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Beitragsanpassung Hallesche 2027

Nicht jeder Bestand wird zum Januar angepasst. Welcher Termin für Sie gilt, steht in Ihrem Nachtrag, und erst danach beginnt die Prüfung des Tarifs.

5 von 5 Sternen bei Google

Zuerst die Frage, welcher Termin für Sie gilt

Die meisten Versicherten erwarten ein Anpassungsschreiben im Herbst, weil der Jahreswechsel der häufigste Termin ist. Bei der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit ist das auch so, aber nicht ausschließlich. In ihrer eigenen Fragensammlung nennt die Gesellschaft neben der Anpassung zum 1. Januar ausdrücklich einen weiteren Termin zum 1. Mai, für den sie zusätzliche Mittel bereitgestellt hat.

Steckbrief Hallesche: Anpassungstermine, auslösender Faktor, Versandmonat, Kündigungsfrist und Wirksamkeit

Für Sie heißt das: Bevor Sie rechnen, klären Sie das Datum. Im Nachtrag zum Versicherungsschein steht, von wann an der neue Beitrag gilt. Nach § 203 Abs. 5 VVG tritt eine Neufestsetzung zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung in Kraft, Sie haben also mindestens einen vollen Monat Zeit.

Eine Zahl für 2027 nennt diese Seite nicht. Zum Stand Oktober 2026 liegt keine Mitteilung der Gesellschaft dazu vor, und Schätzungen aus Vermittlerblogs sind keine belastbare Grundlage.

Was Sie jetzt tun können

Ab Zugang des Schreibens stehen Ihnen zwei Rechte zu, und beide sind unabhängig voneinander.

Das erste ist befristet: § 205 Abs. 4 VVG erlaubt die Kündigung innerhalb von zwei Monaten ab Zugang, bezogen auf den Zeitpunkt der Erhöhung. Das zweite ist unbefristet: § 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb der Gesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Die Alterungsrückstellungen gehen dabei mit, was den Unterschied zu einer Kündigung ausmacht.

Bei diesem Haus kommt ein dritter Hebel in Betracht, wenn Sie ihn vereinbart haben. Er verändert die Rechnung grundlegend.

Das Tarifkonzept, um das sich alles dreht

Für Angestellte und Selbstständige führt die Gesellschaft das Tarifkonzept NK.select. Es besteht aus drei Tarifen mit unterschiedlichem Leistungsniveau: NK.select S, NK.select L und NK.select XL.

Jeder dieser Tarife ist in drei Selbstbehaltstufen zu haben. Die Stufen liegen bei 600, 1.200 und 3.000 Euro im Jahr, und für Kinder und Jugendliche gilt jeweils die Hälfte. Im Tarifkürzel steht diese Stufe hinter dem Namen, aus NK.select L 1200 lässt sich der Selbstbehalt also direkt ablesen. Dazu gibt es Bonusvarianten, bei denen ein monatlicher Betrag angerechnet wird.

Neben dem aktuellen Konzept führt die Gesellschaft weitere Tarife in der Vollversicherung. Der Tarif PRIMO ist der Einsteigerschutz, der Tarif KS ist im ambulanten Bereich stark aufgestellt, und der Tarif NK ist eine ältere Generation mit eigenem Bedingungswerk. Für Beamte und Beihilfeberechtigte stehen PRIMO B und das Tarifwerk C.Select bereit, ergänzt um CG und CSD für Wahlleistungen im Krankenhaus sowie den Beihilfeergänzungstarif BE, dazu CAZ und CSR.

Diese Tarifnamen sind mehr als Etiketten. Sie markieren den Raum, in dem ein Wechsel nach § 204 VVG überhaupt stattfinden kann. Welche Wege Ihnen offenstehen, entscheidet sich an Ihrem heutigen Tarif, nicht an einem allgemeinen Marktvergleich.

In allen drei Tarifen des Konzepts nennt die Gesellschaft dieselben Punkte: die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern im ersten Lebensjahr, den halben Selbstbehalt für Kinder und das Rooming-in bis zum 16. Lebensjahr. Vorsorgeuntersuchungen sind nach Angabe der Gesellschaft nicht auf die gesetzlichen Programme begrenzt und unabhängig vom Alter versichert; welche dazugehören, steht in einem eigenen Vorsorgeverzeichnis. Das sind genau die Punkte, die bei einem Wechsel in einen anderen Tarif zu vergleichen sind, denn sie tauchen in keiner Beitragsgegenüberstellung auf.

