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PKV GKV Vergleich

Beide Systeme rechnen nach verschiedenen Regeln. In der gesetzlichen Kasse zählt Ihr Einkommen bis 5.812,50 Euro im Monat, privat zählt es gar nicht.

5 von 5 Sternen bei Google

Zwei Systeme, zwei Rechenwege

Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung liegt nicht zuerst bei den Leistungen. Er liegt in der Frage, woran der Beitrag hängt.

Frau mit einem Tablet an einem großen Fenster, dahinter der Blick über eine Stadt

In der gesetzlichen Kasse hängt er am Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, dazu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Im Durchschnitt liegt dieser 2026 bei 2,9 Prozent; bekannt gemacht hat ihn das Bundesgesundheitsministerium nach § 242a Abs. 2 SGB V. Gerechnet wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Daraus ergibt sich für 2026 ein Höchstbeitrag von rund 1.017 Euro monatlich allein für die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung läuft getrennt und kommt obendrauf.

In der privaten Versicherung spielt Ihr Einkommen keine Rolle. Dort zählen drei andere Größen: Ihr Alter bei Vertragsschluss, Ihr Gesundheitszustand zu diesem Zeitpunkt und der Umfang, den Sie vereinbaren. Wer mit dreißig einsteigt, zahlt für denselben Schutz dauerhaft weniger als jemand, der mit fünfundvierzig einsteigt.

Diese eine Verschiebung erklärt fast alles Weitere. Sie ist auch der Grund, warum zwei Menschen mit demselben Gehalt zu verschiedenen Ergebnissen kommen.

Die Unterschiede, Zeile für Zeile

gesetzliche Kasse private Versicherung
Beitrag richtet sich nach Einkommen bis 5.812,50 € im Monat (2026) Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Umfang
Höchstbeitrag 2026 (KV) rund 1.017 € im Monat kein gesetzlicher Höchstwert
Familie Partner ohne Einkommen und Kinder beitragsfrei eigener Beitrag je Person
Leistungsumfang gesetzlich festgelegt, änderbar vertraglich vereinbart, nicht einseitig kürzbar
Abrechnung Kasse rechnet mit dem Arzt ab Sie erhalten die Rechnung und reichen ein
Arbeitgeberanteil hälftig, auf den Höchstbeitrag begrenzt hälftig nach § 257 SGB V, 2026 bis rund 509 €
Vorsorge für das Alter Umlage der laufenden Beiträge Alterungsrückstellungen im eigenen Tarif
Beitrag bei Gehaltssprung steigt bis zur Grenze mit bleibt gleich

Günstiger ist damit noch kein System. Welches es für Sie wird, hängt an Ihrer Familie, an Ihrem Alter beim Einstieg und daran, wer den Beitrag mitträgt.

Wer überhaupt wählen darf

Die Wahl steht nicht jedem offen. Für Angestellte entscheidet eine Einkommensgrenze: Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt muss darüber liegen. Für 2026 steht sie bei 77.400 Euro. Wie sich dieser Wert bildet und was für 2027 im Entwurf liegt, steht bei der Einkommensgrenze für den Wechsel.

Eine Besonderheit übersehen viele: Versicherungsfrei werden Sie nicht in dem Monat, in dem Ihr Gehalt steigt. Nach § 6 SGB V tritt die Versicherungsfreiheit erst mit Beginn des nächsten Kalenderjahres ein, und nur dann, wenn Ihr Entgelt auch die Grenze dieses nächsten Jahres übersteigt.

Selbstständige und Freiberufler dürfen unabhängig vom Einkommen wählen. Beamtinnen und Beamte ebenfalls, und für sie fällt die Rechnung fast immer zugunsten der privaten Absicherung aus, weil der Dienstherr über die Beihilfe einen großen Teil der Kosten trägt. Studierende haben in den ersten drei Monaten nach Studienbeginn ein eigenes Fenster, und diese Entscheidung bindet für das ganze Studium.

Der Posten, der den Vergleich für Angestellte entscheidet

Als Angestellter vergleichen Sie nicht zwei Beiträge, sondern zwei Hälften. Nach § 257 SGB V trägt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres privaten Beitrags. Diese Hälfte ist gedeckelt auf den Betrag, den er für Sie als gesetzlich Versicherten zahlen müsste. Für 2026 liegt die Obergrenze bei rund 509 Euro im Monat.

Was daraus folgt, überrascht viele: Solange Ihr halber Beitrag unter dieser Grenze bleibt, zahlt der Arbeitgeber tatsächlich die Hälfte. Jeder Euro darüber geht allein auf Ihre Seite. Und wenn Sie den Beitrag später senken, sinkt der Zuschuss mit, sodass bei Ihnen nur die Hälfte der Ersparnis ankommt.

