Der Umschlag enthält mehr als eine neue Zahl
Wenn ein Anpassungsschreiben der Gothaer im Kasten liegt, sucht fast jeder zuerst den neuen Monatsbeitrag. Verständlich, aber die wertvollste Seite liegt oft weiter hinten.

Dieses Haus verschickt die Schreiben gebündelt. Für die Anpassung zum 1. Januar 2026 gingen sie nach eigener Serviceinformation zwischen dem 10. und dem 21. November 2025 auf den Postweg, per E-Mail zwischen dem 10. und dem 19. November. Wer in dieser Zeit Post bekam, hält also keine Einzelmaßnahme in der Hand, sondern einen Vorgang, der viele Verträge betraf.
Ab dem Zugang laufen zwei Monate, in denen Sie den betroffenen Teil kündigen können. Das ergibt sich aus § 205 Abs. 4 VVG. Daneben steht ein Recht ohne Frist: der Wechsel in einen anderen Tarif desselben Unternehmens nach § 204 VVG.
Die Liste, die Versicherte ab 55 mitgeschickt bekommen
Hier liegt der Unterschied zu fast jedem anderen Schreiben in dieser Branche. Steigt die Prämie in der substitutiven Krankenversicherung, legt dieses Haus Versicherten ab 55 Jahren bis zu vier Umstufungsvorschläge bei.
Zusammengesetzt sind sie aus drei Bestandteilen:
- Beitragsgünstigere Tarife mit gleichwertigem Leistungsumfang. Das ist der eigentliche Kern, denn hier bleibt Ihr Schutz vergleichbar.
- Standardtarif und/oder Basistarif. Das sind zwei gesetzlich begrenzte Auffangtarife mit eigenen Zugangsvoraussetzungen.
- Der verkaufsstärkste Unisex-Tarif des Hauses. Er kommt aus dem laufenden Neugeschäft und passt nicht zwingend zu Ihrer Lage.
Dass eine solche Liste überhaupt kommt, ist keine Gefälligkeit. § 6 Abs. 2 VVG-InfoV verpflichtet jeden Versicherer, bei einer Prämienerhöhung auf die Möglichkeit des Tarifwechsels hinzuweisen; ab einem Alter von 60 Jahren gehören konkrete Tarife mit niedrigerer Prämie dazu. Dieses Haus beginnt damit früher und nennt die Zahl seiner Vorschläge selbst.
Für Sie heißt das: Bevor irgendjemand nach Alternativen sucht, liegt eine Vorauswahl des Versicherers bereits vor. Sie ist der beste Einstieg in ein Gespräch und ersetzt es nicht, denn sie enthält nicht jede Kombination, die nach § 204 VVG möglich wäre.
Wie das Kundenanschreiben aufgebaut ist
Vier Elemente finden Sie wieder, wenn Sie wissen, wonach Sie suchen.
Zuerst kommt die Gegenüberstellung. Eine Tabelle zeigt den alten und den neuen Beitrag, getrennt nach Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung. Diese Trennung ist wichtiger, als sie aussieht, denn beide Teile werden getrennt kalkuliert und steigen nicht gemeinsam.
Dann folgt bei bestimmten Tarifen aus dem Neugeschäft der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er steht da als Vergleichsmaßstab, nicht als Angebot.
Drittens liegt ein gesondertes Informationsblatt dabei. Darauf stehen die individuellen Gründe, die für Ihren Vertrag zur Anpassung geführt haben. Der Bundesgerichtshof hat 2020 entschieden, dass eine Prämienanpassung die veränderte Rechnungsgrundlage benennen muss. Genau das leistet dieses Blatt.
Und viertens steht da ein Hinweis darauf, was nicht mehr beiliegt. Seit dem 1. Januar 2026 ersetzt die elektronische Übermittlung der Beiträge das bisherige Papierbescheinigungsverfahren. Die früher mitgeschickten Bescheinigungen entfallen. Wer sie für seine Unterlagen braucht, fordert sie an.
Die Tarifwelt, in der Ihr Wechsel stattfindet
Die Vollversicherung dieses Hauses trägt Namen, die alle mit derselben Silbe beginnen. MediStart, MediVita und MediCompact gehören zur Krankheitskostenvollversicherung. Um sie herum liegen Bausteine: MediClinic für die Unterbringung im Krankenhaus, MediZ für Zahnleistungen, MediSafe für die Beitragsentlastung im Alter, MediR für den Auslandsschutz.
Dazu kommen die gesetzlich geregelten Tarife. Der Basistarif wird in Tarifstufen geführt, der Standardtarif trägt eine Beitragsgarantie. Die private Pflegepflichtversicherung läuft in den Tarifen PVN und PVB.
Welche dieser Namen für einen Wechsel offenstehen, hängt an zwei Dingen: an Ihrer heutigen Tarifstufe und daran, ob Ihr Vertrag geschlechtsabhängig oder geschlechtsunabhängig kalkuliert ist. Aus einem Unisex-Tarif zurück in einen Bisex-Tarif führt kein Weg. Wie ein solcher Antrag abläuft und was dabei erhalten bleibt, steht auf der Seite zum Tarifwechsel im eigenen Haus.
Ältere Tarifwelten dieses Hauses sind für Neuabschlüsse geschlossen, werden für die vorhandenen Verträge aber weitergeführt. Das ist kein Nachteil und kein Vorteil, sondern eine Tatsache mit Folgen für die Rechnung. In einem geschlossenen Bestand kommen keine jungen Versicherten nach, und die Kosten des Tarifs verteilen sich auf eine kleiner werdende Gruppe. Wer seit zwanzig Jahren in derselben Stufe steht, findet im eigenen Haus deshalb häufig Tarife, die es bei Vertragsschluss noch nicht gab.
