Zuerst die Frage, welcher Termin für Sie gilt
Die meisten Versicherten erwarten ein Anpassungsschreiben im Herbst, weil der Jahreswechsel der häufigste Termin ist. Bei der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit ist das auch so, aber nicht ausschließlich. In ihrer eigenen Fragensammlung nennt die Gesellschaft neben der Anpassung zum 1. Januar ausdrücklich einen weiteren Termin zum 1. Mai, für den sie zusätzliche Mittel bereitgestellt hat.

Für Sie heißt das: Bevor Sie rechnen, klären Sie das Datum. Im Nachtrag zum Versicherungsschein steht, von wann an der neue Beitrag gilt. Nach § 203 Abs. 5 VVG tritt eine Neufestsetzung zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung in Kraft, Sie haben also mindestens einen vollen Monat Zeit.
Eine Zahl für 2027 nennt diese Seite nicht. Zum Stand Oktober 2026 liegt keine Mitteilung der Gesellschaft dazu vor, und Schätzungen aus Vermittlerblogs sind keine belastbare Grundlage.
Was Sie jetzt tun können
Ab Zugang des Schreibens stehen Ihnen zwei Rechte zu, und beide sind unabhängig voneinander.
Das erste ist befristet: § 205 Abs. 4 VVG erlaubt die Kündigung innerhalb von zwei Monaten ab Zugang, bezogen auf den Zeitpunkt der Erhöhung. Das zweite ist unbefristet: § 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb der Gesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Die Alterungsrückstellungen gehen dabei mit, was den Unterschied zu einer Kündigung ausmacht.
Bei diesem Haus kommt ein dritter Hebel in Betracht, wenn Sie ihn vereinbart haben. Er verändert die Rechnung grundlegend.
Das Tarifkonzept, um das sich alles dreht
Für Angestellte und Selbstständige führt die Gesellschaft das Tarifkonzept NK.select. Es besteht aus drei Tarifen mit unterschiedlichem Leistungsniveau: NK.select S, NK.select L und NK.select XL.
Jeder dieser Tarife ist in drei Selbstbehaltstufen zu haben. Die Stufen liegen bei 600, 1.200 und 3.000 Euro im Jahr, und für Kinder und Jugendliche gilt jeweils die Hälfte. Im Tarifkürzel steht diese Stufe hinter dem Namen, aus NK.select L 1200 lässt sich der Selbstbehalt also direkt ablesen. Dazu gibt es Bonusvarianten, bei denen ein monatlicher Betrag angerechnet wird.
Neben dem aktuellen Konzept führt die Gesellschaft weitere Tarife in der Vollversicherung. Der Tarif PRIMO ist der Einsteigerschutz, der Tarif KS ist im ambulanten Bereich stark aufgestellt, und der Tarif NK ist eine ältere Generation mit eigenem Bedingungswerk. Für Beamte und Beihilfeberechtigte stehen PRIMO B und das Tarifwerk C.Select bereit, ergänzt um CG und CSD für Wahlleistungen im Krankenhaus sowie den Beihilfeergänzungstarif BE, dazu CAZ und CSR.
Diese Tarifnamen sind mehr als Etiketten. Sie markieren den Raum, in dem ein Wechsel nach § 204 VVG überhaupt stattfinden kann. Welche Wege Ihnen offenstehen, entscheidet sich an Ihrem heutigen Tarif, nicht an einem allgemeinen Marktvergleich.
In allen drei Tarifen des Konzepts nennt die Gesellschaft dieselben Punkte: die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern im ersten Lebensjahr, den halben Selbstbehalt für Kinder und das Rooming-in bis zum 16. Lebensjahr. Vorsorgeuntersuchungen sind nach Angabe der Gesellschaft nicht auf die gesetzlichen Programme begrenzt und unabhängig vom Alter versichert; welche dazugehören, steht in einem eigenen Vorsorgeverzeichnis. Das sind genau die Punkte, die bei einem Wechsel in einen anderen Tarif zu vergleichen sind, denn sie tauchen in keiner Beitragsgegenüberstellung auf.
Der Rückweg, den viele nicht kennen
Eine Beitragssenkung über weniger Leistung gilt gemeinhin als Einbahnstraße. Beim Tarifkonzept dieser Gesellschaft ist das anders, wenn die Wechseloption NK.select FLEX vereinbart ist.
FLEX erlaubt es, das Absicherungsniveau zu verschiedenen Zeitpunkten und bei bestimmten Ereignissen zu erhöhen. Und er öffnet die Rückkehr: Nach Ablauf von 2, 5 oder 8 vollen Kalenderjahren, nachdem der Schutz reduziert wurde, ist der Weg zurück in den davor bestehenden Tarif möglich, und zwar bis zu zweimal.
Damit verändert sich die Entscheidungslage. Wer heute vorübergehend Luft braucht, etwa weil der Arbeitgeberzuschuss wegfällt oder das Einkommen schwankt, kann eine Stufe zurückgehen, ohne den Weg nach vorn dauerhaft zu verlieren. Ob FLEX in Ihrem Vertrag enthalten ist, steht im Versicherungsschein. Diese eine Zeile lohnt den Blick, bevor Sie über Selbstbehalt oder Leistungsniveau sprechen.
