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Private Krankenversicherung für Selbstständige

Selbstständige dürfen unabhängig vom Einkommen privat wählen. In der gesetzlichen Kasse rechnet der Beitrag 2026 mit mindestens 1.318,33 Euro im Monat.

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Die Lage, in der Selbstständige hier ankommen

Zwei Anlässe führen fast immer hierher. Der erste ist die Gründung, wenn die Krankenkasse eine Entscheidung verlangt, bevor der erste Auftrag bezahlt ist. Der zweite kommt später: ein Schreiben der Kasse, in dem eine Nachforderung für zwölf Monate steht.

Mann an einem Stehtisch im eigenen Büro, mit Laptop und Notizbuch

Hauptberuflich Selbstständige sind nicht pflichtversichert. Für sie gibt es keine Einkommensgrenze, über der sich erst etwas öffnet. Sie dürfen zwischen der freiwilligen gesetzlichen und der privaten Versicherung wählen, und zwar vom ersten Tag an.

Diese Freiheit hat einen Preis. Es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte trägt. Was Sie wählen, zahlen Sie vollständig selbst, und die Entscheidung wirkt über Jahrzehnte.

Die Entscheidung bei der Gründung

Wer aus einer Anstellung in die Selbstständigkeit geht, verlässt damit die Pflichtmitgliedschaft. Für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kasse gilt dann eine Frist: Der Beitritt muss nach § 9 SGB V innerhalb von drei Monaten erklärt werden. Verstreicht sie, steht praktisch nur noch die private Versicherung offen.

Umgekehrt bindet die Entscheidung für den privaten Weg länger, als sie sich anfühlt. Zurück geht es nur über eine neue Pflichtversicherung, und die setzt eine echte Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze voraus. Das ist kein Grund, es nicht zu tun, aber ein Grund, es einmal durchzurechnen.

Für die ersten Jahre gilt außerdem: Der Beitrag einer privaten Vollversicherung ist in jungen Jahren niedrig und steigt über die Laufzeit. Der gesetzliche Mindestbeitrag ist umgekehrt bei kleinem Gewinn die höhere Belastung und wird bei wachsendem Einkommen schnell zur größten Fixposition. Welche Kurve zu Ihrer Planung passt, hängt davon ab, wie sich Ihr Gewinn in den nächsten fünf Jahren entwickelt.

Wie die gesetzliche Kasse bei Selbstständigen rechnet

In der gesetzlichen Kasse richtet sich Ihr Beitrag nach dem Einkommen, aber nicht nach dem Einkommen eines einzelnen Monats. Die Kasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig fest, auf Basis einer Schätzung oder des letzten Steuerbescheids.

Nach unten gibt es eine Grenze, die viele Gründer überrascht. Mindestens wird mit einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße gerechnet. Diese Bezugsgröße liegt 2026 bei 3.955 Euro im Monat, festgesetzt in der Rechengrößenverordnung vom 24. November 2025. Ein Drittel davon sind 1.318,33 Euro.

Daraus ergibt sich der Mindestbeitrag. Ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent also 16,9 Prozent. Das sind rund 223 Euro im Monat, dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent, bei Kinderlosen mit 4,2 Prozent. Dieser Betrag fällt auch in einem Monat ohne Einnahmen an.

Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze die Rechnung. 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat; mehr Gewinn erhöht den Beitrag nicht. Wie sich dieser Wert bildet, steht auf der Seite zur Herkunft der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Nachforderung, mit der niemand rechnet

Der Punkt, der Selbstständigen am meisten zu schaffen macht, steht in keinem Tarifvergleich. Weil der Beitrag vorläufig festgesetzt wird, prüft die Kasse ihn nach, sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt.

War das Jahr besser als geschätzt, kommt eine Forderung für zwölf Monate rückwirkend. Das trifft oft genau die, bei denen es gerade erst anläuft: schwaches erstes Jahr, gutes zweites, und im dritten liegt die Rechnung für das zweite im Briefkasten. Umgekehrt gibt es eine Rückzahlung, wenn der Gewinn gesunken ist.

