Zwei Besonderheiten auf einmal
Schleswig-Holstein fällt bei einem Ländervergleich zweimal auf, und zwar in entgegengesetzte Richtungen. Bei den Bemessungssätzen ist das Land großzügiger als die meisten, weil es mit jedem weiteren Kind nachlegt. Bei der Auszahlung ist es strenger, weil es jedes Jahr einen Selbstbehalt abzieht.
Lesen Sie beides zusammen. Wer nur die Prozentsätze vergleicht, überschätzt das Land. Wer nur den Selbstbehalt sieht, unterschätzt es.
Die Sätze nach § 7 der Beihilfeverordnung
Grundlage ist die Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein, kurz BhVO. Die Bemessungssätze stehen in § 7:
| Für wen | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| dieselben, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| im Ruhestand | 70 % |
| entpflichtete Hochschullehrer | 50 % |
| Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner | 70 % |
| derselbe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern | 90 % |
| berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
| dieselben, ab drei berücksichtigungsfähigen Kindern | 90 % |

Die Treppe ist hier an zwei Stellen eingebaut, und das macht die Rechnung für Familien anders als anderswo. Mit zwei Kindern liegt der Beamte bei 70 und sein Ehepartner bei 90 Prozent. Mit drei Kindern kommen alle Kinder auf 90 Prozent dazu. Privat abzusichern sind dann 30 Prozent für den Beamten und je 10 Prozent für Partner und Kinder.
Die Falle in der Erhöhung
Ein Detail fehlt in fast jeder Übersicht. Die Erhöhung auf 90 Prozent gilt nur für allgemeine Aufwendungen. Für pflegebedingte Aufwendungen bleibt der Satz unverändert: beim Ehegatten bei 70 Prozent, bei den Kindern bei 80 Prozent.
Ein Tarif, der stur mit 10 Prozent Restkosten kalkuliert, lässt in Pflegefällen also eine Lücke von 20 oder 30 Prozentpunkten offen. Darauf achtet beim Abschluss fast niemand, weil Pflege in jungen Jahren weit weg scheint. Dabei kostet die Korrektur am Anfang nichts, später sehr wohl.
Umgekehrt wirkt die Treppe auch abwärts. Sinkt die Kinderzahl von drei auf zwei, fallen alle Kinder zurück auf 80 Prozent. Sinkt sie von zwei auf eines, fällt der Beamte auf 50 und sein Partner auf 70 Prozent. Die Beihilfestelle nimmt diese Änderungen von sich aus vor; der Versicherer nicht. Sie müssen den geänderten Nachweis dort einreichen, sonst bleibt eine Unterdeckung. Was in Familien mit mehreren Kindern sonst zu bedenken ist, steht auf der Seite für Familien mit Kindern.
Der Selbstbehalt, der 2025 erhöht wurde
§ 16 der Beihilfeverordnung kürzt die errechnete Beihilfe je Kalenderjahr um einen Selbstbehalt. Im Jahr 2025 wurden die Beträge rückwirkend angehoben. Es gelten diese Stufen:
| Stufe | Besoldungsgruppen | Selbstbehalt im Jahr |
|---|---|---|
| 1 | A 10 bis A 11 | 160 € |
| 2 | A 12 bis A 15, B 1, C 1, C 2, W 1, W 2, R 1 | 250 € |
| 3 | A 16, B 2, B 3, C 3, W 3, R 2, R 3 | 400 € |
| 4 | B 4 bis B 7, C 4, R 4 bis R 7 | 550 € |
| 5 | höhere Besoldungsgruppen | 710 € |
Vier Regeln dämpfen das Ganze. Erstens: Beihilfeberechtigte der Besoldungsgruppen A 2 bis einschließlich A 9 haben ab dem Kalenderjahr 2022 keinen Selbstbehalt mehr. Zweitens sinkt der Betrag für jedes im Familienzuschlag berücksichtigte Kind um 25 Euro, und zwar nur bei dem Elternteil, der den Zuschlag erhält. Drittens beträgt der Mindestselbstbehalt 50 Euro, für Waisen gilt er nicht. Viertens, und das ist die wichtigste Grenze: Der Selbstbehalt darf ein Prozent des Grundgehalts nicht übersteigen, bei Versorgungsempfängern ein Prozent des Jahresruhegehalts.