Der Rückweg, den viele nicht kennen

Eine Beitragssenkung über weniger Leistung gilt gemeinhin als Einbahnstraße. Beim Tarifkonzept dieser Gesellschaft ist das anders, wenn die Wechseloption NK.select FLEX vereinbart ist.

FLEX erlaubt es, das Absicherungsniveau zu verschiedenen Zeitpunkten und bei bestimmten Ereignissen zu erhöhen. Und er öffnet die Rückkehr: Nach Ablauf von 2, 5 oder 8 vollen Kalenderjahren, nachdem der Schutz reduziert wurde, ist der Weg zurück in den davor bestehenden Tarif möglich, und zwar bis zu zweimal.

Damit verändert sich die Entscheidungslage. Wer heute vorübergehend Luft braucht, etwa weil der Arbeitgeberzuschuss wegfällt oder das Einkommen schwankt, kann eine Stufe zurückgehen, ohne den Weg nach vorn dauerhaft zu verlieren. Ob FLEX in Ihrem Vertrag enthalten ist, steht im Versicherungsschein. Diese eine Zeile lohnt den Blick, bevor Sie über Selbstbehalt oder Leistungsniveau sprechen.

Was in Ihren Unterlagen steht, und was Sie nachfordern sollten

Das Anpassungsschreiben selbst nennt den alten und den neuen Beitrag, getrennt nach versicherter Person und nach Tarif. Dazu gehört nach § 6 Abs. 2 VVG-InfoV der Hinweis auf das Tarifwechselrecht samt beigefügtem Gesetzestext.

Die eigentliche Arbeitsgrundlage liegt aber woanders. Diese Gesellschaft veröffentlicht für jeden Tarif ein eigenes Tarifblatt mit einer festen Nummer, dazu Produktbroschüren mit eigener Kennung. Der Tarif NK trägt beispielsweise die Nummer PM19, die Tarifblätter des aktuellen Konzepts liegen im Bereich PM253 bis PM256, und für PRIMO B gibt es ein eigenes Blatt. Wer diese Nummern kennt, kann die Bedingungen tarifgenau anfordern und zwei Tarife Satz für Satz vergleichen.

Für Änderungen und Vertragsunterlagen führt das Haus ein Kundenportal. Dort und über die Vertragsabteilung lassen sich fehlende Nachträge und Bedingungen beschaffen. Das klingt unspektakulär, entscheidet aber darüber, ob ein Wechsel auf Fakten beruht oder auf einer Beitragsdifferenz.

Warum die Beiträge steigen, und was die Gesellschaft dagegen setzt

Beiträge in der privaten Krankenversicherung folgen den Ausgaben eines Tarifs. Steigen die Leistungsausgaben dauerhaft stärker als kalkuliert, muss nachgerechnet werden. Nach Angabe der Gesellschaft ist eine Anpassung zulässig, wenn die tatsächlichen Kosten um mindestens 5 Prozent von den kalkulierten abweichen oder die Lebenserwartung stärker steigt als erwartet. Geprüft wird das von einem unabhängigen Treuhänder, anschließend geht die Kalkulation an die Aufsichtsbehörde.

Dahinter stehen der medizinische Fortschritt, höhere Leistungsausgaben, die steigende Lebenserwartung und der Rechnungszins. Das ist kein Fehlverhalten eines Unternehmens, sondern der in § 203 Abs. 2 VVG und § 155 VAG vorgezeichnete Weg.

Gegengesteuert wird über Überschüsse. Für die Anpassung zum 1. Januar 2026 in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung hat die Gesellschaft nach eigener Angabe rund 150 Millionen Euro eingesetzt, um Erhöhungen über Nachlässe abzumildern; für den Termin zum 1. Mai kamen weitere 13 Millionen Euro hinzu. Zur Einordnung: Für die Welle zum Jahresbeginn 2026 weist die Branche im Mittel rund 13 Prozent aus, bei etwa 60 Prozent der Vollversicherten. Wie dieser Mechanismus funktioniert, steht im Ratgeber zur Anpassung von Beiträgen.

Was gegen einen schnellen Schnitt spricht

Eine Kündigung löst das Problem selten. Beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen bleibt ein Teil der Alterungsrückstellung zurück, und der neue Vertrag rechnet mit Ihrem heutigen Alter. Dazu kommt die Gesundheitsprüfung des neuen Hauses.

