Der Brief liegt da, und er verlangt heute nichts von Ihnen
Die Barmenia Krankenversicherung AG passt Beiträge zum Jahreswechsel an. Die Post dazu erreicht die Versicherten im Herbst davor. Darin steht ein neuer Monatsbeitrag, aufgeteilt auf die Tarife Ihres Vertrages.

Ihr Versicherungsschutz bleibt davon unberührt. Was Sie vereinbart haben, gilt weiter, auch wenn Sie gar nicht reagieren. Zwei Rechte beginnen allerdings mit dem Tag, an dem die Post bei Ihnen eintrifft.
Nach § 205 Abs. 4 VVG können Sie zwei Monate ab Zugang kündigen, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung greifen soll. Nach § 204 VVG dürfen Sie stattdessen innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Dabei gehen die angesparten Alterungsrückstellungen vollständig mit.
Wie hoch die Anpassung zum 1. Januar 2027 bei Ihnen ausfällt, steht in Ihrer eigenen Unterlage. Einen Wert für die ganze Gesellschaft gibt es erst, wenn das Unternehmen selbst einen mitteilt.
Was Sie jetzt tun können
Drei Wege stehen offen, und jeder hat seinen Einsatzfall.
- Nichts ändern. Bei einem Tarif, der zu Ihnen passt, ist das die ruhige Entscheidung. Das Recht aus § 204 VVG bleibt Ihnen erhalten, es verfällt nicht mit der Frist.
- Innerhalb der Gesellschaft wechseln. Der übliche Weg, wenn der Schutz im Kern stimmt und es um den Zahlbeitrag geht. Mehr zur Mechanik steht auf der Seite zum Wechsel nach § 204 VVG.
- Die Gesellschaft verlassen. Das kostet Alterungsrückstellungen und setzt Ihr heutiges Alter als neues Eintrittsalter. Wann das trotzdem sinnvoll sein kann, zeigt die Seite zum Anbieterwechsel.
Die Tarifwelt, in der Ihr Wechsel stattfindet
Jeder Wechsel nach § 204 VVG bewegt sich innerhalb des eigenen Unternehmens. Deshalb entscheidet die Tarifwelt darüber, was Ihnen überhaupt offensteht.
Im Neugeschäft führt die Gesellschaft für die Krankenvollversicherung die einsA-Linie mit den Tarifen einsA prima, einsA prima+, einsA expert und einsA expert+. Daneben stehen die Linie Genau für Sie, die auch Beamtenanwärter abdeckt, sowie eigene Tarife für Ärzte und Zahnärzte. Die private Pflegepflichtversicherung läuft in den Stufen PVN, PVB und BPVB.
Im Bestand sieht es anders aus. Dort liegen unter anderem die VC-Familie, das Tarifwerk 74 mit dem Kürzel TW74, die Tarife für Beihilfeberechtigte und die älteren Ärztetarife. Diese Welten sind für neue Verträge geschlossen, ein Wechsel heraus ist aber jederzeit möglich.
Eine Grenze ist dabei wichtig, und sie überrascht viele. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass ein Tarifwechsel nur innerhalb desselben Risikoträgers möglich ist. Die Tarife der Gothaer Krankenversicherung AG wie MediStart, MediCompact Plus, MediCompact Premium und MediVita sind deshalb für Barmenia-Versicherte kein Ziel, obwohl beide Häuser zu einer Gruppe gehören.
Eine zweite Grenze verläuft zwischen alt und neu. Verträge, die vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen wurden, sind geschlechtsabhängig kalkuliert. Wer aus so einem Tarif in einen Unisex-Tarif wechselt, kann anschließend nur noch innerhalb der Unisex-Welt wechseln. Der Weg zurück ist gesetzlich versperrt, und das macht diesen einen Schritt zu einer Entscheidung, die man nicht nebenbei trifft.
Was in der Unterlage der Gesellschaft steht
Zur Anpassung verschickt das Unternehmen nicht nur den Nachtrag, sondern eine gesonderte Unterlage zu den Hintergründen. Sie ist ergiebiger, als ihr Aussehen vermuten lässt.
Darin steht eine Übersicht, die für jede versicherte Person die Tarife auflistet, deren Beitrag sich ändert. Dazu kommt der Zeitpunkt der letzten Beitragsanpassung für diese Tarife. Und es wird der maßgebliche Schwellenwert genannt, also der Prozentsatz, bei dessen Überschreiten die Beiträge überhaupt überprüft werden müssen.
Zwei weitere Angaben lohnen einen zweiten Blick. Die Gesellschaft setzt zur Begrenzung von Erhöhungen Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ein; zum 1. Januar 2026 waren es nach eigener Angabe mehr als 200 Millionen Euro. Ein Teil davon wirkt als dauerhafter Nachlass, ein anderer als zeitlich befristeter Bonus, der je Person getrennt ausgewiesen wird.
Auch der Selbstbehalt kann sich bewegen. Tarifliche Selbstbehalte dürfen nur im Rahmen einer Beitragsanpassung geändert werden; zum 1. Januar 2026 hat die Gesellschaft sie um höchstens 12,5 Prozent erhöht. Für sehr alte Versicherte gibt es eine eigene Schranke: Bei über 90-jährigen Personen ist der Mehrbeitrag je versicherte Person auf maximal 12,5 Prozent begrenzt.