Befreit sind Anwärterinnen und Anwärter, Alleinerziehende während einer Beurlaubung ohne Bezüge und Elternteile in beschäftigungsfreier Elternzeit. Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit und Vorsorgemaßnahmen unterliegen dem Selbstbehalt nicht. Maßgebend sind die Verhältnisse am 1. Januar des jeweiligen Jahres.
Was der Selbstbehalt für den Tarif bedeutet
Ein Selbstbehalt in der Beihilfe lässt sich nicht versichern. Er hängt an der Besoldungsgruppe, nicht an einer Leistung, und bleibt deshalb bei Ihnen. Wer zusätzlich einen Selbstbehalt im privaten Tarif wählt, legt zwei Eigenanteile übereinander.
Das kann sich rechnen, muss es aber nicht. Eine Beamtin in A 12 mit einem Kind trägt bereits 225 Euro im Jahr aus der Beihilfe. Nimmt sie im Tarif noch 600 Euro Selbstbehalt dazu, liegt ihre Belastung in einem Jahr mit mehreren Rechnungen bei 825 Euro, bevor überhaupt etwas erstattet wird. Dafür sinkt der Monatsbeitrag. Ob diese Rechnung aufgeht, hängt an den eigenen Arztkosten; die Logik dahinter erklärt die Seite zum Eigenanteil im Tarif.
Der Zuschuss, den es nur im Härtefall gibt
Mehrere Bundesländer zahlen Beamten, die in der gesetzlichen Kasse bleiben, die Hälfte ihres Beitrags, und zwar ohne weitere Bedingungen. Schleswig-Holstein hat sich für einen engeren Weg entschieden.
Der Zuschuss nach § 80a des Landesbeamtengesetzes ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Er wird ausschließlich freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt, und nur auf Antrag. Entscheidend ist eine zusätzliche Hürde: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss aufgrund der bestehenden Lebensumstände ein Wechsel in die private Krankenversicherung im Basistarif finanziell von Nachteil oder nicht möglich sein.
Das ist keine freie Wahl zwischen zwei Systemen, sondern eine Härtefallregelung. Wer gesund ist und einen regulären beihilfekonformen Tarif bekommen kann, erfüllt die Voraussetzung in der Regel nicht. Welche Rolle der Basistarif dabei spielt und wie er kalkuliert ist, erklärt die Seite zum Tarif, den jeder Versicherer anbieten muss.
Die Folgen sind weitreichend. Ab dem Zeitpunkt der Zuschussgewährung entfällt der Beihilfeanspruch für allgemeine Aufwendungen dauerhaft, auch für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Der Anspruch auf Beihilfe zu pflegebedingten Aufwendungen bleibt. Einen Zuschuss zur Pflegeversicherung gibt es nicht. Neu entscheiden können nur Beamte auf Widerruf, und zwar beim Übergang in das Beamtenverhältnis auf Probe. Für alle anderen ist die Entscheidung unwiderruflich.
Ein Rechenbeispiel
Rechenbeispiel. Lehrkraft in Schleswig-Holstein, Besoldungsgruppe A 13, drei Kinder im Familienzuschlag, Ehepartner ohne eigenen Beihilfeanspruch. Ihr Bemessungssatz liegt bei 70 Prozent, der des Partners bei 90 Prozent, der der drei Kinder bei 90 Prozent. Privat abzusichern sind 30 Prozent für sie, je 10 Prozent für die übrigen vier Personen.
Der Selbstbehalt der Stufe für A 13 beträgt 250 Euro. Drei Kinder senken ihn um dreimal 25 Euro, also auf 175 Euro. Zusätzlich greift die Deckelung auf ein Prozent des Grundgehalts, die bei A 13 jedoch über diesem Betrag liegt und deshalb nicht wirkt.
Für pflegebedingte Aufwendungen sieht die Rechnung anders aus: Dort bleibt der Partner bei 70 Prozent und die Kinder bei 80 Prozent. Ein Tarif, der nur 10 Prozent abdeckt, lässt hier eine Lücke. Wer beim Abschluss darauf achtet, zahlt einige Euro mehr im Monat und hat dieses Loch nicht.
Anwärter und Referendare im Land
Für Beamte auf Widerruf gilt der Bemessungssatz von 50 Prozent, und der Selbstbehalt entfällt vollständig. Das macht die Ausbildungszeit in Schleswig-Holstein besonders günstig, weil zu den niedrigen Anwärtertarifen der Versicherer kein Jahresabzug hinzukommt.
