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PKV Beitrag senken

Sechs Hebel senken den Beitrag wirklich, und jeder hat seinen Preis. Zwei von ihnen lassen sich später nur mit einer Gesundheitsprüfung wieder zurücknehmen.

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Was wirklich wirkt, und was nur so aussieht

Sechs Hebel senken einen Beitrag zur privaten Krankenversicherung messbar. Alles andere, was dazu zu lesen ist, läuft auf einen dieser sechs hinaus.

Frau in einem Sessel am Fenster, auf dem Schoß ein aufgeschlagener Aktenordner

Zwei der sechs Hebel lassen sich später nur mit einer Gesundheitsprüfung zurücknehmen. Deshalb kommt die Reihenfolge vor der Entscheidung. Wer mit dem Selbstbehalt anfängt, schließt sich eine Tür, die er in zehn Jahren vielleicht braucht.

Und eine zweite Rechnung gehört dazu. Von einer Beitragssenkung bleibt nicht bei jedem derselbe Anteil übrig. Angestellte teilen sie mit dem Arbeitgeber, Beihilfeberechtigte haben nur den Restkostenanteil im Spiel, Selbstständige behalten alles. Dieselbe Maßnahme bringt also drei verschiedene Ergebnisse.

Hebel 1: der Tarifwechsel im eigenen Haus

Das ist in der Regel der größte Posten, weil er nicht an einem Baustein ansetzt, sondern an der Kalkulation des ganzen Tarifs.

§ 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihres Unternehmens in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Was Sie an Alterungsrückstellung angespart haben, bleibt im Vertrag. Ihr Eintrittsalter bleibt ebenfalls.

Der Reiz liegt darin, dass ein Teil der Ersparnis ohne Leistungsverzicht entsteht. Ein jüngerer, offener Tarif desselben Hauses kann denselben Schutz günstiger kalkulieren. Der andere Teil entsteht durch Verzicht, und der gehört getrennt ausgewiesen. Wie das im Detail abläuft, steht beim Wechsel im eigenen Haus.

Ein Vorbehalt bleibt. Enthält der Zieltarif Mehrleistungen, darf der Versicherer dafür prüfen oder einen Ausschluss vereinbaren. Für den Teil, der gleich bleibt oder geringer wird, darf er das nicht.

Hebel 2: Bausteine, die nicht mehr passen

Dieser Hebel kostet nichts außer einer halben Stunde Sortieren. Er bringt selten den größten Betrag, aber er ist der einzige, der keinen Nachteil hat.

  • Das Krankentagegeld. Es sollte zum heutigen Nettoeinkommen passen. Wer seit Vertragsschluss den Beruf gewechselt hat, führt oft eine Höhe, die nicht mehr stimmt. Einzelheiten stehen unter Krankentagegeld.
  • Doppelter Auslandsschutz. Einmal im Tarif, einmal über eine Kreditkarte, manchmal noch über einen Automobilclub.
  • Zusatzverträge, die der Haupttarif abdeckt. Häufig bei Zahnleistungen und bei Krankenhauskomfort.
  • Mitversicherte mit eigenem Einkommen. Ein Kind in Ausbildung oder ein Partner mit eigenem Vertrag.
  • Beiträge für Personen, die nicht mehr im Haushalt leben. Kommt vor und fällt niemandem auf.

Prüfen Sie diese Liste gegen Ihren Versicherungsschein, Position für Position. Was dort steht und nicht mehr gebraucht wird, lässt sich kündigen oder anpassen, ohne dass irgendwo eine Prüfung anfällt.

Hebel 3: der Selbstbehalt

Das ist der schnellste Hebel, und er hat die härteste Rückseite.

Ein Selbstbehalt bedeutet, dass Sie Krankheitskosten bis zu einer Jahresgrenze selbst tragen. Übliche Stufen liegen zwischen 500 und 1.500 Euro im Jahr. Je höher die Stufe, desto niedriger der Beitrag.

Die Rückseite steht in § 204 Abs. 1 VVG. Ein Selbstbehalt wieder zu senken, ist eine Mehrleistung. Der Versicherer darf dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Was heute ein Griff ist, kann in zehn Jahren versperrt sein.

