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Beitragsanpassung Central 2026

Ihr Vertrag lautet auf Central, das Schreiben trägt einen anderen Namen. Die Gesellschaft firmiert seit dem 27. Juni 2020 als Generali Deutschland Krankenversicherung AG.

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Ein Vertrag auf Central, ein Schreiben von der Generali

Der Versicherungsschein im Ordner lautet auf Central, das Anpassungsschreiben im Kasten trägt einen anderen Namen. Das verunsichert viele Versicherte dieses Hauses. Die Frage dahinter ist immer dieselbe: Wurde mein Vertrag verkauft?

Wurde er nicht. Die Central Krankenversicherung Aktiengesellschaft wurde am 27. Juni 2020 in Generali Deutschland Krankenversicherung AG umfirmiert. Umfirmierung heißt: Dieselbe juristische Person trägt einen neuen Namen. Gegründet wurde das Unternehmen am 1. Oktober 1913 in Köln, und seit 2020 heißt es anders.

Für Ihren Vertrag ändert sich dadurch nichts. Beitrag, Leistungen, Tarifbezeichnung, Eintrittsalter und Ihre angesparte Alterungsrückstellung sind davon unberührt. Es gibt nichts zu unterschreiben und nichts zu widerrufen.

Warum in Ihren Papieren zwei Städte stehen

Mit der Umfirmierung verlegte die Gesellschaft ihren Sitz von Köln nach München. Der Schritt gehörte zum sogenannten One-Company-Modell, mit dem der Konzern seine deutschen Gesellschaften unter einem Namen zusammenführte. Auch die AachenMünchener verlor dabei ihren Markennamen.

Interessant ist, was in Köln blieb. Die eigene Kundeninformation des Versicherers nennt München als Sitz der Aktiengesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht München. Als maßgebliche Anschrift für die Geschäftsbeziehung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer nennt dasselbe Dokument eine Adresse am Hansaring in Köln.

Das ist kein Widerspruch, sondern eine saubere Trennung. Für gesellschaftsrechtliche Fragen gilt München, für Ihren Schriftverkehr Köln. Wer einen Antrag auf Tarifwechsel stellt, schickt ihn an die Anschrift, die das Haus für die Geschäftsbeziehung benennt.

Was sich am Vertrieb geändert hat, und warum Sie das merken

Der zweite Grund liegt im Vertrieb, und er erklärt eine Erfahrung, die viele Versicherte dieses Hauses machen.

Ab August 2011 nahm das Unternehmen die sogenannten Einsteigertarife aus dem Neugeschäft. Im Jahr darauf folgte ein größerer Schritt: Das Unternehmen schloss seine eigene Vertriebsorganisation, beendete das Neugeschäft über Makler und übertrug den Vertrieb der Deutschen Vermögensberatung. Heute betreut das Haus rund 300.000 vollversicherte Kunden.

Daraus ergibt sich eine Lage, die mit dem Recht aus § 204 VVG nichts zu tun hat, aber mit dessen Nutzung. Viele Tarife aus der Central-Zeit nehmen keine neuen Versicherten mehr auf. In einem solchen Bestand verteilen sich die Kosten eines Tarifs auf eine Gruppe, in die niemand mehr nachrückt. Das ist keine Fehlentscheidung eines Unternehmens, sondern die Folge einer Vertriebsstrategie, und es ist genau der Grund, warum sich bei diesem Haus der Blick auf die jüngeren Tarife lohnt.

Die Tarifwelt, in der Ihr Wechsel stattfindet

Das Wechselrecht reicht so weit wie das Tarifwerk dieser einen Gesellschaft. Vier Gruppen gibt es.

Tarif Privat ist nach den Bedingungen AVB/VV 2013 geregelt. Die Tarifunterlage führt eigene Abschnitte zu Selbstbeteiligung, Dynamisierung und einem reduzierten Beitrag für Personen in der Ausbildung.

Tarif Vario läuft nach den älteren AVB/VV 2009. Dieser Tarif enthält eigene Optionsrechte, darunter eines auf Höherversicherung und eines nach der Geburt eines Kindes. Dazu kommt eine garantierte Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.

Die Beihilfetarife B und BA folgen den AVB/VV 2013. Für ältere Verträge gelten die Beihilfetarife KBVV und KBE.

Ergänzungstarife für gesetzlich Versicherte tragen Kürzel wie GZ und SG. Dazu kommen die Tarife aus Mein Gesundheitsplan.