Zwei Dinge legt man in dieser Zeit für lange fest. Beim Abschluss wird Ihr Eintrittsalter notiert, und es bestimmt den Beitrag über die gesamte Vertragsdauer. Und ob der Anwärtertarif den Übergang in den Haupttarif ohne erneute Prüfung zusichert, steht in den Versicherungsbedingungen und nicht im Landesrecht.
Beamte auf Widerruf sind außerdem die einzige Gruppe, die beim Übergang in das Beamtenverhältnis auf Probe neu über den Versicherungsschutz entscheiden kann. Diese Tür steht nur einmal offen, und sie schließt mit der Ernennung.
Ehegatten und die Einkommensgrenze
Aufwendungen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners sind nur beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte im Vorvorkalenderjahr 20.000 Euro nicht übersteigt und er keinen eigenen Beihilfeanspruch hat. Grundlage ist § 80 Absatz 6 des Landesbeamtengesetzes.
Diese Grenze ist eine der wenigen Zahlen, die sich zwischen den Ländern deutlich unterscheidet. Thüringen rechnet mit 18.000 Euro, das Saarland mit 16.000 Euro. Wer mit dem Partner nahe an der Grenze liegt, sollte die Entwicklung im Blick behalten, denn ein Überschreiten beendet die Berücksichtigungsfähigkeit und macht eine eigene Vollversicherung nötig.
Beihilfefähig heißt nicht voll erstattet
Ein Prozentsatz ist keine Zusage über den gleichen Anteil jeder Rechnung. Die Beihilfeverordnung ersetzt nur notwendige und angemessene Aufwendungen, und für viele Positionen gelten Pauschalen oder Quoten. Zahntechnische Leistungen sind in Schleswig-Holstein einheitlich zu 60 Prozent beihilfefähig, Brillengestelle mit einem Festbetrag.
Daraus entsteht eine Lücke, die nichts mit dem Bemessungssatz zu tun hat. Rechnet die Beihilfestelle nur einen Teil als beihilfefähig an, bleibt der Rest offen, selbst wenn der private Tarif seinen Prozentsatz voll zahlt. Ein beihilfekonformer Tarif ist genau daran zu messen, ob er diese Differenz übernimmt.
Bei einem Restanteil von nur 10 Prozent wiegt dieser Punkt schwerer als der Prozentsatz selbst. Denn 10 Prozent von einer anerkannten Summe ist wenig; die Differenz zwischen Rechnung und anerkannter Summe kann das Mehrfache davon sein.
Warum Beamte unabhängig vom Einkommen wählen dürfen
Angestellte brauchen für den Zugang zur privaten Krankenversicherung ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze; 2026 liegt sie bei 77.400 Euro. Beamtinnen und Beamte müssen sie nicht überschreiten. Ihnen steht die Wahl in jeder Besoldungsgruppe offen, unabhängig von der Höhe der Bezüge.
Praktisch ist die Wahl dennoch eingeschränkt. In der gesetzlichen Kasse gibt es in den meisten Ländern keine Absicherung, die zur Beihilfe passt, weil die Kasse Sachleistungen erbringt und die Beihilfe Rechnungen erstattet. Der Beihilfeanspruch läuft dann weitgehend leer, während der Kassenbeitrag voll anfällt. Schleswig-Holstein mildert das nur im Härtefall ab.
Was Sie für ein Gespräch bereithalten sollten
Fünf Angaben genügen. Nennen Sie Ihre Besoldungsgruppe, Ihr Statusamt und die Zahl der im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder. Sagen Sie außerdem, wer von Ihnen beiden den Kinderzuschlag erhält, und legen Sie den Versicherungsschein mit Tarifkürzel daneben, falls Sie schon einen haben. Bei Versorgungsempfängern kommt das Jahresruhegehalt dazu, weil es die Obergrenze des Selbstbehalts bestimmt.
Die Gesundheitsfragen aus dem Antragsformular nehmen wir uns im Gespräch vor. Vorher reicht ein Blick auf diese Zahlen.
Welcher Anteil bei Ihrer Kinderzahl privat offenbleibt, zeigt der Rechner für den abzusichernden Rest. Halten Sie Besoldungsgruppe und Kinderzahl bereit. Ein Anruf unter 030 7593 7030 klärt dann in zehn Minuten, ob Ihr Tarif die Pflegelücke der 90-Prozent-Regel abdeckt.