Der Punkt, der eine Rechnung kippen kann
Vor einem Wechsel gehört ein Detail auf den Tisch, das in keinem Vergleichsprogramm auftaucht. Die zeitlich befristeten Boni entfallen anlässlich eines Tarifwechsels. Das gilt auch bei einer Umstellung auf eine Anwartschaft oder bei einer Ruhensvereinbarung im gleichen Tarif.
Wer also zwei Tarifbeiträge nebeneinanderlegt, vergleicht womöglich Äpfel mit Birnen. Entscheidend ist der Zahlbeitrag nach dem Wechsel, inklusive aller Nachlässe, die dann noch bestehen. Diese Rechnung können Sie aufmachen, bevor Sie irgendetwas beantragen.
Warum Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen
Eine Anpassung nach § 203 Abs. 2 VVG ist kein Fehlverhalten, sondern eine gesetzliche Pflicht. Das Unternehmen vergleicht jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen; überschreitet die Abweichung den Schwellenwert, springt der auslösende Faktor an, und die Beiträge des Tarifs werden neu kalkuliert. Zustimmen muss außerdem ein unabhängiger Treuhänder, sonst wird die neue Prämie nicht wirksam.
Dahinter stehen Entwicklungen, die kein Haus allein steuert: medizinischer Fortschritt, steigende Leistungsausgaben, eine höhere Lebenserwartung und der Rechnungszins. Die Gesellschaft verweist dazu auf den Anstieg der Leistungsausgaben um rund 9,7 Prozent im letzten Geschäftsjahr nach dem Rechenschaftsbericht 2025 des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Allen angepassten Tarifen liegt außerdem die PKV-Sterbetafel 2026 zugrunde.
Zwei Entlastungen laufen im Hintergrund mit, ohne dass Sie etwas tun müssen. Der gesetzliche Zuschlag von zehn Prozent wird in der Vollversicherung bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem Sie das 60. Lebensjahr vollenden. Ab dem Alter 65 dienen diese Mittel nach Darstellung der Gesellschaft ausschließlich dazu, notwendige Anpassungen zu finanzieren; nicht verbrauchte Beträge werden ab dem Alter 80 zur Beitragssenkung eingesetzt. Dazu kommt der Altersnachlass, der aus Zinsüberschüssen gebildet wird und ab dem 65. Lebensjahr ebenfalls gegen Erhöhungen wirkt. Wer früher ansetzen will, findet in der Beitragsentlastungskomponente BE einen Baustein, der gegen laufenden Beitrag den Zahlbeitrag im Alter senkt.
Die Welle zum Jahresbeginn 2026 traf nach Branchenangaben etwa 60 Prozent der Vollversicherten, im Mittel mit rund 13 Prozent. Für Ihren Tarif kann der Wert erheblich höher oder niedriger ausgefallen sein. Mehr zu diesem Mechanismus steht im Ratgeber zur Beitragsanpassung.
Was Sie heraussuchen sollten
Für eine belastbare Einschätzung braucht es vier Dinge, und alle liegen bei Ihnen zu Hause.
- Der Versicherungsschein. Darin stehen Tarifkürzel, Eintrittsalter und, falls vorhanden, der Beihilfesatz.
- Die Anpassungsunterlage. Sie enthält die Übersicht der betroffenen Tarife und den Schwellenwert.
- Der letzte Nachtrag. Aus ihm geht der Zahlbeitrag hervor, den Sie heute tatsächlich überweisen.
- Das Zugangsdatum. Nur daran hängt die Zwei-Monats-Frist, nicht am Datum im Briefkopf.
Diese vier Angaben reichen für eine erste Einordnung. Alles Weitere, etwa die vollständigen Tarifbedingungen Ihres heutigen Tarifs, lässt sich bei der Gesellschaft nachfordern. Bei älteren Bestandstarifen ist das oft der wichtigste Schritt, weil sich dort Leistungszusagen finden, die in neueren Tarifen anders geregelt sind.
Für den Antrag selbst arbeitet die Gesellschaft mit einem Formular zum Tarifwechselwunsch, und sie hat sich den Tarifwechselleitlinien der Branche angeschlossen. Sie weist zugleich darauf hin, dass ein Tarifwechsel zu den vertraglichen Ansprüchen gehört, die kostenlos wahrgenommen werden können. Für Mehrleistungen darf eine Gesundheitsprüfung verlangt werden, bei gleichem oder geringerem Umfang in der Regel nicht.
Wir arbeiten als unabhängiger Versicherungsmakler, sind kein Vertragspartner der genannten Gesellschaft und vertreten sie nicht. Wir nennen ihn, weil Sie dort versichert sind.
Was im Gespräch passiert
Wir sehen uns zuerst an, in welcher Tarifwelt Ihr Vertrag liegt und welche Ziele daraus erreichbar sind. Dann rechnen wir den Zahlbeitrag der in Frage kommenden Tarife gegen Ihren heutigen, mit allen Nachlässen und dem neuen Selbstbehalt. Erst danach reden wir über Leistungen, die Sie behalten oder abgeben wollen.
Manchmal endet das mit einem Antrag, manchmal mit dem Rat, den Vertrag so zu lassen. Wenn Sie Versicherungsschein und Anpassungsunterlage zur Hand haben, klärt ein Anruf unter 030 7593 7030 in etwa zwanzig Minuten, welcher der drei Wege zu Ihrer Lage passt.