Die Lage, in der diese Seite gesucht wird
Ein Brief liegt auf dem Tisch, und der neue Monatsbeitrag steht darin. Vielleicht kam er im November, vielleicht erst im März. Beides ist bei diesem Unternehmen richtig, denn es passt seine Beiträge zu zwei verschiedenen Terminen an.

Um den Beitrag zu senken, müssen Sie den Vertrag nicht aufgeben. § 204 VVG erlaubt den Übergang in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft, und das Unternehmen nennt dafür den ersten Tag des folgenden Monats als Zeitpunkt. Kündigungsfristen sind dabei ohne Bedeutung.
Hinter diesem Text steht ein unabhängiger Versicherungsmakler. Er ist kein Vertreter der Allianz, und ein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen besteht nicht. Den Namen nennen wir hier beschreibend, ohne Zeichen, Farbe oder Werbeaussage des Hauses.
Zwei Termine, und warum das zählt
Die meisten Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden zum Jahreswechsel neu festgesetzt. Bei diesem Haus gilt das nicht für alle Verträge. Nach seiner eigenen Serviceangabe werden die meisten Krankenversicherungstarife und die Tarife der Pflegepflichtversicherung zum 1. Januar angepasst. Die Krankenversicherungstarife für Beihilfeberechtigte werden dagegen zum 1. Mai neu festgesetzt.
Für Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger verschiebt sich damit der gesamte Ablauf. Das Schreiben kommt im Frühjahr, die Zweimonatsfrist aus § 205 Abs. 4 VVG läuft im Frühjahr, und die erste höhere Abbuchung fällt in den Mai. Wer im Januar nichts gehört hat, hat deshalb nichts übersehen.
Eine Folge davon wird oft unterschätzt: Wer einen Vollversicherungsvertrag und einen Beihilfevertrag in derselben Familie hat, bekommt zwei Schreiben zu zwei Zeitpunkten. Beide Fristen laufen getrennt. Wie eine solche Neufestsetzung überhaupt entsteht, steht unter wie eine Anpassung zustande kommt.
Die Tarifreihe seit dem 1. Mai 2024
Am 19. März 2024 hat das Unternehmen eine neue Vollversicherungsreihe angekündigt. Sie heißt MeinGesundheitsschutz und ist seit dem 1. Mai 2024 im Angebot. Sie löst die bisherige Reihe AktiMed im Neugeschäft ab.
Aufgebaut ist sie nach einem Baukastenprinzip mit drei Entscheidungen:
- Leistungsstufe. Zwei Pakete stehen zur Wahl, Plus und Best.
- Selbstbehalt. Hier gibt es drei Varianten, nämlich null Prozent, zehn Prozent oder dreißig Prozent. Bei den beiden letzteren begrenzt ein Jahreshöchstbetrag von 500 Euro oder 1.500 Euro die Eigenbeteiligung.
- Zahnvariante. Drei Stufen kommen infrage, mit 75, 90 oder 100 Prozent Kostenübernahme.
Diese Struktur ist für einen Wechsel nach § 204 VVG günstig. Sie können an einem der drei Bausteine drehen, ohne die beiden anderen anzutasten. Wer nur den Selbstbehalt anhebt, bleibt in derselben Leistungsstufe und erzeugt damit keine Mehrleistung, die geprüft werden müsste. Was ein höherer Selbstbehalt tatsächlich bringt, zeigt die Übersicht zu den Selbstbehaltstufen im Vergleich.
Die Kürzel aus dem Bestand
Wer länger versichert ist, findet im Versicherungsschein andere Bezeichnungen. In den Bedingungsunterlagen des Hauses zu den Änderungen ab 2026 tauchen unter anderem diese auf.
| Bereich | Kürzel und Namen |
|---|---|
| Vollversicherung, Neugeschäft | MeinGesundheitsschutz Plus, MeinGesundheitsschutz Best |
| Vollversicherung, Bestand | AktiMed, AktiMed Best S mit AMBSU und AM-BS |
| Tarife mit höherem Selbstbehalt | 705, 768, 769, VSP 2400, VS 2400 mit VSZ 1 und VSZ 2 |
| Beihilfe | BHA ambulant, BHK Krankenhaus, BHZ Zahn, jeweils mit Zahl |
| Heilberufe | ÄrztePlus, ÄrzteBest |
| Studium | PSKV |
| Brancheneinheitlich | Standardtarif ST mit STN und STB, Basistarif |
Für zwei Gruppen führt das Haus eigene Reihen. Ärztinnen und Ärzte finden auf der Seite zum Tarifwechsel die Tarife ÄrztePlus und ÄrzteBest, und für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf gibt es einen gesonderten Anwärterschutz. Wer aus dem Anwärterstatus in das Beamtenverhältnis auf Probe wechselt, hat damit ohnehin einen Umstellungsanlass, unabhängig von jeder Anpassung. Dieser Anlass fällt oft mit dem Mai-Termin zusammen.
Die Dreiteilung bei den Beihilfetarifen ist der praktische Hebel dieser Gruppe. Ambulant, Krankenhaus und Zahn laufen als eigene Bausteine mit eigener Zahl. Ändert sich Ihr Beihilfesatz, etwa mit dem Ruhestand oder mit dem zweiten Kind, dann müssen Sie selten den ganzen Vertrag anfassen, sondern meist genau einen dieser Bausteine.
Wo Sie das Schreiben und die Vorschläge finden
Das Haus führt ein Kundenportal, die Meine Allianz. Vertragsdaten und Schriftwechsel liegen dort, und das Anpassungsschreiben ist in der Regel auch digital abrufbar. Für die Frist bleibt trotzdem der Zugang des Briefes maßgeblich.