Für wen sich das rechnet, hängt an drei Dingen: wie hoch Ihre Arztkosten im Jahr üblicherweise ausfallen, wer Ihren Beitrag mitträgt, und wie gut Sie eine unerwartete Rechnung verkraften. Angestellte teilen die Ersparnis mit dem Arbeitgeber, tragen den Selbstbehalt aber allein. Beihilfeberechtigte spüren den Effekt kaum, weil nur der Restkostenanteil versichert ist. Für Selbstständige ist es der stärkste kurzfristige Hebel überhaupt.

Die Schwelle, ab der eine Stufe trägt, lässt sich ausrechnen. Dafür gibt es den Selbstbehalt-Rechner, und die Abwägung dahinter steht unter Selbstbehalt in der PKV.

Hebel 4: die Beitragsrückerstattung

Dieser Hebel senkt nicht den Beitrag, sondern die Belastung über das Jahr. Das ist ein Unterschied, der in der Haushaltsrechnung aber zählt.

Viele Tarife erstatten einen Teil der Jahresbeiträge, wenn Sie keine Rechnungen eingereicht haben. Je nach Tarif und Anzahl der leistungsfreien Jahre sind das zwei, drei oder mehr Monatsbeiträge. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind meist ausgenommen und gefährden den Anspruch nicht.

Daraus folgt eine Entscheidung, die jedes Jahr neu ansteht: kleinere Rechnungen einreichen oder selbst tragen und die Erstattung behalten. Gegenzurechnen ist der Steuereffekt. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.07.2018, X R 43/14, mindert eine Beitragsrückerstattung die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen im Jahr des Zuflusses. Die Erstattung ist also nicht in voller Höhe ein Gewinn.

Wie die Schwelle genau verläuft, steht auf der Seite zur Beitragsrückerstattung, und ausrechnen lässt sie sich mit dem Rückerstattungsrechner.

Hebel 5: Zuschuss und Steuer ausschöpfen

Dieser Hebel senkt keinen Beitrag. Er prüft, ob Sie die Entlastung bekommen, die Ihnen zusteht. Das übersehen mehr Leute, als man denkt.

Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V beträgt die Hälfte Ihres Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung. Gedeckelt ist er auf den Betrag, den der Arbeitgeber für einen gesetzlich Versicherten tragen müsste. Für die Krankenversicherung sind das im Jahr 2026 rund 509 Euro im Monat. Zwei Dinge sind zu prüfen: ob alle beitragspflichtigen Bausteine in der Bescheinigung für den Arbeitgeber auftauchen, und ob die Bescheinigung nach einer Beitragsänderung aktualisiert wurde.

Steuerlich zählt der Teil des Beitrags, der auf die Basisabsicherung entfällt, als Vorsorgeaufwendung. Komfortleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung gehören nicht dazu. Welchen Anteil Ihr Vertrag hat, bescheinigt Ihnen der Versicherer jährlich. Eine Größenordnung liefert der Rechner zum absetzbaren Anteil. Verbindlich auskunftsfähig ist Ihr Steuerberater.

Für Selbstständige und Freiberufler kommt ein dritter Punkt dazu: Vorauszahlungen und Rückerstattungen fallen steuerlich in das Jahr, in dem sie fließen. Das lässt sich in Grenzen planen.

Hebel 6: Standardtarif und Basistarif

Das ist das Auffangnetz und kein erster Griff. Es gehört aber in jede vollständige Aufstellung.

Beide Tarife sind in der Prämie begrenzt und leisten in etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse. Der Standardtarif steht nur Versicherten mit einem Vertrag aus der Zeit vor 2009 offen. Der Basistarif steht allen Privatversicherten offen, mit Aufnahmegarantie, ohne Risikozuschlag und ohne Leistungsausschluss.

Wichtig ist das Wort Obergrenze. Die Prämie im Basistarif darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten, sie liegt aber auch nicht automatisch darunter. Wer heute weniger zahlt, zahlt dort mehr und gibt zugleich Leistung ab. Was beide Tarife abdecken, steht unter Standardtarif und Basistarif.

