Was in dem Schreiben steht, und welche Zeile wirklich zählt
Der Umschlag kommt meist im Herbst. Darin steht ein neuer Monatsbeitrag, und daneben steht etwas, das die meisten überlesen: eine dreistellige Zahl.

Beim Münchener Verein heißt diese Zahl Tarifstufe. Sie ist die Adresse Ihres Vertrags im Tarifwerk des Hauses. Ohne sie bleibt jede Überlegung zum Beitrag allgemein, mit ihr wird sie in zehn Minuten konkret.
Zwei Rechte gelten ab dem Zugang des Schreibens. Sie können den betroffenen Teil innerhalb von zwei Monaten kündigen, so steht es in § 205 Abs. 4 VVG. Und Sie können nach § 204 VVG innerhalb desselben Unternehmens den Tarif wechseln. Das zweite Recht ist an keine Frist gebunden und wird deshalb fast immer übersehen.
Ihr Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit unverändert. Es gibt keinen Tag, an dem Sie etwas unterschreiben müssten.
Wie dieses Haus den neuen Beitrag bildet
Der Münchener Verein beschreibt den Rechenweg auf seiner Kundenservice-Seite zur Beitragsanpassung selbst, und er besteht aus zwei Schritten.
Zuerst kommt die Schwelle. Beträgt die Abweichung bei den Leistungen oder bei der Sterblichkeit mehr als fünf Prozent und ist sie nicht nur vorübergehend, müssen die Beiträge überprüft werden. Das ist die gesetzliche Mechanik aus § 203 Abs. 2 VVG, auf einen konkreten Prozentsatz gebracht. Ein Treuhänder muss der Anpassung zustimmen.
Dann kommt die Rechnung. Das Haus ermittelt einen Neuzugangsbeitrag nach den heute gültigen Rechnungsgrundlagen, also nach Lebenserwartung, Leistungsinanspruchnahme und Zins. Gedacht ist das als Beitrag für eine Person, die in Ihrem heutigen Alter neu in den Tarif einträte. Davon zieht es einen Prämiennachlass ab, der aus der Dauer Ihres Versicherungsverhältnisses und der angesparten Alterungsrückstellung folgt.
Daraus folgt etwas Wichtiges für Ihre Lage: Je länger Ihr Vertrag läuft, desto mehr arbeitet dieser Nachlass für Sie. Wer kündigt, gibt ihn auf.
Die Tarifstufe sagt, in welcher Generation Sie stehen
Der Münchener Verein führt mehrere Bedingungsgenerationen parallel. Welche für Sie gilt, steht auf der ersten Seite Ihrer Tarifunterlage, und sie entscheidet mit darüber, welche Wechselziele überhaupt zu Ihrem Vertrag passen.
Nehmen wir vier Beispiele aus den Unterlagen des Hauses. Sie helfen Ihnen, die eigene Zeile einzuordnen.
- BONUS CARE ADVANCE SB läuft in den Tarifstufen 867 und 870, mit 720 beziehungsweise 1.440 Euro Selbstbehalt im Versicherungsjahr. Grundlage sind die AVB 2009.
- ROYAL trägt die Tarifstufen 891 und 892. Hier wirkt der Selbstbehalt prozentual: 10 Prozent in Stufe 891, begrenzt auf 500 Euro im Jahr, 20 Prozent in Stufe 892, begrenzt auf 1.000 Euro. Grundlage sind die AVB 2013.
- EXCELLENT führt Tarif 728 für ambulante, 730 für stationäre und 767 für zahnärztliche Behandlung. Diese Stufen sind geschlechtsunabhängig kalkuliert und mit geschlechtsabhängig kalkulierten Tarifen nicht kombinierbar.
- BestensGesund Premium umfasst die Tarifstufen 895, 896 und 897, mit 0, 500 oder 1.000 Euro Selbstbehalt. Grundlage sind die AVB/KK 2026.
Die Aufzählung ist kein Ranking und keine Empfehlung. Sie zeigt nur, wie fein dieses Tarifwerk gegliedert ist. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die eigenen Papiere, bevor Sie über Beiträge sprechen.
Eine Besonderheit dieses Hauses: Tarif 767 für zahnärztliche Behandlung steht nur Personen offen, für die gleichzeitig ein Tarif für ambulante und stationäre Behandlung besteht. Endet einer dieser beiden Bausteine, endet der Zahnbaustein zum gleichen Zeitpunkt. Wer also an einem Baustein etwas ändert, verändert möglicherweise auch einen anderen.
Welche Verträge eine Anpassung treffen kann
Nicht jedes Schreiben betrifft die Vollversicherung. Der Münchener Verein führt neben der Krankheitskostenvollversicherung die private Pflegepflichtversicherung, Zahnzusatztarife und Pflegezusatztarife, und jeder dieser Bereiche wird getrennt kalkuliert.
Darum kann es vorkommen, dass im Schreiben nur ein einzelner Baustein steigt und der Rest unberührt bleibt. Die Aufschlüsselung nach Bausteinen ist deshalb die zweite Zeile, auf die es ankommt. Steigt allein ein Zusatztarif, ist die Frage nach einem Tarifwechsel in der Vollversicherung schlicht die falsche Frage.
Die Pflegepflichtversicherung gehört zu den Bausteinen, bei denen ein Wechsel ausfällt. Ihr Leistungsumfang ist gesetzlich festgelegt und bei allen Unternehmen gleich. Dort gibt es nichts zu optimieren, und seriös ist nur die Auskunft, dass dieser Teil so bleibt.