Privat versichert gibt es diesen Mechanismus nicht. Der Beitrag steht bei Vertragsschluss fest und ändert sich nur, wenn der Versicherer seinen Tarif nach § 203 Abs. 2 VVG anpasst. Was Sie verdienen, erfährt Ihr Versicherer nie.

Woran der private Beitrag tatsächlich hängt

Drei Größen bestimmen, was Sie zahlen, und keine davon ist Ihr Umsatz.

  • Ihr Alter bei Vertragsschluss. Es bleibt lebenslang die Rechengrundlage für die Alterungsrückstellung.
  • Ihr Gesundheitszustand im Antrag. Er wird einmal geprüft und danach nicht mehr.
  • Der Leistungsumfang, den Sie wählen. Hier liegt der größte Spielraum nach unten und nach oben.

Die Antragsprüfung findet dabei genau einmal statt, vor dem Vertrag. Danach ändern Krankheiten, die später dazukommen, Ihren Beitrag nicht und kürzen Ihre Leistungen nicht. Kündigen können den Vertrag nur Sie selbst; dem Versicherer ist das bei einer Vollversicherung nach § 206 Abs. 1 VVG verwehrt. Für eine Erwerbsbiografie mit Höhen und Tiefen ist das mehr wert als jede Komfortleistung.

Für Selbstständige kommt eine vierte Entscheidung hinzu, die Angestellte so nicht haben: der Selbstbehalt. Wer kleinere Rechnungen selbst trägt, senkt den Monatsbeitrag deutlich. Bei schwankendem Einkommen ist das abzuwägen, denn der Selbstbehalt fällt dann an, wenn Sie krank sind und ohnehin weniger arbeiten. Welche Stufen üblich sind und ab wann sie sich rechnen, zeigt der Rechner zum Selbstbehalt.

Die Beitragsrückerstattung wirkt in dieselbe Richtung. Reichen Sie ein Jahr keine Rechnung ein, bekommen Sie je nach Tarif mehrere Beiträge zurück. Ob Einreichen oder Sammeln günstiger ist, hängt an einer Schwelle, die sich ausrechnen lässt. Die Rechnung dazu steht im Rechner zur Beitragsrückerstattung.

Was bei Krankheit Ihr Einkommen ersetzt

Für Selbstständige ist das die wichtigere Frage als jedes Einbettzimmer. Es gibt keine Lohnfortzahlung, die sechs Wochen überbrückt. Fällt die Arbeit aus, fällt das Einkommen aus, und zwar ab dem ersten Tag.

In der gesetzlichen Kasse entsteht ein Krankengeldanspruch nur über eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V. Dann gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent statt der ermäßigten 14,0 Prozent, und gezahlt wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Privat vereinbaren Sie ein Krankentagegeld frei: einen Tagessatz, der zu Ihrem Gewinn passt, und einen Beginn, der zu Ihren Reserven passt. Viele wählen den Tag nach einer kurzen Karenzzeit, weil ein Schnupfen kein Fall für die Versicherung ist, sechs Wochen Rückenleiden aber schon. Wie der Tagessatz sauber bemessen wird, steht auf der Seite zum Krankentagegeld und Tagessatz.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung

Rechenbeispiel. Selbstständige Designerin, 38 Jahre, ein Kind, Gewinn 85.000 Euro im Jahr. In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung liegt sie damit über der Beitragsbemessungsgrenze. Gerechnet wird mit 5.812,50 Euro im Monat: ohne Krankengeldwahl 16,9 Prozent, also 982,31 Euro, dazu die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent, also 209,25 Euro. Zusammen sind das rund 1.192 Euro im Monat, allein zu tragen.

Fällt der Gewinn im Folgejahr auf 40.000 Euro, sinkt der Beitrag mit. Steigt er wieder, steigt der Beitrag nach dem Steuerbescheid rückwirkend. Genau diese Beweglichkeit ist für manche ein Vorteil und für andere der Grund zu wechseln.

Was dieselbe Person privat zahlen würde, steht hier nicht. Ein Beitrag ohne Antragsprüfung wäre geraten, und eine geratene Zahl hilft bei einer Entscheidung über dreißig Jahre nicht weiter.

