Ein Tarifwerk statt vieler, und was das ändert
Bei den meisten privaten Krankenversicherern beginnt ein Gespräch nach einer Beitragsanpassung mit derselben Frage: In welcher Tarifgeneration steht Ihr Vertrag? Bei der LVM ist diese Frage schnell beantwortet.
Das Unternehmen schreibt in seiner eigenen Verkaufsunterlage, dass es über vier Jahrzehnte nur ein Tarifwerk pflegt und das Leistungsspektrum dem medizinischen Fortschritt stetig angepasst hat. Zugleich beschreibt es, was andernorts passiert: Wer mehrere Tarifwerke parallel führt und in der Regel nur das aktuellste anbietet, lässt die Vorgängertarife überaltern.
Für Ihre Lage nach einem Anpassungsschreiben folgt daraus etwas Unangenehmes und etwas Angenehmes.
Fangen wir mit dem Unangenehmen an. Der klassische Hebel bei einer Anpassung ist der Sprung aus einem geschlossenen Alttarif in ein jüngeres Tarifwerk desselben Hauses. Diesen Sprung gibt es bei diesem Haus nicht, weil es kein geschlossenes Alttarifwerk gibt. Wer also mit der Erwartung kommt, eine große Ersparnis liege nur einen Antrag weit entfernt, wird diese Erwartung prüfen müssen.
Dafür spricht etwas Angenehmes. Genau derselbe Umstand bedeutet, dass Ihr Vertrag nicht in einem schrumpfenden Bestand liegt, in dem keine neuen Versicherten nachrücken. Die Hebel liegen bei der LVM nicht zwischen Generationen, sondern zwischen Bausteinen und ihren Stufen.
Die Bausteine, aus denen Ihr Vertrag besteht
Vier Grundbausteine und eine Reihe von Ergänzungen bilden die Vollversicherung dieses Hauses. Jeder Baustein wird getrennt abgerechnet, und das ist für die Rechnung nach einer Anpassung wichtiger als jede Leistungstabelle.
Ambulant gibt es zwei Linien. Der A-Tarif erstattet die Behandlung bei frei gewählten Ärzten, auch bei Fachärzten ohne Kassenzulassung und bei Heilpraktikern. Der günstigere AP-Tarif arbeitet mit dem Primärarzt-Prinzip: Mit Überweisung erstattet er eine Facharztbehandlung zu 100 Prozent, ohne Überweisung zu 70 Prozent. Als Primärärzte gelten unter anderem Allgemeinmediziner, Internisten ohne Schwerpunkt sowie Fachärzte für Kinder-, Frauen- oder Augenheilkunde.
Stationär stehen drei Stufen bereit. S 1 bringt Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, S 2 das Zweibettzimmer mit Chefarzt, S 3 die freie Krankenhauswahl beim diensthabenden Arzt.
Zahnärztlich gibt es Z 100/100, Z 100/80 und Z 100/50. Die erste Zahl steht jeweils für die Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe, die zweite für Zahnersatz, Inlays und kieferorthopädische Behandlungen.
Die Pflegepflichtversicherung läuft im Tarif PVN und ist gesetzlich festgelegt. Daneben stehen Ergänzungen: Krankentagegeld im Tarif KT, Krankenhaustagegeld im Tarif KHT, Kurtagegeld im Tarif KurT, Pflegetagegeld in PZT-Komfort und PTG sowie die Beitragsentlastung im Alter im Tarif Vorsorge-Plus.
Der Selbstbehalt, der nur an einer Stelle wirkt
Beim Selbstbehalt unterscheidet sich dieses Haus von vielen anderen, und das ist ein echter Vorteil beim Rechnen.
Die pauschale jährliche Selbstbeteiligung ist zwischen 0 und 2.500 Euro wählbar, und sie gilt ausschließlich für den Ambulanttarif. Stationäre und zahnärztliche Behandlungen bleiben davon unberührt. Wer den Beitrag senken will, kann also genau dort ansetzen, wo kleine und planbare Kosten entstehen, ohne das Risiko eines Krankenhausaufenthalts mitzuverschieben.
Dazu passt die Rückerstattung. Nach einem leistungsfreien Kalenderjahr erstattet dieses Haus bis zu vier Monatsbeiträge des Ambulanttarifs. Weil stationäre Aufenthalte und Zahnarztbesuche über eigene Bausteine abgerechnet werden, gefährdet eine Krankenhausrechnung diesen Anspruch nicht. Art und Höhe legt der Vorstand jährlich neu fest. Wie sich ein Selbstbehalt auf die Jahresrechnung auswirkt, zeigt die Seite zum Selbstbehalt und seiner Schwelle.
Die Sondermaßnahme ab 65, und der Satz dazu
Die LVM beschreibt in ihrer Verkaufsunterlage eine freiwillige Maßnahme: Bei jedem Versicherten wird mit Erreichen des 65. Lebensjahres die Möglichkeit einer gesonderten Beitragssenkung geprüft. Orientiert wird sich dabei an dem Alter, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt. Die Maßnahme besteht in angepasster Form seit dem Jahr 2000 und ist jährlich vom Vorstand für die Zukunft neu zu beschließen.
Und dann folgt ein Satz, den kein Vergleichsportal zitiert: Tarifwechsel während der Vertragslaufzeit können sich hierauf auswirken.
