Wenn im Anpassungsschreiben ein Kürzel wie CP2U steht
Der Brief nennt zwei Beträge und ein Kürzel. Das Kürzel ist die wichtigere Angabe, auch wenn der Blick zuerst am Betrag hängt.
Es sagt nämlich, in welcher Reihe Ihr Vertrag läuft und welche Nachbartarife es gibt. Zum Januar 2026 lag die Anpassung in der gesamten Branche bei durchschnittlich rund 13 Prozent und traf etwa 60 Prozent der Vollversicherten. Für Januar 2027 nennt diese Seite keinen Branchenwert, weil zum Stand Oktober 2026 keiner belegt ist. Ihr Schreiben ist die einzige Quelle, die für Sie zählt.
Ihr Versicherungsschutz läuft unverändert weiter, egal wie Sie sich entscheiden. Und Sie haben Zeit: Nach § 8 b Abs. 3 des Bedingungswerks wird die neue Prämie erst zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung fällig.
Wie die Tarifwelt dieser Gesellschaft aufgebaut ist
Das geltende Bedingungsheft mit der Kennung PKX0726, Stand 1. Juli 2026, sortiert die Krankenvollversicherung in zwei Blöcke.
Für Versicherte ohne Beihilfeanspruch gibt es drei Reihen unter dem Dach GesundheitsKonzept AGIL. AGIL classic pro führt die Kürzel CP0U bis CP3U und ist als Primärarzttarif angelegt. AGIL comfort läuft unter MP0U bis MP3U. AGIL premium trägt die Kürzel TN0U bis TN3U. Die Ziffer vor dem U steht für die Selbstbehaltsstufe: null, 480, 960 oder 1.920 Euro im Jahr.
Beihilfeberechtigte finden andere Zeichen auf dem Schein. Die Grundtarife heißen BB, mit Stufen von BB10 bis BB50, und BH mit den Stufen BH20 bis BH50. Dazu kommen die Ergänzungstarife EB1 und EB2 sowie die Wahlleistungstarife W1 und W2 für das Ein- oder Zweibettzimmer.
Zwei angehängte Buchstaben verraten eine Lebenslage. Ein S weist auf die Besonderen Bedingungen für Studenten und Schüler hin, ein B auf Beamtenanwärter und Referendare. Wer eine solche Phase hinter sich hat, sollte prüfen, ob der Vertrag noch in der richtigen Fassung läuft.
Was § 8 b der Bedingungen mit der Anpassung macht
Eine Beitragsanpassung ist ein geregelter Vorgang, nicht eine Entscheidung nach Gutdünken. § 203 Abs. 2 VVG setzt den Rahmen, und § 8 b des Bedingungswerks füllt ihn aus.

Mindestens einmal im Jahr wird je Tarif verglichen, was die Versicherungsleistungen erfordern und was kalkuliert war. Dazu kommen die Sterbewahrscheinlichkeiten. Überschreitet die Abweichung den festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge der Beobachtungseinheit überprüft. Ohne die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders bleibt es beim alten Beitrag.
Die Gesellschaft beschreibt auf ihrer eigenen Informationsseite zur Anpassung einen zweiten Schritt: Der Treuhänder prüft auch, ob die rechnerisch nötige Anpassung mit vorhandenen Mitteln begrenzt wird. Im Geschäftsjahr 2024 wurden dafür 56,1 Millionen Euro Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung eingesetzt. Solche Limitierungsmittel dämpfen den Sprung, sie verhindern ihn nicht.
Mit demselben Schreiben dürfen auch Selbstbeteiligungen und vereinbarte Risikozuschläge angepasst werden. Lesen Sie die Aufschlüsselung also bis zum Ende, nicht nur die Endsumme.
Die Wechselwege, die in Ihrem Vertrag schon stehen
Neben dem gesetzlichen Recht aus § 204 VVG hält dieses Bedingungswerk eigene Optionen bereit. Sie stehen unter Nr. 4 und sind an Termine gebunden.
- Selbstbehalt senken: Innerhalb von AGIL classic pro geht das zum 1. Januar nach dem fünften, zehnten oder fünfzehnten Versicherungsjahr.
- Eine Reihe aufsteigen: Von CP nach MP derselben Selbstbehaltsstufe können Sie nach dem fünften, zehnten oder fünfzehnten Versicherungsjahr wechseln.
- Antragstag: Der Antrag muss jeweils bis zum 15. Dezember des Vorjahres vorliegen.
- Altersgrenze: Die Option beginnt mit Alter 16 und entfällt mit Erreichen des Alters 51.
- Entsendung ins Ausland: Sie wechseln von CP nach MP oder TN zum Monatsersten, legen eine Arbeitgeberbescheinigung vor und kehren danach in den Ausgangstarif zurück.
Wer kurz vor dem einundfünfzigsten Geburtstag steht und ohnehin über den Selbstbehalt nachdenkt, hat damit ein Datum im Kalender. Wie ein Wechsel im eigenen Haus grundsätzlich abläuft, steht ausführlich unter Umstellung innerhalb des bestehenden Vertrags.
Beihilfeberechtigte haben eigene Ausbauzeitpunkte. Ein Fenster öffnet sich bei der erstmaligen Verbeamtung auf Probe oder auf Zeit. Ein weiteres öffnet sich nach dem fünften, zehnten und fünfzehnten Versicherungsjahr, bis Alter 50. Erweitern lässt sich der Schutz dann um EB1, EB2, W1 oder W2. Was dabei an Beihilfe gegenübersteht, hängt an Ihrem Dienstherrn und steht auf der Seite für beihilfeberechtigte Versicherte.