Familie, Kinder und der Partner

Die kostenlose Familienversicherung ist das stärkste Argument der gesetzlichen Kasse. Wer Kinder hat und nur ein Einkommen, bekommt dort Partner und Kinder ohne eigenen Beitrag mitversichert. Privat hat jede Person ihren eigenen Vertrag und ihren eigenen Beitrag.

Für Selbstständige mit Familie entscheidet deshalb die Haushaltsrechnung und nicht der Tarifvergleich. Bleibt ein Partner angestellt und gesetzlich versichert, können die Kinder dort beitragsfrei mitlaufen, während Sie selbst privat versichert sind. Ist niemand im Haushalt gesetzlich versichert, zählen die Kinderbeiträge voll mit.

Kinder sind privat günstig, weil sie kein Alterungsrisiko tragen. Trotzdem gehört die Rechnung mit allen Familienmitgliedern auf den Tisch, bevor eine Entscheidung fällt. Was dabei zu beachten ist, steht auf der Seite zu Familie und Kinder.

Wenn Ihr Beitrag später steigt

Auch ein privater Beitrag bleibt nicht für dreißig Jahre gleich. Angepasst werden darf er nur nach den Regeln des § 203 Abs. 2 VVG, und ein unabhängiger Treuhänder prüft die Rechnung mit. Zum 1. Januar 2026 lag die Anpassung bei durchschnittlich rund 13 Prozent und traf etwa 60 Prozent der Vollversicherten.

Für 2027 steht auf dieser Seite kein Durchschnittswert, weil die Quellen im Oktober 2026 auseinandergehen. Die Unternehmen teilen ihre Anpassungen ab Oktober einzeln mit; Ihr Tarif kann deutlich darüber oder darunter liegen.

Für Selbstständige ist in dieser Lage wichtig, dass Kündigen nicht der erste Schritt ist. § 204 VVG erlaubt den Wechsel in einen anderen Tarif des eigenen Unternehmens, mit gleichartigem Schutz und mitgenommenen Alterungsrückstellungen. Welche Hebel es außerdem gibt, von der Selbstbehaltstufe bis zum Entlastungsbaustein, steht unter Beitrag senken.

Was langfristig zu bedenken ist

Zwei Dinge gehören vor die Unterschrift, nicht danach.

Das erste ist der Beitrag im Ruhestand. Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der mitzahlt, und später auch keinen Zuschuss, wie ihn Rentner in der gesetzlichen Versicherung kennen. Dafür gibt es die Alterungsrückstellung, den gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent, der mit 60 entfällt, und die Möglichkeit, über einen Entlastungstarif gezielt vorzusorgen. Wer in guten Jahren einen Teil der Differenz dafür einsetzt, hat mit 67 eine andere Rechnung.

Das zweite ist der Rückweg. Pflichtversichert werden Sie wieder, wenn Sie angestellt arbeiten und unter der Versicherungspflichtgrenze bleiben. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist dieser Weg nach § 6 Abs. 3a SGB V meist verschlossen. Welche Ausnahmen bestehen, beschreibt die Seite zur Rückkehr in die gesetzliche Kasse.

Für eine Pause gibt es eine eigene Lösung. Eine Anwartschaft für die Pause hält Eintrittsalter und Gesundheitszustand fest, solange der Vertrag ruht, etwa bei einem Jahr im Ausland.

Steuer und Buchhaltung

Die Beiträge zur Basisabsicherung zählen als Vorsorgeaufwendungen und mindern Ihre Steuerlast. Ihr Versicherer weist den entsprechenden Anteil jedes Jahr aus und übermittelt ihn. Leistungen über dem gesetzlichen Niveau, etwa Chefarztbehandlung, bleiben dabei unberücksichtigt.

Zwei Dinge sind dabei zu beachten. Eine Beitragsrückerstattung mindert im Jahr der Auszahlung die abzugsfähigen Beiträge. Und die Vorauszahlung von Beiträgen für mehrere Jahre ist nur in Grenzen zulässig. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, zeigt der Steuerrechner; die verbindliche Auskunft gibt Ihr Steuerberater.

