Ihr Beitrag ist eine Summe aus Modulen
Viele Verträge in der privaten Krankenversicherung sind ein Paket mit einem Namen. Hier ist es anders: Der Schutz besteht aus Modulen, und jedes Modul hat ein eigenes Kürzel und eine eigene Kalkulation.

Für ein Anpassungsschreiben folgt daraus die wichtigste Leseregel. Nicht der Vertrag wird teurer, sondern eines oder mehrere seiner Module. Welches es ist, steht in der Aufstellung, und genau dort beginnt die Suche nach einem Hebel. Zum Januar 2026 lag die Anpassung branchenweit bei durchschnittlich rund 13 Prozent und betraf etwa 60 Prozent der Vollversicherten. Für Januar 2027 nennt diese Seite keinen Branchenwert, weil im Oktober 2026 kein belegter Wert vorliegt.
Zeit haben Sie in jedem Fall. Nach § 8b der Bedingungen wird eine Anpassung zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung folgt.
Die Kürzel, die auf Ihrem Versicherungsschein stehen
Das Bedingungsheft dieses Hauses, Formular 40801 mit Stand Januar 2022, führt die Module einzeln auf. Der Vertrag setzt sich aus drei Bereichen zusammen.
Ambulant gibt es vier Module: A1 für das Premiumniveau, A1H dasselbe mit Hausarzt- und Generikaprinzip, A2 für das Komfortniveau und A2H dessen Hausarztvariante. Stationär stehen S1, S2 und S3 zur Wahl. Beim Zahn sind es Z1, Z2 und Z3. Im Vertrieb erscheinen diese Bausteine auch als die Pakete Kompakt, Komfort und Premium, doch im Versicherungsschein stehen die Kürzel.
An das ambulante Modul hängt sich die Selbstbehaltsstufe, und zwar als Zahl: A1_0, A1_480, A1_960 oder A1_1440, ebenso für A1H, A2 und A2H. Die Stufen bedeuten 0, 480, 960 und 1.440 Euro im Kalenderjahr.
Eine Angabe daraus wird oft übersehen. Der Selbstbehalt wirkt ausschließlich ambulant. Im Krankenhaus und beim Zahnersatz greift er nicht. Wer also über eine höhere Stufe nachdenkt, verschiebt Risiko nur in einem Teil des Vertrags. Was das bedeutet, ist unter Stufen beim ambulanten Selbstbehalt näher beschrieben.
Daneben führt das Heft weitere Kürzel, die im Zusammenhang mit einer Anpassung auftauchen: OPTU für die Optionsversicherung, SBZU und SBVU für die Beitragsentlastung im Alter, KHTU für das Krankenhaustagegeld, KTVA für das Krankentagegeld von Arbeitnehmern sowie KTVS und KTSU für Selbstständige. Die Pflegepflichtversicherung läuft als Tarif PV mit den Stufen PVN und PVB. Wie ein Tagegeld zu bemessen ist, steht unter Tagegeld für Selbstständige.
Der Schwellenwert liegt bei fünf Prozent
Eine Anpassung setzt § 203 Abs. 2 VVG voraus, und die Tarifbedingungen schreiben den auslösenden Wert fest.
Hier genügt eine Abweichung von mehr als fünf Prozent, entweder bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbewahrscheinlichkeiten. Dann werden alle Beiträge der betroffenen Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Als Beobachtungseinheiten nennen die Bedingungen grundsätzlich Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Gesetzlich zulässig wären zehn Prozent.
Mit derselben Mitteilung dürfen auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung und ein vereinbarter Risikozuschlag geändert werden. Dass eine Anpassung jährlich geprüft wird und der Treuhänder der Festlegung der Rechnungsgrundlagen zustimmen muss, bestätigt auch der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im Geschäftsbericht. Wie dieser Vorgang allgemein abläuft, steht unter Grundlagen zum Anpassungsschreiben.
Was die Geschäftsberichte über die Milderung sagen
Prozentsätze veröffentlicht dieses Unternehmen nicht, und es führt auf seiner Website auch keine eigene Seite zur Beitragsanpassung. Was belegt ist, sind die Mittel, mit denen Erhöhungen gedämpft wurden.
Für die Anpassungen des Jahres 2025 wurden 15,3 Millionen Euro aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung eingesetzt. Im Jahr davor waren es 10,1 Millionen Euro. Für leistungsfrei gebliebene Versicherte wurden 2025 zusätzlich 10,6 Millionen Euro ausgeschüttet.
Noch eine Zahl hilft beim Einordnen. Von 522.794 Versicherten zum Jahresende 2025 lagen 500.108 in der Zusatzversicherung und 22.686 in der Krankheitskostenvollversicherung. Dieses Haus ist also vor allem Zusatzversicherer, führt die Vollversicherung aber weiter und hatte 2025 sein stärkstes Neugeschäftsjahr seit 2013. Für Sie heißt das: Die Zahl der Zieltarife in der Vollversicherung ist überschaubar, und ein Vergleich ist in einem Durchgang zu machen.