Wo das Bedingungswerk eine Grenze zieht
Drei Wege sind vertraglich verschlossen, und das ist keine Auslegungsfrage.
Aus einem Unisex-Tarif mit der Endung U führt kein Weg zurück in einen geschlechtsabhängig kalkulierten Tarif. Die Umwandlung in den Notlagentarif ist ebenfalls ausgeschlossen. Und während einer Anwartschafts- oder Ruhensversicherung besteht kein Anspruch auf Umwandlung, solange der Grund dafür nicht entfallen ist.
Das klingt nach einer Einschränkung, und es ist auch eine. Praktisch heißt es: Die Zieltarife liegen in der heutigen Generation, nicht in der von vorgestern.
Mehrleistung kostet etwas, und Sie haben die Wahl
Beim Wechsel in einen Tarif, der an irgendeiner Stelle mehr leistet, darf der Versicherer für diesen Mehranteil etwas verlangen. Die Bedingungen nennen drei Möglichkeiten: einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder Wartezeiten für den hinzukommenden Teil.
Interessant ist die Wahlmöglichkeit, die dort ausdrücklich steht. Anstelle von Risikozuschlag und Wartezeit kann der Versicherungsnehmer für die Mehrleistung auch einen Leistungsausschluss wählen. Für den Teil des Schutzes, der gleich bleibt oder geringer wird, darf gar nichts geprüft werden. Was in Ihrem Fall überhaupt als Mehrleistung gilt, zeigt der Vergleich der Tarifblätter, nicht das Bauchgefühl. Welche Rolle eine Prüfung spielt und wann keine stattfindet, erklärt die Seite zur Prüfung beim Zieltarif.
Standardtarif oder Basistarif, je nach Datum des Abschlusses
Für den Fall, dass der Beitrag dauerhaft nicht mehr passt, zählt das Datum Ihrer Unterschrift.
Verträge, die vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, haben Zugang zum verbandseinheitlichen Standardtarif. Dafür braucht es in der Regel zehn Jahre Vorversicherung und ein Alter von mindestens 65 Jahren, oder ein Alter ab 55 bei geringem Gesamteinkommen. Verträge ab 2009 führen stattdessen in den Basistarif.
Dasselbe Datum entscheidet über den Übertragungswert. Vor 2009 geschlossene Verträge verlieren bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen die hier erworbenen Rechte. Ab 2009 wandert ein Teil der Alterungsrückstellung mit. Deshalb ist die Frage nach dem Anbieterwechsel bei alten Verträgen fast immer schon vor der Rechnung entschieden.
Was Sie heraussuchen, bevor Sie anrufen
Ein eigenes Formular für den Tarifwechsel gibt es bei dieser Gesellschaft nicht. Der Antrag läuft schriftlich, über den Vertragsservice oder das Kundenportal.
Vier Papiere machen das Gespräch belastbar. Notieren Sie auf dem Anpassungsschreiben den Tag des Zugangs und legen Sie es dazu. Den Versicherungsschein samt letztem Nachtrag brauchen wir, weil daraus Tarifkürzel und Eintrittsalter hervorgehen. Die Mitteilung über den Übertragungswert gehört dazu, falls ein Anbieterwechsel überhaupt im Raum steht. Und Beihilfeberechtigte halten ihren aktuellen Beihilfesatz bereit.
Geprüft wird dann dreierlei. Erstens, in welcher Generation Ihr Vertrag läuft und welche Zieltarife die heutige Reihe hergibt. Zweitens, ob eine der vertraglichen Optionen noch greift oder die Altersgrenze schon vorbei ist. Drittens, ob Bausteine mitlaufen, die nicht mehr zu Ihrem Leben passen, etwa ein Krankentagegeld auf altem Einkommensstand. Auch die Besonderen Bedingungen zur Beitragsentlastung im Alter, die diese Gesellschaft unter WBETU und BETU führt, gehören in diese Runde. Wie ein solcher Baustein wirkt, steht unter Entlastung für den Ruhestand.
Rechenbeispiel. Ein Vertrag läuft in der Reihe AGIL classic pro mit Selbstbehaltsstufe 480 Euro. Der Schritt auf die Stufe 960 Euro erhöht den Betrag, den Sie im Jahr höchstens selbst tragen, um 480 Euro. Ob die Beitragsersparnis darüber liegt, lässt sich nur mit den Tarifblättern Ihres Jahrgangs sagen. Genau diese Rechnung gehört vor die Entscheidung, nicht danach. Welche Stufe sich ab welcher Arztkostenhöhe trägt, zeigt der Rechner zu Selbstbehaltsstufen.
Als Makler arbeiten wir unabhängig. Wir sind kein Vertragspartner der genannten Gesellschaft, treten nicht für sie auf und werden von ihr nicht beauftragt. Den Namen nennen wir, weil Versicherte nach ihm suchen.
Der nächste Schritt
Drei Angaben entscheiden, welcher Weg bei Ihnen überhaupt offensteht: das Tarifkürzel, das Eintrittsalter und das Jahr des Vertragsschlusses. Ihr Versicherungsschein nennt alle drei.
Wie eine Anpassung allgemein zustande kommt, können Sie vorab unter Regeln hinter der Prämienanpassung nachlesen.
Wenn Sie den Versicherungsschein und das Anpassungsschreiben vor sich liegen haben, klärt ein Anruf unter 030 7593 7030 die Lage. Zehn Minuten genügen meist, um die möglichen Zieltarife und die Termine zu sortieren.