Die Pflegeversicherung läuft immer mit

Eine private Krankenvollversicherung gibt es nur zusammen mit einer privaten Pflegepflichtversicherung. Das ergibt sich aus der Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG und ist keine Zusatzoption, über die man nachdenken müsste.

Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Beitrag wird aber anders gebildet. Er richtet sich nach Alter und Geschlecht, nicht nach dem Einkommen, und liegt in jungen Jahren meist deutlich unter dem gesetzlichen Satz. Für Selbstständige ist das ein Posten, der in der Gegenrechnung oft vergessen wird: In der gesetzlichen Kasse zahlen sie 3,6 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens, bei Kinderlosen 4,2 Prozent.

Wer bereits lange privat versichert ist, hat diesen Vertrag ohnehin. Nachsehen lohnt sich trotzdem, weil die Pflegeversicherung bei jeder Beitragsrechnung mitzählt. Welche Leistungen dahinterstehen, steht auf der Seite zur Pflegepflichtversicherung.

Was im Gespräch geklärt wird

Für eine erste Einordnung genügen Ihr Geburtsjahr, die Art Ihrer Tätigkeit und eine realistische Zahl zum Gewinn. Daraus ergibt sich, welche Seite überhaupt die günstigere ist, und zwar nicht nur für dieses Jahr.

Wer schon privat versichert ist, bringt den Versicherungsschein mit. Versicherer, Tarifkürzel und Eintrittsalter entscheiden darüber, welche Wechselwege offenstehen. Liegt eine Nachforderung der Kasse vor, gehört sie dazu, weil sie zeigt, wie die Kasse Ihr Einkommen bewertet.

Über Gesundheitsfragen sprechen wir erst, wenn ein Antrag konkret ansteht. Für den Vergleich zweier Systeme braucht niemand Ihre Krankengeschichte.

Wenn Sie eine belastbare Zahl brauchen

Ob die gesetzliche oder die private Seite für Sie günstiger ist, entscheidet sich an drei Angaben: Alter, Gewinn und gewünschter Umfang. Mit diesen drei Punkten lässt sich die Frage am Telefon in einer halben Stunde klären.

Die Nummer ist 030 7593 7030. Wenn am Ende herauskommt, dass Sie in der gesetzlichen Kasse besser liegen, sagen wir Ihnen das genauso.

Häufige Fragen

Brauche ich als Selbstständiger ein Mindesteinkommen für die private Krankenversicherung?

Nein. Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Angestellte, nicht für hauptberuflich Selbstständige. Sie dürfen vom ersten Tag der Tätigkeit an frei wählen, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Geprüft wird stattdessen Ihr Antrag beim Versicherer, und entscheidend für den Beitrag sind Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählter Umfang.

Warum schickt mir die gesetzliche Kasse eine Nachforderung?

Weil sie Ihren Beitrag zunächst nur vorläufig festsetzt. Grundlage ist eine Schätzung, meist der letzte Einkommensteuerbescheid. Liegt der neue Bescheid vor, rechnet die Kasse das Jahr nach, und bei gestiegenem Gewinn entsteht eine Forderung für zwölf Monate rückwirkend. Dieser Mechanismus ist der häufigste Grund, aus dem Selbstständige im zweiten oder dritten Jahr über einen Wechsel nachdenken.

Was kostet die gesetzliche Kasse 2026 mindestens?

Mindestens rechnet die Kasse mit einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße, also mit 1.318,33 Euro. Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent, dazu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Daraus werden mit dem Durchschnitt von 2,9 Prozent rund 223 Euro im Monat, plus Pflegeversicherung. Dieser Mindestbeitrag fällt auch an, wenn Sie in einem Monat gar nichts verdient haben.

Gibt es für Selbstständige einen Zuschuss zum Beitrag?

In der Regel nicht. Den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V bekommen nur Angestellte, und Selbstständige tragen ihren Beitrag vollständig selbst. Eine Ausnahme gilt für selbstständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Steuerlich lässt sich die Basisabsicherung dagegen geltend machen, was die Belastung spürbar senkt.

Was passiert, wenn ich länger krank bin?