Im Schreiben selbst steht mehr als der neue Betrag. Jeder Versicherer muss bei einer Prämienerhöhung auf das Wechselrecht hinweisen; bei Versicherten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, kommen konkrete Vorschläge mit niedrigerer Prämie dazu. Diese Vorschläge sind eine Pflichtangabe und keine Empfehlung für Ihren Fall. Sie zeigen, welche Tarife das Rechenwerk des Hauses als günstiger ausgibt, nicht welche Leistungen Sie dafür abgeben.
Darum lohnt der Blick in die Bedingungen des vorgeschlagenen Tarifs, bevor Sie etwas unterschreiben. Für die brancheneinheitlichen Tarife gelten dabei eigene Musterbedingungen, für den Standardtarif etwa die MB/ST 2026 und für die private Pflegepflichtversicherung die MB/PPV 2025.
Wenn gar nichts anderes trägt
Zwei Tarife stehen jedem Privatversicherten offen und sind bei allen Gesellschaften gleich kalkuliert: der Basistarif und der Standardtarif. Dieses Haus führt den Standardtarif unter dem Kürzel ST, aufgeteilt in STN und STB.
Der Standardtarif setzt voraus, dass Sie seit mindestens zehn Jahren privat krankenvollversichert sind und Ihr Vertrag vor 2009 geschlossen wurde. Der Basistarif steht allen offen, deckelt den Beitrag auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse und bietet dafür ein Leistungsniveau, das sich an der gesetzlichen Versorgung orientiert. Beides sind Auffangnetze und keine Sparmodelle. Wer sie zieht, gibt Leistungen ab, die er später nur über eine Gesundheitsprüfung zurückholt.
Der Weg zum Antrag
Das Unternehmen beschreibt den Ablauf auf seiner Seite zum Tarifwechsel in vier Schritten, und es hält dort ausdrücklich fest, dass ein Tarifwechsel online nicht möglich ist.
Zuerst legen Sie das Ziel fest, einen niedrigeren Beitrag oder einen besseren Schutz. Danach vergleichen Sie Tarife, Selbstbehaltstufen und Beiträge. Dann stellen Sie den Änderungsantrag, den Antrag nach § 204 VVG. Eine Kündigung gehört nicht dazu, denn die Rückstellungen gehen nach Angabe des Hauses automatisch in den neuen Tarif über.
Für die Richtung gilt eine einfache Regel. Gleiche oder geringere Leistungen verlangen keine erneute Gesundheitsprüfung. Mehr Leistungen verlangen sie, und dann sind Wartezeiten und ein Zuschlag für die zusätzlichen Leistungen möglich. Was dabei überhaupt als Mehrleistung zählt, hängt am Vergleich der Tarifbedingungen und nicht am Beitrag. Die einzelnen Schritte stehen unter das Wechselrecht im Einzelnen.
Nach Diagnosen und Vorerkrankungen fragt hier niemand, auch nicht im Formular. Was der Versicherer später von Ihnen wissen will, klären wir vorher im Gespräch.
Der Baustein, der leicht übersehen wird
Neben Tarif und Selbstbehalt läuft bei vielen Verträgen eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Das Haus führt dazu ein eigenes Merkblatt, das in den Bedingungsunterlagen zu den Änderungen ab 2026 aufgeführt ist.
Die Rechnung dahinter ist einfach und wird selten gemacht. Wer ein Jahr lang keine Rechnung einreicht, bekommt einen Teil des Beitrags zurück. Liegen Ihre tatsächlichen Arztkosten unter diesem Betrag, lohnt das Sammeln. Liegen sie darüber, lohnt das Einreichen. Diese Schwelle verschiebt sich mit jeder Beitragsanpassung, weil die Rückerstattung an der Höhe des Beitrags hängt. Nach einem Anpassungsschreiben ist deshalb ein guter Zeitpunkt, sie neu zu rechnen.
Was gegen den schnellen Ausstieg spricht
Die Kündigung wirkt auf dem Papier am stärksten und kostet am meisten. Ein Teil der Alterungsrückstellung bleibt im alten Vertrag, und beim neuen Versicherer gilt Ihr heutiges Eintrittsalter als Rechengrundlage. Je länger Sie versichert sind, desto teurer wird dieser Schritt.
Auch der Weg nach unten innerhalb des Hauses hat eine Rückseite. Zurück in die stärkere Leistungsstufe geht es nur über eine neue Gesundheitsprüfung. Ein vereinbarter Leistungsausschluss bleibt bestehen. Deshalb lohnt sich diese Reihenfolge: Sie fangen beim Selbstbehalt und bei den Zusatzbausteinen an, gehen dann an die Zahnvariante und fassen die Leistungsstufe zuletzt an.
Die Anpassung selbst ist kein Versäumnis des Unternehmens. § 203 Abs. 2 VVG lässt eine Neufestsetzung erst zu, wenn eine Rechnungsgrundlage dauerhaft abweicht und der vereinbarte Schwellenwert überschritten ist; ein unabhängiger Treuhänder prüft und stimmt zu. Was das für die Jahre nach dem Berufsleben bedeutet, steht unter Beiträge im Ruhestand.
Was Sie bereitlegen sollten
Legen Sie den Versicherungsschein heraus, das Anpassungsschreiben mit dem Zugangsdatum und bei Beihilfe den aktuellen Bescheid. Darin stehen Tarifname, Selbstbehalt, Zahnvariante und Eintrittsalter.
Mit diesen Angaben lässt sich in wenigen Minuten sagen, welcher der drei Bausteine bei Ihnen der günstigste Ansatzpunkt ist, und ob sich ein Wechsel überhaupt rechnet. Manchmal ist die Antwort, alles so zu lassen. Wenn Sie die Unterlagen vor sich haben, genügt ein Anruf unter 030 7593 7030 für eine erste Einordnung.