Eine Anpassung, die bestätigt ist, und eine Zahl, die fehlt
Die meisten Versicherer äußern sich im Oktober nicht zur kommenden Runde. Dieses Haus tut es, und zwar auf einer eigenen Informationsseite.

Dort steht, dass für alle von der Beitragsanpassung zum 1. Januar 2027 betroffenen Tarife die Zustimmung eines unabhängigen mathematischen Treuhänders vorliegt. Stand dieser Angabe ist August 2026. Eine Höhe nennt das Unternehmen nicht, und eine Liste der betroffenen Tarife ebenfalls nicht.
Mehr ist damit nicht gesagt, aber es ist mehr als nichts: Die Runde läuft, und die Post kommt im November. Zum Januar 2026 lag die Anpassung in der Branche bei durchschnittlich rund 13 Prozent und traf etwa 60 Prozent der Vollversicherten. Für das kommende Jahr nennt diese Seite keinen Branchenwert, weil keiner belegt ist.
Was im November im Kuvert liegt
Zum Versand macht dieses Haus eine Angabe, die sonst niemand macht, und sie betrifft die Steuer.
Ist Ihr Vertrag von der Anpassung betroffen, liegt die Bescheinigung für den Arbeitgeber den im November versandten Unterlagen bereits bei. Bei nicht betroffenen Verträgen wird sie erst im Laufe des Dezembers verschickt. Ab 2026 ersetzt eine elektronische Meldung an die Finanzverwaltung die bisherigen Arbeitgeberbescheinigungen. Über die gemeldeten Daten informiert das Unternehmen Ende November automatisch, und die Bescheinigung für das Finanzamt folgt im Februar 2027.
Zwei weitere Beilagen sind gesetzlich vorgegeben, und das Haus beschreibt sie offen. Versicherte ab 55 Jahren erhalten bei einer Erhöhung Alternativvorschläge für günstigere Tarife, mit dem eigenen Hinweis, dass diese Vorschläge die persönliche Situation nicht berücksichtigen können. Ab 60 Jahren müssen die Vorschläge die Umstellung in den Standard- oder Basistarif enthalten. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 6 Abs. 2 VVG-InfoV, der auch den beigefügten Text von § 204 VVG erklärt.
Der Schwellenwert und die Beobachtungseinheiten
Eine Anpassung beruht auf § 203 Abs. 2 VVG, und die Bedingungen füllen den Rahmen aus.
Einmal im Jahr vergleicht das Haus, was die Versicherungsleistungen erfordern und was kalkuliert war, und dasselbe tut es mit den Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt sich eine Abweichung von mehr als fünf Prozent, werden alle Beiträge der betroffenen Beobachtungseinheit geprüft und mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Bei Kindern und bei Tarifen ohne Alterungsrückstellung läuft die Auslösung allein über die Versicherungsleistungen.
Interessant ist, wie dieses Haus seine Einheiten schneidet. Bei geschlechtsabhängig kalkulierten Tarifen rechnet es getrennt für Frauen, Männer und Kinder. Bei geschlechtsunabhängigen Tarifen unterscheidet es nur zwischen Erwachsenen und Kindern. Zwei Verträge mit demselben Tarifnamen können daher in verschiedenen Jahren betroffen sein.
Wirksam wird die neue Prämie zu Beginn des zweiten Monats, der auf die Benachrichtigung folgt. Dasselbe gilt für geänderte Selbstbeteiligungen und Risikozuschläge. Der Ablauf im Allgemeinen steht unter wie aus einer Kalkulation ein neuer Beitrag wird.
Aus dem Geschäftsbericht für 2025 kommen zwei Zahlen dazu. Zur Milderung und Begrenzung von Beitragserhöhungen wurden 30,9 Millionen Euro aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen, nach 58,9 Millionen Euro im Vorjahr. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle stiegen um 10,8 Prozent.
Vier Tariflinien und ihre Kürzel
Die Vollversicherung dieses Hauses verteilt sich auf vier Linien: FLEXOtop, FLEXOplus, FLEXOfit und GesundheitsFAIR. Welche davon Ihr Vertrag trägt, steht im Versicherungsschein.
In der Linie GesundheitsFAIR heißen die ambulanten Tarife AM10 bis AM13 und AM30 bis AM33. AM10 kommt ohne Selbstbeteiligung, AM11 hat zehn Prozent bis höchstens 240 Euro, AM12 zwanzig Prozent bis höchstens 480 Euro, AM13 dreißig Prozent bis höchstens 960 Euro. In der zweiten Reihe liegen die Grenzen bei 480 und 960 Euro sowie bei festen 1.440 und 2.400 Euro. Stationär gibt es S1, S3 und den Baustein S1DD, bei dem die Wahlleistungen erst ab der Erstdiagnose bestimmter schwerer Erkrankungen greifen. Beim Zahn stehen Z9, Z8, Z6 und Z6SB, beim Krankentagegeld TA2, TA4 und TA6.
In den älteren Linien tragen die ambulanten Tarife Nummern wie A100 bis A109, A80, A75, A210 und A220, die stationären S101 bis S103. Ergänzend gibt es die Tarife NH für Naturheilverfahren, VP für Vorsorge und Impfungen, 10 für das Krankenhaustagegeld und BE für die Beitragsreduzierung im Alter.