Der Weg innerhalb der Gesellschaft ist in den meisten Fällen der ruhigere. Er verlangt allerdings, dass Sie wissen, worauf Sie verzichten. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Monatsbeitrag und verschiebt Kosten auf die Jahre, in denen Sie Rechnungen haben. Welche Stufe zu Ihnen passt, lässt sich mit Ihren typischen Jahreskosten abschätzen, und die Grundlagen dazu stehen auf der Seite zum Selbstbehalt. Für die Mechanik des Wechsels selbst lohnt der Blick auf § 204 VVG.

Noch ein Wort zu unserer Rolle: Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler. Für das genannte Unternehmen übernehmen wir keine Vertretung, und wir sind kein Vertragspartner dieses Hauses.

Zwei Dinge mildern die Erhöhung übrigens von allein. Angestellte bekommen nach § 257 SGB V die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber, solange der Höchstzuschuss nicht erreicht ist. Diese Obergrenze richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro im Jahr 2026. Und wer leistungsfrei bleibt, erhält in vielen Vollversicherungstarifen eine Beitragsrückerstattung, deren Höhe an den gezahlten Beiträgen hängt. Ob Sammeln oder Einreichen günstiger ist, lässt sich ausrechnen; die Schwelle dafür zeigt die Seite zur Rückerstattung von Beiträgen.

Was im Gespräch geprüft wird

Wir schauen zuerst auf Tarif, Selbstbehaltstufe und die Frage, ob FLEX vereinbart ist. Danach prüfen wir, welche Tarife derselben Gesellschaft gleichartigen Schutz bieten und wie sich der Zahlbeitrag verändert. Zuletzt sprechen wir über die Leistungen, bei denen Sie keine Abstriche machen wollen.

Halten Sie den Versicherungsschein und den aktuellen Nachtrag bereit, dann geht es schnell. Ein Anruf unter 030 7593 7030 reicht, um die erreichbaren Tarife zu benennen und das Vorgehen zu klären.

Häufige Fragen

Wird mein Hallesche-Beitrag immer zum 1. Januar angepasst?

Der Jahreswechsel ist der übliche Termin, aber nicht der einzige. Die Gesellschaft nennt in ihrer Fragensammlung ausdrücklich auch einen Anpassungstermin zum 1. Mai, für den sie zusätzliche Mittel eingesetzt hat. Welcher Termin für Ihren Vertrag gilt, steht im Nachtrag zum Versicherungsschein. Nach § 203 Abs. 5 VVG wird eine Neufestsetzung zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam.

Was bedeutet das Kürzel NK.select in meinem Vertrag?

NK.select ist das aktuelle Tarifkonzept für Angestellte und Selbstständige. Es umfasst die Tarife NK.select S, L und XL, die sich im Leistungsniveau unterscheiden. Jeder dieser Tarife ist in den Selbstbehaltstufen 600, 1.200 und 3.000 Euro erhältlich, für Kinder und Jugendliche jeweils zur Hälfte. Dazu kommen Bonusvarianten, bei denen ein monatlicher Betrag angerechnet wird.

Was ist die Wechseloption NK.select FLEX?

FLEX ist ein eigener Baustein zum Tarifkonzept. Er erlaubt es, das Absicherungsniveau zu bestimmten Zeitpunkten und Ereignissen zu erhöhen. Und er öffnet den Rückweg: Nach Ablauf von 2, 5 oder 8 vollen Kalenderjahren, nachdem der Schutz reduziert wurde, lässt sich in den davor bestehenden Tarif zurückwechseln, bis zu zweimal. Wer FLEX vereinbart hat, trifft eine Beitragsentscheidung also nicht für immer.

Ich bin im Tarif NK oder KS versichert. Ist das noch aktuell?

Das sind ältere Tarife der Gesellschaft, die neben dem Einsteigertarif PRIMO weiterhin im Bestand geführt werden. Für einen Wechsel nach § 204 VVG ist das kein Hindernis, denn das Recht gilt unabhängig davon, ob ein Tarif für neue Verträge geöffnet ist. Entscheidend ist der Vergleich der Leistungen. Fordern Sie dafür die Tarifbedingungen Ihres heutigen Tarifs an, die als eigenes Blatt mit Nummer vorliegen.

Welche Tarife gelten für Beamte und Beihilfeberechtigte?