Was in welcher Reihenfolge, und was es kostet

Hebel Wirkung wirkt ab zurücknehmbar
Tarifwechsel nach § 204 VVG groß Umstellungstermin als erneuter Wechsel, mit Prüfung bei Mehrleistung
Bausteine bereinigen klein bis mittel sofort je nach Baustein
Selbstbehalt erhöhen mittel bis groß sofort nur mit Gesundheitsprüfung
Beitragsrückerstattung nutzen mittel nach Jahresende jederzeit
Zuschuss und Steuer prüfen klein bis mittel laufend entfällt
Standard- oder Basistarif zuletzt Umstellungstermin schwer

Die Reihenfolge der Prüfung ist nicht die Reihenfolge der Tabelle. Zuerst kommt die Bestandsaufnahme: Welche Positionen stecken überhaupt in Ihrem Beitrag? Erst danach lässt sich entscheiden, wo angesetzt wird. Was dabei auf welche Ursache hindeutet, erklärt die Seite PKV Beitrag zu hoch.

Wie viel von der Ersparnis bei wem bleibt

Diese Rechnung fehlt in fast jeder Tippliste, und sie dreht manche Entscheidung um.

Angestellte. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags. Sinkt der Beitrag um 100 Euro, sinkt sein Anteil um 50 Euro, und bei Ihnen bleiben 50 Euro. Anders liegt es, wenn Ihr halber Beitrag über der Obergrenze des Zuschusses liegt: Dann zahlt der Arbeitgeber ohnehin nur den Höchstbetrag, und eine Senkung kommt zunächst vollständig bei Ihnen an.

Beihilfeberechtigte. Versichert ist nur der Anteil, den die Beihilfe nicht trägt. Bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent arbeiten alle Hebel also auf 30 Prozent der Krankheitskosten. Die absoluten Beträge sind entsprechend kleiner. Dafür gibt es hier einen eigenen Prüfpunkt, den sonst niemand hat: Stimmt der versicherte Prozentsatz noch mit dem aktuellen Beihilfesatz überein?

Selbstständige und Freiberufler. Jeder gesparte Euro bleibt vollständig bei Ihnen. Deshalb sind in dieser Gruppe auch die Hebel wirksam, die bei Angestellten halbiert werden, allen voran der Selbstbehalt.

Rechnen Sie den Effekt deshalb immer auf Ihren Eigenanteil im Jahr, nicht auf den Bruttobeitrag im Monat. Zwölf mal fünfzig Euro sind eine andere Zahl als hundert Euro, und nur die erste steht später auf Ihrem Konto.

Was eine Senkung heute im Alter bedeutet

Zwei der sechs Hebel haben eine Spätwirkung, über die beim Unterschreiben selten gesprochen wird.

Die Alterungsrückstellung wird aus Ihrem Beitrag gebildet. Ein dauerhaft niedrigerer Beitrag bedeutet, dass auch weniger für Ihr Alter angespart wird. Bei einem Wechsel in einen gleichartigen Tarif mit jüngerem Bestand fällt das kaum ins Gewicht. Bei einem deutlich reduzierten Leistungsumfang schon.

Der Selbstbehalt wirkt im Alter anders als mit vierzig. Wer häufiger zum Arzt geht, erreicht die Jahresgrenze regelmäßig und zahlt sie dann jedes Jahr voll. Eine Stufe, die mit vierzig trägt, kann mit siebzig jedes Jahr Geld kosten.

Deshalb gehört zu jeder Senkung die Frage, wie sie sich in zwanzig Jahren anfühlt. Wer heute spürbar weniger zahlt, kann einen Teil der Differenz beiseitelegen, statt ihn auszugeben. Das ist kein Produkt, sondern eine Entscheidung am Monatsersten.

Der richtige Zeitpunkt im Jahr

Drei Fristen laufen hier nebeneinander, und wer sie kennt, verschenkt nichts.

Umstellungen werden üblicherweise zum Beginn eines Monats wirksam. Ein Antrag, der Mitte des Monats gestellt wird, greift also erst zum nächsten Ersten oder später.

Der Selbstbehalt bemisst sich am Kalenderjahr. Eine Erhöhung mitten im Jahr kann dazu führen, dass die neue Grenze für den Rest des Jahres gilt, obwohl Sie bereits Rechnungen eingereicht haben. Fragen Sie vorher, wie Ihr Versicherer das handhabt.