Das Gegenstück dazu ist die Pflegepflichtversicherung in den Tarifen PVN und PVB. Ihr Leistungsumfang ist gesetzlich festgelegt und bei allen Unternehmen identisch. Dort gibt es keinen Wechselweg, und jede Beratung, die dort etwas verspricht, geht am Gesetz vorbei.
Was der Zusammenschluss mit der Barmenia bedeutet
Diese Frage stellen viele Versicherte, und in Ratgebern bleibt die Antwort meist unscharf.
Die Fusionspläne wurden am 29. September 2023 veröffentlicht, die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 3. September 2024, und zum 1. Oktober 2024 folgte der organisatorische Zusammenschluss. Entstanden ist eine gemeinsame Gruppe mit zwei Krankenversicherern, nicht ein einziger.
Im Bericht über das Geschäftsjahr 2024 schreibt die Gothaer Krankenversicherung AG, dass sie so schnell wie aufsichtsrechtlich und technisch möglich auf die Barmenia Krankenversicherung AG verschmolzen werden soll. Angekündigt ist dieser Schritt, vollzogen ist er zum Stand Oktober 2026 nicht.
Für Ihren Vertrag folgt daraus zweierlei. Ihr Versicherer ist weiterhin die Gesellschaft, die in Ihrem Versicherungsschein steht, und Ihr Wechselrecht nach § 204 VVG reicht so weit wie ihr eigenes Tarifwerk. Bei einer Verschmelzung gehen die Verträge mit allen erworbenen Rechten und der Alterungsrückstellung auf die aufnehmende Gesellschaft über. Was sich an Wechselwegen dadurch später öffnet, lässt sich erst beurteilen, wenn der Schritt vollzogen ist.
Was Sie aus dem Umschlag heraussuchen sollten
Bevor Sie irgendwo anrufen, legen Sie vier Angaben nebeneinander. Sie entscheiden über alles Weitere.
Suchen Sie zuerst das Zugangsdatum des Briefes heraus, nicht das Datum im Briefkopf. Schreiben Sie es auf den Umschlag, dann ist die Zwei-Monats-Frist später nachvollziehbar.
Daneben steht der Wirksamkeitszeitpunkt. Ab diesem Monat wird der neue Betrag abgebucht, und bis dahin bleibt alles, wie es ist.
Dann brauchen Sie die Aufschlüsselung nach Bausteinen. Oft steigt nicht der ganze Vertrag, sondern ein einzelner Teil: die ambulante Stufe, der Krankenhausbaustein oder das Krankentagegeld. Wo der Sprung herkommt, lässt sich ohne diese Aufstellung nicht sagen.
Und zuletzt nehmen Sie, sofern beigefügt, die Liste der Umstufungsvorschläge dazu. Sie gehört ins Gespräch, denn sie zeigt, was der Versicherer selbst für vergleichbar hält.
Warum der Beitrag überhaupt steigt
Eine Anpassung ist kein Fehlverhalten. § 203 Abs. 2 VVG knüpft die Neufestsetzung an zwei Bedingungen: Eine der Rechnungsgrundlagen muss dauerhaft abweichen, und ein festgelegter Schwellenwert muss überschritten sein. Zustimmen muss außerdem ein unabhängiger Treuhänder.
Dahinter stehen Entwicklungen, die kein Unternehmen allein steuert: neue Behandlungsmethoden, steigende Leistungsausgaben, eine höhere Lebenserwartung und der Zins, mit dem die Alterungsrückstellungen rechnen. Mit Ihrem Gesundheitszustand hat das nichts zu tun.
Deshalb bewerten wir dieses Unternehmen nicht und stellen auch keine Versicherer nach ihren Erhöhungen gegenüber. Eine Anpassungszahl für die Gothaer nennen wir nur, wenn sie aus einer Mitteilung des Unternehmens mit Datum stammt. Belegt ist der Branchenwert: Zum 1. Januar 2026 stiegen die Beiträge im Branchenmittel um rund 13 Prozent, und zwar bei etwa 60 Prozent der Vollversicherten. Welche Fristen und Rechte daran hängen, zeigen die Fristen nach einem Anpassungsschreiben.
Wir beraten als unabhängiger Versicherungsmakler und sind kein Vertragspartner der Gothaer. Eine Vertretung dieses Unternehmens besteht nicht; sein Name dient hier nur der Beschreibung.
Was vor einer Entscheidung geprüft wird
Zuerst nehmen wir die Vorschläge aus dem Umschlag durch. Jeden davon messen wir daran, was Sie heute versichert haben und was Sie davon brauchen. Ein günstigerer Beitrag bei geringerem Schutz ist keine Ersparnis, sondern eine Verschiebung.
Dann sehen wir uns die Wege an, die auf der Liste fehlen könnten. Dazu zählen ein höherer Selbstbehalt, ein anders zugeschnittener Krankenhausbaustein oder ein Krankentagegeld, das noch zu einem alten Einkommen passt. Was Standard- und Basistarif leisten und wem sie offenstehen, steht unter Standardtarif und seine Beitragsgarantie.
Und schließlich zählt die lange Sicht. Wer mit 58 wechselt, entscheidet über die nächsten dreißig Jahre mit. Welche Hebel den Beitrag im Ruhestand dämpfen, fasst die Seite zu den Beiträgen im Alter zusammen.
Wenn Schein, Schreiben und Vorschlagsliste vor Ihnen liegen, lässt sich unter 030 7593 7030 in einem Gespräch klären, welcher der Vorschläge trägt und welcher nicht.