Die Gesellschaft nennt dafür den Tarif PRIMO B und das Tarifwerk C.Select. Ergänzend stehen die Tarife CG und CSD für Wahlleistungen im Krankenhaus sowie der Beihilfeergänzungstarif BE zur Verfügung, dazu CAZ und CSR. Für Beamtenanwärter und Referendare gibt es Sonderbedingungen zu PRIMO B und zu C.Select. Welcher Beihilfesatz dabei zugrunde liegt, hängt an Ihrem Dienstherrn.

Wann darf die Hallesche überhaupt anpassen?

Nach eigener Darstellung dann, wenn die tatsächlichen Kosten um mindestens 5 Prozent von den kalkulierten abweichen oder die Lebenserwartung stärker steigt als erwartet. Jede Anpassung wird von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und anschließend der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Die Gesellschaft verweist dafür auf § 203 Abs. 2 VVG und § 155 VAG. Ohne Zustimmung des Treuhänders wird kein neuer Beitrag wirksam.

Warum steigt der Beitrag, obwohl ich keine Rechnung eingereicht habe?

Eine Anpassung richtet sich nach den Ausgaben des gesamten Tarifs, nicht nach Ihrer persönlichen Inanspruchnahme. Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und das Eintrittsalter bestimmen den Beitrag, das Verhalten im laufenden Jahr nicht. Wer leistungsfrei bleibt, profitiert dafür in vielen Vollversicherungstarifen von der Beitragsrückerstattung. Bei älteren Tarifen aus der Zeit vor dem 21. Dezember 2012 wirkt zusätzlich das Geschlecht in der Kalkulation.

Was ist MBZ.flex?

Mit der Modifizierten Beitragszahlung bietet die Gesellschaft eine Vorsorge für das Alter an. Sie zahlen heute einen höheren Beitrag und senken damit den Zahlbeitrag im Ruhestand. Ein Einstieg ist nach Angabe des Unternehmens bis zum Alter von 59 Jahren möglich. Das ist eine langfristige Entscheidung und keine Reaktion auf eine Anpassung, die in diesem Jahr ansteht.

Welche Entlastungen greifen im Alter automatisch?

Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent wird zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr erhoben und ab dem 65. Lebensjahr zur Dämpfung von Erhöhungen eingesetzt. Mit dem Rentenbeginn entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld. Privat versicherte Rentner erhalten von der Rentenversicherung 2026 einen Zuschuss von 8,75 Prozent des Rentenzahlbetrags, begrenzt auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Beamte profitieren zusätzlich von einem höheren Beihilfesatz im Alter.

Was brauche ich für einen Antrag nach § 204 VVG?

Sie brauchen den Versicherungsschein mit Tarifkürzel und Eintrittsalter, den aktuellen Nachtrag und, falls vorhanden, das Beratungsblatt zu FLEX. Hilfreich sind die Tarifblätter der in Frage kommenden Tarife, die die Gesellschaft einzeln mit Nummer veröffentlicht. Vertragsunterlagen und Änderungen laufen bei diesem Haus über das Kundenportal. Beihilfeberechtigte halten ihren Beihilfesatz bereit.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden geschrieben haben

Beraten werden Sie von Paul Gebauer. Was seine Kundinnen und Kunden geschrieben haben, steht im Google-Profil von KVexcellent. Wir geben es hier im Wortlaut wieder und kürzen nur die Nachnamen.

5★★★★★14 Google-Bewertungen
  • ★★★★★
    Thema PKV Super erklärt. Würde immer wieder zu Herr Gebauer gehen!
    Mario Robin H., vor einem Jahr
  • ★★★★★
    Ich kann Herrn Gebauer sehr weiter empfehlen. Er ist sehr freundlich, engagiert und immer erreichbar. Weiter so...
    Mirko S., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Stets kompetente und freundliche Kommunikation. Rund um die Uhr erreichbar und hat stets ein offenes Ohr für alle Fragen und Sorgen. Absolut empfehlenswert!!
    Hannes M., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Das ist Kundenservice, fühle mich Top beraten. Kann ich nur weiterempfehlen.
    Gaetano T., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Ich bin begeistert von der Beratung zur Krankenversicherung. Kompetenter schneller Service immer wieder gerne.
    Jonas E., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Sehr guter Berater. Ging alles schnell und alles gut erklärt
    Farhad T., vor 3 Jahren

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