Der Anspruch auf Beitragsrückerstattung bezieht sich ebenfalls auf das Kalenderjahr. Wer im Herbst eine Tarifänderung plant und gleichzeitig auf eine Erstattung für das laufende Jahr hofft, sollte beides zusammen betrachten. Eine Rechnung, die im Dezember eingereicht wird, kann die Erstattung für das ganze Jahr kosten.

Drei Wege, die meist teuer enden

Kündigen, weil der Beitrag gestiegen ist. Beim neuen Versicherer zählt Ihr heutiges Eintrittsalter, und von der Alterungsrückstellung geht nur der Übertragungswert mit. Was ein Anpassungsschreiben wirklich auslöst, steht unter Beitragsanpassung.

Den Beitragsentlastungstarif streichen, um Luft zu schaffen. Das wirkt sofort und nimmt eine Zusage für das Alter zurück. Was dieser Baustein leistet, steht unter Beitragsentlastungstarif.

Den Schutz pauschal abbauen. Zimmerkategorie, Erstattungsprozente und Zahnstufen lassen sich schnell herunterstufen. Der Weg zurück ist eine Mehrleistung, und dann wird geprüft.

Rechenbeispiel. Selbstständiger, 41 Jahre alt, Bruttobeitrag 820 Euro im Monat, darin 55 Euro Krankentagegeld und 70 Euro Vorsorge für das Alter. Arztkosten der letzten drei Jahre: 380, 210 und 640 Euro. Bei diesem Verlauf trägt eine höhere Selbstbehaltstufe wahrscheinlich, und die Rückerstattung wird interessant. Zugleich ist das Krankentagegeld zu prüfen, weil es auf ein früheres Einkommen zugeschnitten sein kann. Welche Kombination am Ende aufgeht, ergibt sich erst aus den Tarifbedingungen und der Tarifliste des Unternehmens.

Was im Gespräch geprüft wird

Wir gehen den Versicherungsschein Position für Position durch. Was ist Krankheitskostenschutz, was ist Nebenbaustein, was ist Vorsorge für das Alter?

Dann die Tarifliste Ihres Unternehmens: welche gleichartigen Tarife es gibt, wo Mehrleistungen liegen und wo Sie Leistung abgeben würden. Dann Ihr Kostenverlauf der letzten Jahre, weil daran Selbstbehalt und Rückerstattung hängen. Und zuletzt Zuschuss, Beihilfesatz und der absetzbare Anteil.

Eines passiert dabei nicht: Niemand nennt eine Zahl vor der Prüfung. Jede Ersparnis, die ohne Blick in den Vertrag genannt wird, ist geraten. Und wenn das Ergebnis lautet, dass Ihr Tarif für Ihre Lage bereits der passende ist, sagen wir das genauso.

Wo Sie anfangen

Legen Sie Ihren Versicherungsschein neben sich und suchen Sie drei Dinge: das Tarifkürzel, die Liste der Bausteine mit ihren Einzelbeiträgen und Ihr Eintrittsalter. Mehr braucht es für den ersten Schritt nicht.

Mit diesen Angaben lässt sich am Telefon sagen, welcher der sechs Hebel bei Ihnen überhaupt in Frage kommt und in welcher Reihenfolge. Ein Anruf unter 030 7593 7030 klärt das, und Sie entscheiden danach in Ruhe.

Häufige Fragen

Welcher Hebel wirkt am schnellsten?

Der Selbstbehalt. Eine Erhöhung lässt sich meist zum nächsten Monatsersten umsetzen und senkt den Beitrag sofort. Dafür tragen Sie Arztkosten bis zur neuen Grenze selbst, und die Rücknahme ist später nur mit Gesundheitsprüfung möglich. Schnell und umkehrbar sind zwei verschiedene Eigenschaften.

Welcher Hebel ist der größte?

In der Regel der Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft nach § 204 VVG. Er greift an der Kalkulation des Tarifs an und nicht nur an einem Baustein. Die Alterungsrückstellung bleibt dabei vollständig im Vertrag. Wie groß die Wirkung ausfällt, hängt davon ab, welche gleichartigen Tarife Ihr Unternehmen führt.

Kann ich den Beitrag mit meinem Versicherer verhandeln?

Nein, und das liegt nicht am Entgegenkommen. Die Prämie eines Tarifs ist für alle Versicherten dieses Tarifs gleich kalkuliert und vom Treuhänder geprüft. Ein einzelner Nachlass wäre nicht zulässig. Was Sie verlangen können, ist eine Aufstellung der gleichartigen Tarife mit ihren Prämien.