Ein Detail fehlt in den meisten Ratgebern. Bei Verträgen aus Mein Gesundheitsplan mit Beginn vor dem 1. Oktober 2019 wurden einige Tarifnamen aus technischen Gründen umbenannt. Beitrag und Leistungen änderten sich dadurch nicht. Wer alte und neue Unterlagen vergleicht und stolpert, hat also nicht unbedingt einen anderen Tarif.

Was das Bedingungswerk zum Tarifwechsel sagt

Für Bestandskunden ist § 18 der AVB/VV 2013 die wichtigste Vorschrift neben dem Gesetz, denn sie konkretisiert, was hier gilt.

Sie können den Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz verlangen, sofern die versicherte Person die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllt. Der Versicherer ist zur Annahme eines solchen Antrags verpflichtet. Erworbene Rechte bleiben erhalten, die Alterungsrückstellung wird angerechnet.

Drei Grenzen nennt dieselbe Vorschrift ausdrücklich. Ein Wechsel aus einem geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif in einen geschlechtsabhängig kalkulierten ist ausgeschlossen. Bei befristeten Versicherungsverhältnissen besteht kein Wechselanspruch. Und eine Umwandlung des Schutzes in den Notlagentarif nach § 153 VAG ist nicht vorgesehen.

Ist der neue Schutz höher oder umfassender, darf der Versicherer für die Mehrleistung einen angemessenen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen. Beides können Sie abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss wählen. Wie dieser Antrag aufgebaut wird und welche Reihenfolge sinnvoll ist, steht auf der Seite zum Tarifwechsel ohne Kündigung.

Ein eigener Weg gilt für den öffentlichen Dienst. Entsteht ein Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes, sieht die Tarifunterlage zu Privat einen Wechsel nach § 204 VVG vor. Ziel ist dann ein Tarif der beihilfekonformen Restkostenversicherung dieses Hauses. Wer verbeamtet wird, braucht dafür also keinen neuen Versicherer.

Was im Tarif BA für Anwärter anders läuft

Zwei Regeln in der Tarifunterlage zu den Beihilfetarifen betreffen eine kleine Gruppe sehr stark, und sie werden gern zu spät gelesen.

Die Versicherung nach Tarif BA ist für höchstens 36 Monate möglich. Sie endet in jedem Fall mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 39. Lebensjahr vollendet. Wer als Anwärter später einsteigt oder eine längere Ausbildung durchläuft, muss diese Grenze kennen.

Die zweite Regel wiegt schwerer. Alterungsrückstellungen werden im Tarif BA nicht gebildet. Der Beitrag ist dadurch niedrig, es wird aber nichts für das Alter angespart. Entfällt die Versicherungsfähigkeit, ist eine Fortführung nach Tarif B vorgesehen, und bestehende Leistungsausschlüsse werden dabei übernommen.

Daraus folgt eine schlichte Empfehlung zum Zeitpunkt, nicht zum Tarif: Diese Umstellung gehört auf den Tisch, bevor die Anwärterzeit endet, nicht danach. Wer sie plant, hat Wahlmöglichkeiten. Wer sie verpasst, bekommt die Fortführung, die vorgesehen ist.

Zwei Auffangwege, die das Bedingungswerk nennt

Reicht ein Tarifwechsel nicht, nennt dasselbe Regelwerk zwei weitere Wege. Beide sind in der Prämie begrenzt und beide haben eigene Zugangshürden.

Der Basistarif steht allen Privatversicherten offen. Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrags unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung dorthin wechseln. Der Wechsel ist jederzeit möglich, und die Versicherung beginnt zum Ersten des Monats, der auf den Antrag folgt. Dieser Tarif trägt eine Höchstbeitragsgarantie und eine Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit.

Der Standardtarif ist enger. Er steht nur substitutiven Krankheitskostenversicherungen offen, die bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, und auch dort nur unter weiteren Voraussetzungen. Neben dem Standardtarif darf keine weitere Krankheitskostenversicherung bestehen.

Beides sind Auffangnetze, kein erster Griff. Wer sie zieht, verändert sein Leistungsniveau erheblich, und der Weg zurück ist nicht garantiert.