Für Ihre eigenen Zahlen hilft der Rechner zum Zuschuss des Arbeitgebers. Er nennt die Deckelung immer mit, weil ohne sie jede Rechnung zu günstig aussieht.

Wo die 82 Prozent herkommen

Die Zahl steht in vielen Vergleichen, meist ohne Einordnung. Im günstigsten Fall sind bis zu 82 Prozent Ersparnis gegenüber dem gesetzlichen Höchstbeitrag möglich — als Höchstwert, nicht als Regelfall. Er gilt für eine ganz bestimmte Ausgangslage: ein junger Angestellter, in der Kasse am Höchstbeitrag, gesund, mit einem Tarif, der eine Beitragsrückerstattung vorsieht. Was Sie selbst zahlen würden, bestimmen Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählter Umfang, und das ist nur im Einzelfall zu ermitteln.

Wer die Zahl ohne diese vier Bedingungen liest, rechnet mit einem Wert, der für ihn nie gegolten hat. Woraus sich ein privater Beitrag im Einzelnen zusammensetzt, steht bei den Posten im privaten Beitrag.

Was die gesetzliche Kasse gut kann

Drei Stärken wiegen schwer, und sie werden in Vergleichen oft zu knapp behandelt.

  • Die Familienversicherung. Ein Partner ohne eigenes Einkommen und die Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Bei einem Alleinverdiener mit zwei Kindern steht ein Beitrag gegen vier.
  • Der Beitrag folgt dem Einkommen nach unten. Elternzeit, ein schwaches Geschäftsjahr, Arbeitslosengeld: In der Kasse sinkt der Beitrag mit, privat bleibt er stehen.
  • Die Abrechnung läuft ohne Sie. Die Kasse rechnet mit dem Arzt ab. Sie legen nichts vor und reichen nichts ein.

Für viele Angestellte mit Familie und einem Gehalt knapp über der Grenze ist das zusammengenommen das stärkere Angebot. Diese Rechnung fällt nicht jedes Mal gleich aus, aber sie gehört aufgemacht.

Was die private Versicherung gut kann

Auch hier sind es im Kern drei Punkte.

  • Der Umfang steht im Vertrag. Was vereinbart ist, bleibt vereinbart. Leistungen lassen sich nicht einseitig kürzen.
  • Sie wählen aus. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Heilpraktiker, Auslandsschutz: Jeder Baustein kostet etwas, und wer ihn nicht braucht, zahlt ihn nicht.
  • Für das Alter wird angespart. Ein Teil Ihres Beitrags fließt in Alterungsrückstellungen und dämpft später den Beitrag. Wie das wirkt, steht bei den Beiträgen im Ruhestand.

Für Beamte, Selbstständige mit stabilem Einkommen und gut verdienende Angestellte ohne beitragsfrei mitzuversichernde Angehörige fällt die Rechnung häufig zugunsten der privaten Absicherung aus.

Drei Lebenslagen, drei Ergebnisse

Rechenbeispiel. Angestellte, 33 Jahre, 6.800 Euro brutto im Monat, kinderlos, gesund. In der Kasse zahlt sie den Höchstbeitrag, von dem ihr Arbeitgeber die Hälfte trägt. Privat zählt ihr Eintrittsalter von 33 Jahren dauerhaft, und der Arbeitgeber trägt ebenfalls die Hälfte, begrenzt auf rund 509 Euro. Die Differenz entsteht hier, nicht bei den Leistungen.

Rechenbeispiel. Angestellter, 41 Jahre, 7.200 Euro brutto, Partnerin ohne eigenes Einkommen, zwei Kinder. In der Kasse deckt ein Beitrag alle vier Personen ab. Privat kommen vier Beiträge zusammen, auch wenn Kindertarife günstig sind. Dieselbe Entscheidung, umgekehrtes Ergebnis.

Rechenbeispiel. Selbstständiger, 38 Jahre, schwankende Einnahmen. In der Kasse rechnet die Krankenkasse nach dem Einkommensteuerbescheid nach, und nach einem guten Jahr kommt eine Nachforderung. Privat steht der Beitrag fest, unabhängig vom Umsatz, und wird allein getragen.

Rechenbeispiel. Lehrer im Landesdienst, 29 Jahre, Beihilfesatz 50 Prozent. Für ihn ist privat nur die Hälfte der Rechnung abzusichern, weil der Dienstherr die andere Hälfte trägt. In der gesetzlichen Kasse zahlt er den vollen Beitrag aus seinen Bezügen, und der Beihilfeanspruch bleibt in den meisten Ländern ungenutzt. Deshalb fällt diese Rechnung nur selten knapp aus.

Was sich über die Jahre bewegt

Keiner der beiden Beiträge bleibt stehen. Sie bewegen sich aber aus verschiedenen Gründen, und das gehört in den Vergleich.