Dieser Satz entscheidet über die ganze Rechnung. Wer bei diesem Haus über einen Wechsel nach § 204 VVG nachdenkt, rechnet nicht nur die Beitragsdifferenz von heute. Er rechnet auch gegen eine Senkung, die möglicherweise mit 65 gekommen wäre. Was im Einzelfall gilt, kann verbindlich nur der Versicherer selbst sagen, und genau diese Auskunft sollte vor einem Antrag vorliegen, schriftlich.
Deshalb ist die Reihenfolge bei der LVM eine andere als bei anderen Unternehmen. Zuerst holen Sie die Auskunft zur Sondermaßnahme ein, dann kommt die Beitragsrechnung, und erst danach fällt die Entscheidung. Welche Rolle solche Dämpfungsmechanismen für den Beitrag im Ruhestand spielen, steht unter Beitrag im Ruhestand; die vertragliche Variante dazu beschreibt die Seite zur Beitragsentlastung im Alter.
Was das Unternehmen selbst zum Wechsel anbietet
Auf seiner Informationsseite zur Beitragsanpassung schreibt die LVM, dass sie den konkreten Beitrag bei einem Tarifwechsel kostenfrei ermittelt, anders als externe Tarifwechselberater. Genannt werden dort auch Bisex- und Unisex-Tarife, der Standardtarif, der Basistarif und die Beitragsentlastungskomponente Vorsorge-Plus.

Diese Auskunft ist ein guter erster Schritt, denn die Zahlen kommen aus der Quelle. Eines leistet sie nicht: Sie ordnet nicht ein, welche Kombination aus Bausteinen zu Ihrem Leben in den nächsten zwanzig Jahren passt. Ein niedrigerer Beitrag bei geringerem Schutz ist keine Ersparnis, sondern eine Verlagerung des Risikos.
Auf derselben Informationsseite nennt das Haus auch die Frist: Sie können Ihre Krankenversicherung aufgrund einer Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Für einen Tarifwechsel gilt diese Frist nicht; das Recht aus § 204 VVG ist an keinen Termin gebunden. Wie ein solcher Antrag aufgebaut wird, steht auf der Seite zum Weg über § 204 VVG.
Was gegen eine Kündigung spricht
Die Zwei-Monats-Frist erzeugt Druck, und Druck führt zu Entscheidungen, die sich nicht zurückholen lassen. Bei diesem Haus kommen zu den üblichen Gründen zwei besondere hinzu.
Der erste Grund ist üblich und wird doch oft unterschätzt. Bei einer Kündigung geht nur der Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit, nicht der angesparte Gesamtbetrag. Beim neuen Unternehmen zählt dann Ihr heutiges Eintrittsalter, und zwar für die gesamte restliche Vertragsdauer. Ein neuer Vertrag bedeutet außerdem einen vollständigen neuen Antrag.
Dazu kommt hier die Sondermaßnahme. Sie orientiert sich am Alter bei Vertragsabschluss. Wer den Vertrag aufgibt, gibt diese Bezugsgröße auf, und sie ist nicht wiederherstellbar.
Und es kommt ein formaler Punkt hinzu, der für jeden Privatversicherten gilt. Die Krankenvollversicherung erfüllt eine gesetzliche Pflicht. Eine Kündigung wird nach § 205 Abs. 6 VVG erst wirksam, wenn Sie den lückenlosen Anschluss bei einem neuen Versicherer nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, bleibt der alte Vertrag in Kraft.
Warum der Beitrag steigt, und was hier nicht steht
Eine Anpassung ist kein Fehlverhalten eines Unternehmens. § 203 Abs. 2 VVG erlaubt eine Neufestsetzung erst, wenn sich eine maßgebliche Rechnungsgrundlage dauerhaft verändert hat und ein festgelegter Schwellenwert überschritten ist. Ohne die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders geht das nicht. Dahinter stehen der medizinische Fortschritt, steigende Leistungsausgaben, eine höhere Lebenserwartung und der Rechnungszins.
Prozentzahlen für einzelne Tarife dieses Hauses nennen wir nur mit einer datierten Mitteilung des Versicherers. Was in einem Anpassungsschreiben steht und welche Rechte ab seinem Zugang gelten, erklärt die Seite Was in einem Anpassungsschreiben steht.
Wir sind als unabhängiger Versicherungsmakler tätig, kein Vertragspartner der LVM und keine Vertretung dieses Unternehmens. Sein Name dient allein dazu, die Lage seiner Versicherten zu beschreiben.
Was wir uns zusammen ansehen
Drei Dinge entscheiden am Ende: Ihre Bausteine mit ihren Stufen, die vereinbarte Selbstbeteiligung im Ambulanttarif und Ihr Alter zum Vertragsabschluss. Alles drei steht in Ihrem Versicherungsschein.
Daraus ergibt sich, welche Stufe den Sprung verursacht hat und wo eine Änderung wirklich etwas bringt. Und es ergibt sich die Frage, die bei diesem Haus zuerst beantwortet werden muss: Wie weit ist der 65. Geburtstag entfernt, und was sagt der Versicherer zur Sondermaßnahme?
Manchmal lautet das Ergebnis, dass dieser Vertrag gut sitzt und ein Wechsel mehr kostet als er bringt. Das sagen wir dann. Liegen Versicherungsschein und Anpassungsschreiben bereit, ist das unter 030 7593 7030 in einer halben Stunde geklärt.