Ein Kürzel sorgt regelmäßig für Rückfragen: VT. Dahinter steht der gesetzliche Zuschlag nach § 149 VAG, und er beträgt immer zehn Prozent der Beiträge der substitutiven Tarife. Erhoben wird er ab dem Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag und endet mit dem Kalenderjahr, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Beihilfeberechtigte zahlen ihn ebenso.
Die Termine, zu denen dieses Haus Wechsel zulässt
Hier liegt der eigentliche Unterschied zu anderen Gesellschaften. Die Bedingungen schreiben Optionsrechte samt Fristen fest, und sie gelten neben dem Anspruch aus § 204 VVG.
Für höhere oder umfassendere Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung nennen sie feste Zeitpunkte: jeweils den Ersten des Geburtsmonats, in dem das 30., 35., 40., 45. oder 50. Lebensjahr vollendet wird. Der Antrag muss mindestens sechs Monate vorher vorliegen.
Dazu kommen anlassbezogene Wechsel, für die zwei Monate ab dem Ereignis zählen, jeweils mit Nachweis. Zu den Anlässen zählen eine Entsendung ins Ausland und ein längerer Auslandsaufenthalt. Genannt sind außerdem der Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit und der Abschluss einer akademischen Weiterbildung. Auf der Liste stehen auch Heirat, Scheidung und die Aufnahme einer Berufstätigkeit durch den Partner. Und die Bedingungen nennen eine Einkommenserhöhung von mindestens zwanzig Prozent in einem Kalenderjahr.
Nach Elternzeit, Altersteilzeit, Pflegezeit, Arbeitslosigkeit oder einem Sabbatical ist die Rückkehr in den ursprünglichen Tarif ohne Gesundheitsprüfung vorgesehen. In die andere Richtung geht es schneller: Eine Umstellung in einen Tarif mit geringeren Leistungen können Sie jeweils zum Ersten des folgenden Monats verlangen, und die Selbstbeteiligung lässt sich immer zum Ersten des nächsten Monats ändern. Beim Wechsel in ein Beamtenverhältnis ist die taggenaue Umstellung in beihilfekonforme Tarife möglich, bei Antrag binnen zwei Monaten.
Wer also ein Anpassungsschreiben im November erhält, muss nicht bis zum Jahreswechsel warten. Wie ein solcher Schritt vorbereitet wird, steht unter Umstellung mit Anrechnung der Rückstellung.
Antrag in Textform, und was dabei geprüft wird
Einen Vordruck für den Tarifwechsel hält dieses Haus nicht bereit. Die Bedingungen verlangen stattdessen die Textform, also Brief, E-Mail oder Fax.
Der Ablauf danach ist in den Bedingungen Schritt für Schritt beschrieben. Der Versicherer nimmt den Antrag in angemessener Frist an. Die erworbenen Rechte bleiben erhalten, und die gebildeten Alterungsrückstellungen werden angerechnet. Ist der neue Schutz höher oder umfassender, kann für die Mehrleistungen ein angemessener Risikozuschlag verlangt oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Eine Gesundheitsprüfung findet nach eigener Darstellung nur statt, wenn der neue Tarif bessere Leistungen bietet, und ein Zuschlag betrifft dann allein diese besseren Leistungen.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Während einer Anwartschafts- oder Ruhensversicherung besteht kein Anspruch auf Umwandlung, solange der Grund dafür fortbesteht, und bei befristeten Verträgen ebenfalls nicht. Der Weg aus einem geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif in einen geschlechtsabhängigen ist rechtlich versperrt, ebenso die Umwandlung in den Notlagentarif.
Das Haus selbst weist darauf hin, dass ein Tarifwechsel in der eigenen Gesellschaft nichts kostet. Eine Honorarberatung, deren Preis sich am eingesparten Monatsbeitrag orientiert, braucht es dafür nicht. Das sehen wir genauso, und unsere Einschätzung kostet ebenfalls nichts.
Verantwortlich für diesen Text ist ein unabhängiger Versicherungsmakler. Wir sind keine Vertretung dieses Vereins, und ein Vertragsverhältnis zu ihm besteht nicht.
Was ein Gespräch braucht
Halten Sie das Anpassungsschreiben mit dem Zugangsdatum bereit, den Versicherungsschein mit dem letzten Nachtrag und, bei Beihilfeberechtigten, den aktuellen Bemessungssatz. Daraus ergeben sich Linie, Tarifkürzel, Selbstbeteiligung und Eintrittsalter.
Wir sehen uns an, welche Linie Ihr Vertrag trägt und welche Nachbartarife dazu gehören. Dann prüfen wir, ob einer der genannten Anlässe vorliegt und die Zwei-Monats-Frist noch läuft. Und wir schauen, ob die Selbstbeteiligung zu Ihren tatsächlichen Arztkosten passt, was der Rechner für Selbstbehaltstufen überschlägt. Wann ein Beitrag im Ruhestand entlastet wird, zeigt die Seite zur Reduzierung im Alter.
Mit diesen Unterlagen klärt ein Anruf unter 030 7593 7030, welcher Termin für Sie der nächste ist und welcher Weg dazu passt.