Warum der Beitrag steigt, und was hier nicht steht

Eine Beitragsanpassung ist ein gesetzlich geregelter Vorgang nach § 203 Abs. 2 VVG, kein Fehlverhalten. Das Bedingungswerk dieses Hauses sieht dazu etwas vor, das selten erwähnt wird: Der Versicherer kann von einer Anpassung absehen, wenn Versicherer und Treuhänder die Veränderung der Versicherungsleistungen übereinstimmend als nur vorübergehend beurteilen.

Steckbrief Central: Stand der Ankündigung und Wirksamkeit

Hinter den Anpassungen stehen der medizinische Fortschritt, steigende Leistungsausgaben, eine höhere Lebenserwartung und der Rechnungszins. Mit Ihrem Gesundheitszustand hat das nichts zu tun. Welche Fristen und Rechte ab dem Zugang des Schreibens gelten, fassen die allgemeinen Regeln zur Beitragsanpassung zusammen.

Ein Urteil über die Central, die Generali oder ihre Tarife sprechen wir nicht aus, und nach Erhöhungen reihen wir keine Versicherer. Prozentsätze für einzelne Tarife dieses Hauses nennen wir nur mit einer datierten Mitteilung des Versicherers.

Wir arbeiten unabhängig und sind kein Vertragspartner der Generali Deutschland Krankenversicherung AG. Eine Vertretung dieses Unternehmens oder der früheren Central besteht nicht; beide Namen stehen hier allein zur Beschreibung.

Was vor einer Entscheidung zu klären ist

Drei Angaben tragen das erste Gespräch: die Tarifbezeichnung aus Ihrem Schein, das Bedingungswerk, nach dem Ihr Vertrag läuft, und Ihr Eintrittsalter. Haben Sie die Unterlagen nicht mehr, hilft das Kundenportal des Hauses; Versicherungsnummer und Geburtsdatum genügen dort.

Danach sehen wir nach, welche Tarife derselben Gesellschaft als gleichartig in Frage kommen, wo eine Mehrleistung eine Prüfung auslöst und ob die Unisex-Grenze einem Wunsch im Weg steht. Ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist eine andere Entscheidung mit anderen Folgen; was dabei auf dem Spiel steht, steht unter Wechsel zu einem anderen Unternehmen. Und falls ein Beitrag auf Dauer nicht tragbar ist, erklärt die Seite zum Notlagentarif und seine Grenzen, was dieser Weg bedeutet und was er nicht leistet.

Wenn Ihr Versicherungsschein und das Anpassungsschreiben vor Ihnen liegen, klärt ein Anruf unter 030 7593 7030, welche Tarife dieses Hauses für Sie überhaupt erreichbar sind.

Häufige Fragen

Gibt es die Central Krankenversicherung 2026 noch?

Als Gesellschaft ja, als Name nein. Die Central Krankenversicherung Aktiengesellschaft wurde am 27. Juni 2020 in Generali Deutschland Krankenversicherung AG umfirmiert. Es ist dieselbe juristische Person, nicht ein anderes Unternehmen. Ihr Vertrag läuft also unverändert weiter, auch wenn Ihre alten Unterlagen noch auf Central lauten.

Muss ich wegen der Umfirmierung etwas unterschreiben?

Nein. Eine Umfirmierung ist eine Namensänderung der Gesellschaft, keine Vertragsänderung. Beitrag, Leistungen, Tarifbezeichnung, Eintrittsalter und Alterungsrückstellung bleiben davon unberührt. Sie müssen weder zustimmen noch widersprechen, und ein neuer Antrag ist nicht nötig.

Warum steht in meinen Papieren Köln und im Schreiben München?

Weil beides stimmt. Der Sitz der Gesellschaft wurde mit der Umfirmierung von Köln nach München verlegt. Die für die Geschäftsbeziehung maßgebliche Anschrift blieb nach der eigenen Kundeninformation des Versicherers aber in Köln. Post zu Ihrem Vertrag geht deshalb weiterhin an die Kölner Adresse, die Gesellschaftsangaben nennen München.

Was bedeutet das für mein Wechselrecht nach § 204 VVG?

Nichts hat sich daran geändert. § 204 VVG gilt innerhalb desselben Versicherungsunternehmens, und das ist dieselbe Gesellschaft wie vor 2020. Sie können also in andere Tarife dieses Hauses mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln, und die Alterungsrückstellung geht mit. Das Bedingungswerk nennt dafür sogar eine Annahmepflicht des Versicherers.