Die Klausel, die einen Wechsel teuer machen kann
In den Tarifunterlagen zu ROYAL und zu EXCELLENT steht ein Satz, der in keiner Vergleichsliste auftaucht. Die Höhe des maximalen jährlichen Selbstbehalts ändert sich im Fall eines Tarifwechsels nicht. In anderen Tarifen getragene Selbstbehalte oder Selbstbeteiligungen werden nicht angerechnet.
Das heißt: Wer mit einem hohen Selbstbehalt in einen dieser Tarife wechselt, nimmt diese Belastung mit. Die Beitragsersparnis auf dem Papier kann dadurch kleiner werden als gedacht, weil ein Teil der Kosten weiterhin bei Ihnen liegt. Wie ein Selbstbehalt auf Beitrag und Jahreskosten wirkt, steht auf der Seite zur Wirkung eines Selbstbehalts.
In der anderen Richtung gibt es eine Erleichterung. In BestensGesund Premium ist ein Wechsel in eine Tarifstufe mit niedrigerem Selbstbehalt ohne erneute Risikoprüfung zum 1. Januar möglich, sofern der Antrag bis zum 31. Dezember des Vorjahres vorliegt. Das ist eine echte Frist, und sie läuft im Dezember ab.
Was ein Antrag nach § 204 VVG mitnimmt
Beim Wechsel innerhalb des Münchener Verein bleiben Ihre erworbenen Rechte erhalten, und die Alterungsrückstellung wird angerechnet. Ihr Eintrittsalter bleibt das alte.
Zwei Grenzen gehören dazu. Verlangt der Zieltarif Mehrleistungen, darf das Unternehmen dafür eine Gesundheitsprüfung durchführen, einen Risikozuschlag erheben oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Für den Teil, der gleich bleibt oder geringer ausfällt, darf es das nicht. Wie dieser Antrag im Einzelnen abläuft, steht auf der Seite zum Antrag nach § 204 VVG.
Und es gibt Anrechnungen, die für Sie arbeiten. Wechseln Sie aus einem anderen Vollversicherungstarif dieses Hauses in den Tarif Premium, werden die im vorigen Tarif zurückgelegte Versicherungszeit und die dort erbrachten Zahnleistungen auf die Zahnstaffel angerechnet. Eine Zahnstaffel beginnt dann nicht bei null.
Warum eine Kündigung meist die schlechtere Rechnung ist
Die Zwei-Monats-Frist verleitet dazu, schnell zu handeln. Vorher sollten Sie drei Punkte prüfen.
Ihre Alterungsrückstellung bleibt bei einer Kündigung zum größeren Teil im alten Vertrag. Mitgehen würde nur der Übertragungswert, und bei alten Verträgen ist die Lücke beträchtlich.
Beim neuen Unternehmen zählt Ihr heutiges Eintrittsalter. Das wirkt nicht ein Jahr, sondern für die gesamte restliche Vertragsdauer.
Und ein neuer Vertrag bedeutet einen neuen Antrag mit neuen Fragen. Was in den Jahren dazwischen passiert ist, spielt dann eine Rolle. Welche Regeln für eine Anpassung gelten und was dabei noch zu bedenken ist, fasst der Ablauf einer Beitragsanpassung zusammen.
Bleibt ein Beitrag auf Dauer nicht tragbar, gibt es gesetzlich begrenzte Auffangtarife. Was sie leisten und wem sie offenstehen, steht unter Basistarif als Auffangnetz.
Was wir nicht über dieses Unternehmen sagen
Eine Beitragsanpassung ist kein Fehlverhalten eines Versicherers, sondern ein Vorgang, den § 203 Abs. 2 VVG regelt und ein Treuhänder bestätigt. Deshalb fällen wir über den Münchener Verein kein Urteil und reihen keine Versicherer nach ihren Erhöhungen.
Eine Anpassungszahl für dieses Haus nennen wir ebenfalls nicht, solange uns keine Mitteilung des Unternehmens selbst mit Datum vorliegt. Zahlen aus den Blogs anderer Vermittler übernehmen wir nicht. Was branchenweit belegt ist: Zum 1. Januar 2026 stieg der Beitrag im Mittel um rund 13 Prozent, und das bei etwa 60 Prozent der Vollversicherten.
Wir arbeiten als unabhängiger Versicherungsmakler, sind kein Vertragspartner des Münchener Verein und keine Vertretung dieses Unternehmens. Der Name steht hier allein, um die Lage seiner Versicherten zu beschreiben.
Was wir uns zusammen ansehen
Vier Angaben aus Ihren Papieren genügen für eine belastbare erste Einschätzung: Tarifname, Tarifstufe, Bedingungsgeneration und Eintrittsalter. Die ersten drei stehen in Ihrer Tarifunterlage, das Eintrittsalter im Versicherungsschein.
Daraus ergibt sich, welche Zieltarife mit Ihrem Vertrag kombinierbar sind, wo eine Mehrleistung eine Prüfung auslöst und ob eine Frist läuft. Manchmal lautet das Ergebnis: so lassen, wie es ist. Das sagen wir dann auch.
Wenn Ihr Schein und das Schreiben vor Ihnen liegen, klärt ein Anruf unter 030 7593 7030 in einer halben Stunde, welche Wege Ihre Tarifstufe tatsächlich hergibt.