In der Kasse bewegen sich zwei Größen. Der Zusatzbeitragssatz wird von Ihrer Krankenkasse festgelegt und kann sich jedes Jahr ändern. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich durch Verordnung neu gesetzt, zuletzt deutlich nach oben. Steigt sie, steigt bei Gutverdienern auch der Höchstbeitrag, ohne dass ein Satz verändert wurde.

In der privaten Versicherung läuft es über Beitragsanpassungen nach § 203 Abs. 2 VVG. Ein Versicherer darf die Beiträge erst anpassen, wenn die tatsächlichen Ausgaben eines Tarifs von den kalkulierten um einen festgelegten Schwellenwert abweichen. Zusätzlich muss ein unabhängiger Treuhänder der Neufestsetzung zustimmen. Deshalb kommen Anpassungen in Sprüngen und nicht jedes Jahr in kleinen Schritten.

Die Welle zum 1. Januar 2026 brachte durchschnittlich rund 13 Prozent und traf etwa 60 Prozent der Vollversicherten. Für 2027 nennen wir bewusst keinen Durchschnitt: Die Versicherer teilen ihre Anpassungen ab Oktober einzeln mit, und der eigene Tarif kann weit über oder weit unter jedem Schnitt liegen. Was in so einem Schreiben steht und welche Wege es dann gibt, steht bei den Anpassungen in der privaten Versicherung.

Was passiert, wenn das Einkommen wegbricht

Diese Frage kommt in Gesprächen meist zuletzt, und sie gehört nach vorn. Beide Systeme reagieren unterschiedlich, wenn Geld fehlt.

In der Kasse sinkt der Beitrag mit dem Einkommen. Bei Arbeitslosengeld übernimmt die Bundesagentur den Beitrag, bei Elterngeld ruht die Beitragspflicht aus dem Arbeitsentgelt.

Privat bleibt der Beitrag zunächst stehen, aber es gibt Stellschrauben. Ein höherer Selbstbehalt senkt ihn, ein Tarifwechsel im eigenen Haus nach § 204 VVG ebenso, und für echte Notlagen hält das Gesetz zwei Auffangtarife bereit. Welche Stufe eines Selbstbehalts dabei trägt, hängt an Ihren jährlichen Arztkosten; das lässt sich bei der Wahl der Selbstbeteiligung nachrechnen.

Was dieser Vergleich nicht leistet

Ein Systemvergleich ist kein Tarifvergleich. Er sagt Ihnen, welche Fragen über Ihren Fall entscheiden, und nicht, welcher Tarif zu Ihnen passt. Welcher das ist, hängt an Angaben, die auf keiner Website stehen.

Zwei Grenzen werden dabei regelmäßig vertauscht. Die eine Grenze entscheidet, ob Sie wählen dürfen. Die andere entscheidet, wie viel Beitrag die Kasse maximal verlangt und wie weit der Arbeitgeberzuschuss reicht. Was es mit dem Deckel für den Kassenbeitrag auf sich hat, steht bei der Obergrenze für den Kassenbeitrag.

Beide Grenzen steigen zum 1. Januar 2027 deutlich. Der Entwurf der Rechengrößenverordnung liegt seit September 2026 vor, in Kraft ist er noch nicht.

Wie Sie weiterkommen

Für eine belastbare Einordnung braucht es wenig: Ihr Geburtsjahr, Ihren Beschäftigungsstatus, bei Beamten den Beihilfesatz, und falls Sie schon privat versichert sind, den Versicherungsschein mit Tarifkürzel. Ob eine Rückkehr in die Kasse später noch möglich wäre, gehört in dieselbe Rechnung, nicht erst in zehn Jahren.

Mehr als eine halbe Stunde dauert das selten. Wenn Sie die Unterlagen zur Hand haben, klärt ein Anruf unter 030 7593 7030 die Richtung, und Sie entscheiden danach.

Häufige Fragen

Was ist 2026 der wichtigste Unterschied zwischen PKV und GKV?

Woran der Beitrag hängt. In der gesetzlichen Kasse richtet er sich nach Ihrem Einkommen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. In der privaten Versicherung richtet er sich nach Ihrem Alter bei Vertragsschluss, Ihrem Gesundheitszustand und dem vereinbarten Umfang. Eine Gehaltserhöhung ändert den privaten Beitrag deshalb nicht.

Wie hoch ist der gesetzliche Höchstbeitrag 2026?

Für die Krankenversicherung rund 1.017 Euro im Monat. Er ergibt sich aus 14,6 Prozent allgemeinem Beitragssatz und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent, gerechnet auf 5.812,50 Euro. Den Durchschnittssatz macht das Bundesgesundheitsministerium nach § 242a Abs. 2 SGB V bekannt. Die Pflegeversicherung läuft getrennt und kommt hinzu.