Das Umstellungsrecht für Lebensphasen
Neben dem Weg aus § 204 VVG hält dieses Bedingungswerk ein besonderes Umstellungsrecht bereit, und es ist an Lebenslagen geknüpft statt an Jahreszahlen.
Es greift nach Elternzeit, nach gesetzlicher Pflegezeit, nach Arbeitslosigkeit, nach einem Sabbatical, bei der Reduzierung von Voll- auf Teilzeit und beim Wechsel aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit. In diesen Fällen darf der ursprüngliche Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederhergestellt werden.
Praktisch ist das eine Rückfahrkarte. Wer den Beitrag für eine knappe Phase senkt, etwa über eine höhere Selbstbehaltsstufe, verliert den alten Schutz nicht endgültig. Halten Sie diesen Punkt schriftlich fest, bevor Sie etwas ändern, und notieren Sie den Anlass. Wie ein Wechsel im eigenen Haus insgesamt abläuft, erklärt die Seite zum Tarifwechsel im eigenen Unternehmen.
Zwei Wege bleiben verschlossen, wie überall in der Branche. Wer in einem geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif versichert ist, kommt nicht in einen geschlechtsabhängigen zurück. Dasselbe Verbot trifft den Notlagentarif. Während einer Anwartschafts- oder Ruhensversicherung und bei befristeten Verträgen besteht kein Anspruch auf Umwandlung.
Das Recht und die zwei Monate
Der Anspruch selbst steht in den Bedingungen dieses Hauses und im Gesetz. Sie können die Umwandlung der Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz nach Maßgabe von § 204 VVG verlangen, und der Versicherer nimmt den Antrag in angemessener Frist an. Die erworbenen Rechte bleiben erhalten, die Alterungsrückstellung wird angerechnet.
Dass im Kuvert ein Gesetzestext liegt, hat ebenfalls einen Grund. § 6 Abs. 2 VVG-InfoV verpflichtet jeden Versicherer, bei einer Prämienerhöhung auf den Tarifwechsel hinzuweisen und § 204 VVG beizufügen. Über 60-Jährigen sind zusätzlich bis zu zehn günstigere Tarife mit ihrer künftigen Prämie zu nennen.
Parallel läuft die Frist für den anderen Weg. § 205 Abs. 4 VVG erlaubt die Kündigung innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung. Wirksam wird sie bei einer Vollversicherung erst mit dem Nachweis, dass eine neue Versicherung lückenlos anschließt, so steht es in § 205 Abs. 6 VVG. Der Tarifwechsel kennt diese Hürde nicht und ist an keine Frist gebunden.
Vier Pflichten, auf die Sie sich berufen können
Eine eigene Tarifwechselseite und ein eigenes Antragsformular für § 204 VVG führt dieses Unternehmen nicht. Dafür ist dieses Unternehmen in der Unterzeichnerliste der Tarifwechselleitlinien der privaten Krankenversicherung namentlich geführt, Stand Januar 2025.
Daraus ergeben sich vier Punkte, die über die reine Rechtslage hinausgehen. Anfragen zum Tarifwechsel werden innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet. Eine notwendige Risikoprüfung ist unverzüglich durchzuführen. Die Beratung ist kostenfrei und wird dokumentiert, und sie muss Mehr- und Minderleistungen sowie die Beitragsunterschiede darstellen. Und es ist darauf hinzuweisen, wenn im vorgeschlagenen Zieltarif eine Beitragsanpassung bereits feststeht.
Der letzte Punkt entscheidet manchmal über den ganzen Nutzen. Ein Zieltarif, dessen Anpassung schon beschlossen ist, bringt eine Ersparnis, die nur wenige Wochen hält. Auf diese Leitlinien können sich Versicherte auch im Ombudsmannverfahren berufen.
Damit die Rollen klar sind: Wir beraten als unabhängiger Versicherungsmakler, sind kein Vertragspartner dieser Aktiengesellschaft und nicht in ihren Vertrieb eingebunden.
Was auf den Tisch gehört
Legen Sie das Anpassungsschreiben mit dem Zugangsdatum, den Versicherungsschein und den letzten Nachtrag hin. Aus diesen Papieren ergeben sich die Modulkürzel, die Selbstbehaltsstufe und Ihr Eintrittsalter.
Wir prüfen daran, welches Modul den Sprung verursacht hat und ob die Hausarztvariante in Frage kommt. Dann sehen wir, welche Selbstbehaltsstufe zu Ihren Arztkosten passt und ob ein Baustein mitläuft, der nicht mehr gebraucht wird. Und wir klären, ob ein Anlass für das besondere Umstellungsrecht vorliegt oder absehbar ist. Was ein solcher Schritt für die Beiträge in späteren Jahren bedeutet, steht unter was im Ruhestand vom Beitrag bleibt.
Wenn diese Unterlagen vor Ihnen liegen, genügt ein Anruf unter 030 7593 7030, um die Module einmal durchzugehen. Danach wissen Sie, welcher Schritt sich lohnt und welcher nur nach Ersparnis aussieht.