Wie heißen die Bestandstarife, in denen Central-Verträge laufen?

In der Vollversicherung führt das Haus unter anderem den Tarif Privat nach den Bedingungen AVB/VV 2013 und den Tarif Vario nach den älteren AVB/VV 2009. Für Beihilfeberechtigte gibt es die Tarife B und BA sowie die älteren Tarife KBVV und KBE. Dazu kommen Ergänzungstarife für gesetzlich Versicherte wie GZ und SG. Welche Bezeichnung für Sie gilt, steht im Versicherungsschein.

Darf ich aus einem Unisex-Tarif zurück in einen alten Bisex-Tarif?

Nein, dieser Weg ist ausgeschlossen. § 18 der AVB/VV 2013 sagt ausdrücklich, dass ein Wechsel aus einem Tarif mit geschlechtsunabhängig kalkulierten Beiträgen in einen Tarif, bei dem das nicht der Fall ist, nicht möglich ist. Die Grenze liegt beim 21. Dezember 2012. In der umgekehrten Richtung ist ein Wechsel möglich, verlangt aber eine Prüfung des Einzelfalls.

Wie viel hat die Generali 2026 angepasst?

Eine Zahl für dieses Unternehmen nennt diese Seite nicht. Belegt wäre sie nur durch eine Mitteilung des Versicherers selbst mit Datum, und die liegt uns nicht vor. Zahlen aus Blogs anderer Vermittler übernehmen wir nicht. Branchenweit lag die Anpassung zum 1. Januar 2026 bei rund 13 Prozent; erfasst wurden etwa 60 Prozent der Vollversicherten.

Ab wann gilt der neue Beitrag?

Nach § 16 der AVB/VV 2013 werden Beitragsanpassungen zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung und der maßgeblichen Gründe folgt. Dasselbe regelt § 203 Abs. 5 VVG. Ein Schreiben im November führt damit zu einer höheren Abbuchung ab Januar. Ihnen bleibt dadurch mindestens ein voller Monat Bedenkzeit.

Ich bin Beamtenanwärter im Tarif BA. Was muss ich wissen?

Die Versicherung nach Tarif BA ist auf höchstens 36 Monate begrenzt und endet in jedem Fall mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 39. Lebensjahr vollendet. Alterungsrückstellungen werden in diesem Tarif nicht gebildet. Entfällt die Versicherungsfähigkeit, ist eine Fortführung nach Tarif B vorgesehen, wobei bestehende Leistungsausschlüsse übernommen werden. Diese Umstellung sollte vor dem Ende der Anwärterzeit geklärt sein.

Wo finde ich meine Vertragsdaten, wenn ich die alten Unterlagen nicht mehr habe?

Das Haus stellt Vertragsinformationen in einem Kundenportal bereit, für das Versicherungsnummer und Geburtsdatum genügen. Dort lassen sich die versicherten Leistungen und die Tarifbezeichnung einsehen. Beitragsbescheinigung und Versicherungsschein können Sie zusätzlich anfordern. Für ein erstes Gespräch reichen Tarifbezeichnung, Eintrittsalter und das Anpassungsschreiben.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden geschrieben haben

Beraten werden Sie von Paul Gebauer. Was seine Kundinnen und Kunden geschrieben haben, steht im Google-Profil von KVexcellent. Wir geben es hier im Wortlaut wieder und kürzen nur die Nachnamen.

5★★★★★14 Google-Bewertungen
  • ★★★★★
    Thema PKV Super erklärt. Würde immer wieder zu Herr Gebauer gehen!
    Mario Robin H., vor einem Jahr
  • ★★★★★
    Ich kann Herrn Gebauer sehr weiter empfehlen. Er ist sehr freundlich, engagiert und immer erreichbar. Weiter so...
    Mirko S., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Stets kompetente und freundliche Kommunikation. Rund um die Uhr erreichbar und hat stets ein offenes Ohr für alle Fragen und Sorgen. Absolut empfehlenswert!!
    Hannes M., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Das ist Kundenservice, fühle mich Top beraten. Kann ich nur weiterempfehlen.
    Gaetano T., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Ich bin begeistert von der Beratung zur Krankenversicherung. Kompetenter schneller Service immer wieder gerne.
    Jonas E., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Sehr guter Berater. Ging alles schnell und alles gut erklärt
    Farhad T., vor 3 Jahren

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