Was in Ihren Unterlagen steht, und was Sie nachfordern sollten
Das Anpassungsschreiben selbst nennt den alten und den neuen Beitrag, getrennt nach versicherter Person und nach Tarif. Dazu gehört nach § 6 Abs. 2 VVG-InfoV der Hinweis auf das Tarifwechselrecht samt beigefügtem Gesetzestext.
Die eigentliche Arbeitsgrundlage liegt aber woanders. Diese Gesellschaft veröffentlicht für jeden Tarif ein eigenes Tarifblatt mit einer festen Nummer, dazu Produktbroschüren mit eigener Kennung. Der Tarif NK trägt beispielsweise die Nummer PM19, die Tarifblätter des aktuellen Konzepts liegen im Bereich PM253 bis PM256, und für PRIMO B gibt es ein eigenes Blatt. Wer diese Nummern kennt, kann die Bedingungen tarifgenau anfordern und zwei Tarife Satz für Satz vergleichen.
Für Änderungen und Vertragsunterlagen führt das Haus ein Kundenportal. Dort und über die Vertragsabteilung lassen sich fehlende Nachträge und Bedingungen beschaffen. Das klingt unspektakulär, entscheidet aber darüber, ob ein Wechsel auf Fakten beruht oder auf einer Beitragsdifferenz.
Warum die Beiträge steigen, und was die Gesellschaft dagegen setzt
Beiträge in der privaten Krankenversicherung folgen den Ausgaben eines Tarifs. Steigen die Leistungsausgaben dauerhaft stärker als kalkuliert, muss nachgerechnet werden. Nach Angabe der Gesellschaft ist eine Anpassung zulässig, wenn die tatsächlichen Kosten um mindestens 5 Prozent von den kalkulierten abweichen oder die Lebenserwartung stärker steigt als erwartet. Geprüft wird das von einem unabhängigen Treuhänder, anschließend geht die Kalkulation an die Aufsichtsbehörde.
Dahinter stehen der medizinische Fortschritt, höhere Leistungsausgaben, die steigende Lebenserwartung und der Rechnungszins. Das ist kein Fehlverhalten eines Unternehmens, sondern der in § 203 Abs. 2 VVG und § 155 VAG vorgezeichnete Weg.
Gegengesteuert wird über Überschüsse. Für die Anpassung zum 1. Januar 2026 in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung hat die Gesellschaft nach eigener Angabe rund 150 Millionen Euro eingesetzt, um Erhöhungen über Nachlässe abzumildern; für den Termin zum 1. Mai kamen weitere 13 Millionen Euro hinzu. Zur Einordnung: Für die Welle zum Jahresbeginn 2026 weist die Branche im Mittel rund 13 Prozent aus, bei etwa 60 Prozent der Vollversicherten. Wie dieser Mechanismus funktioniert, steht im Ratgeber zur Anpassung von Beiträgen.
Was gegen einen schnellen Schnitt spricht
Eine Kündigung löst das Problem selten. Beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen bleibt ein Teil der Alterungsrückstellung zurück, und der neue Vertrag rechnet mit Ihrem heutigen Alter. Dazu kommt die Gesundheitsprüfung des neuen Hauses.
Der Weg innerhalb der Gesellschaft ist in den meisten Fällen der ruhigere. Er verlangt allerdings, dass Sie wissen, worauf Sie verzichten. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Monatsbeitrag und verschiebt Kosten auf die Jahre, in denen Sie Rechnungen haben. Welche Stufe zu Ihnen passt, lässt sich mit Ihren typischen Jahreskosten abschätzen, und die Grundlagen dazu stehen auf der Seite zum Selbstbehalt. Für die Mechanik des Wechsels selbst lohnt der Blick auf § 204 VVG.
Noch ein Wort zu unserer Rolle: Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler. Für das genannte Unternehmen übernehmen wir keine Vertretung, und wir sind kein Vertragspartner dieses Hauses.
Zwei Dinge mildern die Erhöhung übrigens von allein. Angestellte bekommen nach § 257 SGB V die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber, solange der Höchstzuschuss nicht erreicht ist. Diese Obergrenze richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro im Jahr 2026. Und wer leistungsfrei bleibt, erhält in vielen Vollversicherungstarifen eine Beitragsrückerstattung, deren Höhe an den gezahlten Beiträgen hängt. Ob Sammeln oder Einreichen günstiger ist, lässt sich ausrechnen; die Schwelle dafür zeigt die Seite zur Rückerstattung von Beiträgen.
Was im Gespräch geprüft wird
Wir schauen zuerst auf Tarif, Selbstbehaltstufe und die Frage, ob FLEX vereinbart ist. Danach prüfen wir, welche Tarife derselben Gesellschaft gleichartigen Schutz bieten und wie sich der Zahlbeitrag verändert. Zuletzt sprechen wir über die Leistungen, bei denen Sie keine Abstriche machen wollen.
Halten Sie den Versicherungsschein und den aktuellen Nachtrag bereit, dann geht es schnell. Ein Anruf unter 030 7593 7030 reicht, um die erreichbaren Tarife zu benennen und das Vorgehen zu klären.