Lohnt es sich, den Beitragsentlastungstarif zu streichen?

Das senkt die heutige Zahlung und gibt eine Zusage für später auf. Der Baustein ist dafür gedacht, den Beitrag ab einem bestimmten Alter garantiert zu senken. Wer ihn streicht, gewinnt jetzt und verliert dann. Diese Entscheidung sollte erst fallen, wenn alle anderen Hebel geprüft sind.

Wie viel bleibt als Angestellter von der Ersparnis bei mir?

Etwa die Hälfte, solange der Arbeitgeberzuschuss nicht an seiner Obergrenze liegt. Nach § 257 SGB V trägt der Arbeitgeber die Hälfte Ihres Beitrags, gedeckelt auf rund 509 Euro im Monat für die Krankenversicherung im Jahr 2026. Sinkt Ihr Beitrag, sinkt sein Anteil mit. Liegt Ihr halber Beitrag über der Obergrenze, wirkt eine Senkung zunächst voll bei Ihnen.

Senkt die Beitragsrückerstattung meinen Beitrag?

Sie senkt nicht den Beitrag, aber die Belastung über das Jahr. Sie zahlen zunächst in gleicher Höhe und bekommen bei Leistungsfreiheit einen Teil zurück. Gegenzurechnen ist der Steuereffekt, denn die Erstattung mindert die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen im Jahr der Auszahlung. Ob Einreichen oder Sammeln günstiger ist, entscheidet eine einfache Schwellenrechnung.

Was ist mit Zusatzversicherungen, die ich nebenbei laufen habe?

Die gehören in jede Bestandsaufnahme. Häufig deckt der Haupttarif eine Leistung ab, für die daneben noch eine eigene Zusatzversicherung läuft. Auch Auslandsschutz steckt oft doppelt im Portemonnaie, einmal im Tarif und einmal über eine Kreditkarte. Das sind kleine Beträge, aber sie laufen jeden Monat.

Kann ich den Beitrag senken, ohne Leistung abzugeben?

In Teilen ja. Ein Wechsel in einen gleichartigen Tarif mit jüngerem Bestand kann günstiger sein, ohne dass sich der Schutz verändert. Auch das Streichen doppelter Absicherungen kostet keine Leistung. Bei Selbstbehalt, Zimmerkategorie und Erstattungsprozenten gilt das nicht, dort zahlen Sie die Ersparnis im Leistungsfall.

Bringt ein Wechsel zu einem anderen Versicherer mehr?

Selten, und mit den Jahren immer seltener. Zu einem anderen Unternehmen geht nur der Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit, und es zählt Ihr heutiges Eintrittsalter. Dazu kommt ein vollständig neuer Antrag mit neuen Fragen. Für junge Verträge mit kurzer Laufzeit kann die Rechnung aufgehen, für langjährige fast nie.

In welcher Reihenfolge soll ich vorgehen?

Gehen Sie erst die Bestandsaufnahme durch, dann den Tarif, dann die Bausteine. Sie klären also, welche Positionen im Beitrag stecken, welche gleichartigen Tarife Ihr Unternehmen führt und welcher Baustein nicht mehr zu Ihrem Leben passt. Der Selbstbehalt kommt zum Schluss, weil er sich am schwersten zurücknehmen lässt.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden geschrieben haben

Beraten werden Sie von Paul Gebauer. Was seine Kundinnen und Kunden geschrieben haben, steht im Google-Profil von KVexcellent. Wir geben es hier im Wortlaut wieder und kürzen nur die Nachnamen.

5★★★★★14 Google-Bewertungen
  • ★★★★★
    Thema PKV Super erklärt. Würde immer wieder zu Herr Gebauer gehen!
    Mario Robin H., vor einem Jahr
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    Ich kann Herrn Gebauer sehr weiter empfehlen. Er ist sehr freundlich, engagiert und immer erreichbar. Weiter so...
    Mirko S., vor 3 Jahren
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    Hannes M., vor 3 Jahren
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    Jonas E., vor 3 Jahren
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    Sehr guter Berater. Ging alles schnell und alles gut erklärt
    Farhad T., vor 3 Jahren

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