Ab welchem Einkommen darf ich als Angestellter wählen?

Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt muss über der Grenze liegen, die für 2026 bei 77.400 Euro steht. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zählen mit, Überstunden in der Regel nicht. Versicherungsfrei werden Sie nicht sofort, sondern erst mit dem folgenden Kalenderjahr. Selbstständige, Freiberufler und Beamte brauchen diese Grenze nicht.

Was zahlt mein Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung?

Die Hälfte Ihres Beitrags, nach § 257 SGB V und gedeckelt auf den Betrag, den er für einen gesetzlich Versicherten tragen müsste. 2026 liegt diese Obergrenze bei rund 509 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Bleibt Ihr halber Beitrag darunter, zahlt der Arbeitgeber genau die Hälfte. Liegt er darüber, tragen Sie den Rest allein.

Stimmt es, dass sich bis zu 82 Prozent sparen lassen?

Als Höchstwert ja, als Regelfall nein. Er gilt für junge Angestellte, die in der Kasse den Höchstbeitrag zahlen, gesund sind und einen Tarif mit Beitragsrückerstattung wählen. Ihr eigener Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Umfang ab. Was dabei herauskommt, lässt sich nur für Ihren Einzelfall ermitteln.

Was kann die gesetzliche Kasse besser als die private Versicherung?

Drei Dinge, und sie sind gewichtig. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind beitragsfrei mitversichert, in der privaten Versicherung zahlt jede Person ihren eigenen Beitrag. Sinkt Ihr Einkommen, sinkt der Beitrag mit. Und Sie rechnen nicht mit Arztrechnungen, weil die Kasse direkt abrechnet.

Was kann die private Versicherung besser?

Der vereinbarte Leistungsumfang steht im Vertrag und wird nicht durch Gesetzesänderungen gekürzt. Sie entscheiden selbst über Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Heilpraktiker oder Zahnersatz und zahlen nur, was Sie vereinbart haben. Der Beitrag bleibt bei einer Gehaltserhöhung gleich. Für Beamte mit Beihilfeanspruch ist sie meist die einzige Absicherung, die zum Dienstherrnanteil passt.

Was ist mit Familie und Kindern?

Das ist der Punkt, an dem die Rechnung für Alleinverdiener häufig kippt. In der Kasse zahlt eine Familie einen Beitrag, privat zahlt jedes Mitglied seinen eigenen. Kindertarife sind günstig, aber sie summieren sich. Verdienen beide Partner und übersteigen beide die Grenze, fällt die Rechnung wieder anders aus.

Kann ich die Entscheidung später zurücknehmen?

Als Angestellter in Grenzen. Fällt Ihr Einkommen unter die Grenze und haben Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet, werden Sie wieder versicherungspflichtig. Mit dem vollendeten 55. Lebensjahr endet diese Möglichkeit nach § 6 Abs. 3a SGB V weitgehend. Für Selbstständige und Beamte gelten eigene Regeln, und beide Richtungen sollten vorher durchgerechnet sein.

Welche Unterlagen helfen bei einem Vergleich?

Für die Seite der Kasse Ihre letzte Beitragsabrechnung und den Zusatzbeitragssatz Ihrer Kasse. Für die private Seite Ihr Geburtsjahr, Ihren Beschäftigungsstatus und, falls Sie schon privat versichert sind, den Versicherungsschein mit Tarifkürzel. Beamte brauchen zusätzlich ihren Beihilfesatz. Mehr ist für eine erste Einordnung nicht nötig.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden geschrieben haben

Beraten werden Sie von Paul Gebauer. Was seine Kundinnen und Kunden geschrieben haben, steht im Google-Profil von KVexcellent. Wir geben es hier im Wortlaut wieder und kürzen nur die Nachnamen.

5★★★★★14 Google-Bewertungen
  • ★★★★★
    Thema PKV Super erklärt. Würde immer wieder zu Herr Gebauer gehen!
    Mario Robin H., vor einem Jahr
  • ★★★★★
    Ich kann Herrn Gebauer sehr weiter empfehlen. Er ist sehr freundlich, engagiert und immer erreichbar. Weiter so...
    Mirko S., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Stets kompetente und freundliche Kommunikation. Rund um die Uhr erreichbar und hat stets ein offenes Ohr für alle Fragen und Sorgen. Absolut empfehlenswert!!
    Hannes M., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Das ist Kundenservice, fühle mich Top beraten. Kann ich nur weiterempfehlen.
    Gaetano T., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Ich bin begeistert von der Beratung zur Krankenversicherung. Kompetenter schneller Service immer wieder gerne.
    Jonas E., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Sehr guter Berater. Ging alles schnell und alles gut erklärt
    Farhad T., vor 3 Jahren

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Paul Gebauer, Geschäftsführer und Versicherungsmakler

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