Privat versichert gibt es kein gesetzliches Krankengeld, sondern ein frei vereinbartes Krankentagegeld. Sie legen den Tagessatz fest und bestimmen, ab welchem Tag er gezahlt wird. In der gesetzlichen Kasse entsteht ein Krankengeldanspruch für Selbstständige nur über eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V, und er greift erst ab dem 43. Tag. Diese Erklärung kostet den Unterschied zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent.

Was ist, wenn ein Jahr schlecht läuft?

Der private Beitrag bleibt gleich, weil er nicht am Gewinn hängt. Das ist in guten Jahren ein Vorteil und in schwachen eine feste Größe im Budget. Wer Luft braucht, kann über § 204 VVG in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt wechseln und nimmt die Alterungsrückstellungen mit. In der gesetzlichen Kasse sinkt der Beitrag bei weniger Gewinn, aber nie unter den Mindestbeitrag.

Komme ich später wieder in die gesetzliche Kasse?

Als Selbstständiger nur über einen Umweg, und der muss echt sein. Pflichtversichert werden Sie wieder, wenn Sie in ein Angestelltenverhältnis unterhalb der Versicherungspflichtgrenze wechseln oder die Selbstständigkeit aufgeben. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr versperrt § 6 Abs. 3a SGB V diesen Weg in den meisten Fällen. Wer diese Option offenhalten will, sollte sie vor dem 55. Geburtstag durchrechnen lassen.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich ins Ausland gehe?

Eine Anwartschaftsversicherung hält Ihr Eintrittsalter und Ihren Gesundheitszustand fest, während der Vertrag ruht. Sie zahlen dafür einen kleinen Beitrag und kehren später ohne neue Antragsprüfung in Ihren Tarif zurück. Das ist auch bei einer befristeten Anstellung im Ausland sinnvoll. Ohne Anwartschaft beginnt ein neuer Vertrag mit dem Alter, das Sie bei der Rückkehr haben.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Den Teil, der der Basisabsicherung entspricht, können Sie als Vorsorgeaufwendung geltend machen. Ihr Versicherer bescheinigt diesen Anteil jedes Jahr und meldet ihn elektronisch. Leistungen über das gesetzliche Niveau hinaus, etwa das Einbettzimmer, bleiben außen vor. Was in Ihrem Fall gilt, rechnet Ihr Steuerberater.

Was sollte ich zum Gespräch bereithalten?

Nennen Sie Ihr Geburtsjahr, die Art Ihrer Tätigkeit und eine realistische Zahl zum Gewinn. Sind Sie bereits privat versichert, nehmen Sie den Versicherungsschein dazu, wegen Tarifkürzel und Eintrittsalter. Liegt eine Nachforderung Ihrer Kasse auf dem Tisch, legen Sie das Schreiben daneben. Über Gesundheitsfragen sprechen wir erst, wenn ein Antrag tatsächlich im Raum steht.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden geschrieben haben

Beraten werden Sie von Paul Gebauer. Was seine Kundinnen und Kunden geschrieben haben, steht im Google-Profil von KVexcellent. Wir geben es hier im Wortlaut wieder und kürzen nur die Nachnamen.

5★★★★★14 Google-Bewertungen
  • ★★★★★
    Thema PKV Super erklärt. Würde immer wieder zu Herr Gebauer gehen!
    Mario Robin H., vor einem Jahr
  • ★★★★★
    Ich kann Herrn Gebauer sehr weiter empfehlen. Er ist sehr freundlich, engagiert und immer erreichbar. Weiter so...
    Mirko S., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Stets kompetente und freundliche Kommunikation. Rund um die Uhr erreichbar und hat stets ein offenes Ohr für alle Fragen und Sorgen. Absolut empfehlenswert!!
    Hannes M., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Das ist Kundenservice, fühle mich Top beraten. Kann ich nur weiterempfehlen.
    Gaetano T., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Ich bin begeistert von der Beratung zur Krankenversicherung. Kompetenter schneller Service immer wieder gerne.
    Jonas E., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Sehr guter Berater. Ging alles schnell und alles gut erklärt
    Farhad T., vor 3 Jahren

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Paul Gebauer, Geschäftsführer und Versicherungsmakler

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