das Gespräch darüber. Was dort gefragt wird und was das für Sie bedeutet, klären wir vorher.
Was Sie bereitlegen sollten
Legen Sie das Anschreiben mit Zugangscode und Zugangsdatum bereit, dazu den Versicherungsschein und bei Beamten den aktuellen Beihilfebescheid. Aus dem Schein ergeben sich Tarifname, Selbstbeteiligung und Eintrittsalter.
Damit lässt sich zügig sagen, in welcher Welt Ihr Vertrag liegt, welche der vorgeschlagenen Umstellungen überhaupt zu Ihrem Bedarf passt und welche Tür sich dabei schließen würde. Wenn Sie die Papiere vor sich haben, reicht ein Anruf unter 030 7593 7030 für eine erste Einordnung.