Zum Inhalt springen
5 von 5aus 14 Google-BewertungenUnabhängigan keine Versicherungsgesellschaft gebundenKostenfreidie Beratung wird vom Versicherer vergütet
PKV-Kompass — zur Startseite PKV-Kompass Private Krankenversicherung verstehen und vergleichen § 34d GewO Versicherungsmakler mit IHK-Erlaubnis
Private Krankenversicherung verstehen und vergleichen

Beitragsanpassung Debeka 2027

Das Schreiben nennt den neuen Beitrag und den Grund dafür. Ab dem Zugang haben Sie zwei Monate Zeit, und § 204 VVG öffnet Ihnen einen zweiten Weg.

5 von 5 Sternen bei Google

Was nach dem Schreiben möglich ist

Die Post kommt bei den meisten im Spätherbst. Darin steht ein Monatsbeitrag, der über dem alten liegt, und darunter eine Begründung. Der erste Gedanke ist oft die Kündigung.

Steckbrief Debeka: Anpassungstermin, Versandmonat, Kündigungsfrist und Wirksamkeit

Es gibt einen zweiten Gedanken, und er führt in den meisten Fällen weiter. § 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb der Debeka in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu gehen. Die angesparten Alterungsrückstellungen bleiben dabei vollständig Ihnen zugeordnet. Das Unternehmen selbst nennt für diesen Schritt § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG und als Zeitpunkt den nächsten Monatsersten.

Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und kein Vertragspartner der Debeka. Für das Unternehmen treten wir nicht auf. Den Namen nennen wir, weil Sie danach gesucht haben, und ohne Logo, Farbe oder Werbeaussage des Versicherers.

Die Fristen, die mit dem Zugang beginnen

Zwei Daten entscheiden über Ihren Spielraum. Das erste ist der Zugang des Schreibens, nicht das Briefdatum. Ab diesem Tag haben Sie nach § 205 Abs. 4 VVG zwei Monate, um zum Wirksamkeitszeitpunkt zu kündigen.

Das zweite Datum ist eben dieser Wirksamkeitszeitpunkt. Er liegt nach § 203 Abs. 5 VVG am Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung. Ein Brief im November führt also zur ersten höheren Abbuchung im Januar.

Für den Tarifwechsel gilt keine dieser Fristen. Das Recht aus § 204 VVG ist an keinen Termin gebunden, und Sie können es auch noch im Frühjahr nutzen. Wer die Zahlen in Ruhe prüfen will, verliert dadurch nichts. Was dabei grundsätzlich gilt, steht ausführlich unter Fristen nach dem Anpassungsschreiben.

Was in dem Brief steht

Das Unternehmen beschreibt den Inhalt seiner Anpassungsmitteilung in der eigenen Kundeninformation. Darin finden Sie fünf Bestandteile, und jeder davon ist für eine andere Entscheidung wichtig.

Der Brief nennt die neue Beitragshöhe, den Grund für die Anpassung und das außerordentliche Kündigungsrecht mit seiner Zweimonatsfrist. Dazu kommen die Tarifwechselmöglichkeiten und ein Hinweis auf Anwartschaften und Alterungsrückstellungen.

Lesen Sie den Abschnitt zu den Wechselmöglichkeiten besonders genau. Er liegt dem Brief nicht aus Höflichkeit bei: § 6 Abs. 2 VVG-InfoV verpflichtet jeden Versicherer, bei einer Prämienerhöhung auf das Recht aus § 204 VVG hinzuweisen und den Gesetzestext mitzuschicken. Bei Versicherten über 60 Jahren muss er zusätzlich konkrete Tarife mit niedrigerer Prämie nennen.

Zwei Vertragsgenerationen, eine Trennlinie

Das Bedingungsverzeichnis der Debeka ist in zwei Blöcke geteilt, und die Trennlinie ist ein Datum: der 21. Dezember 2012. Verträge davor sind nach Geschlecht kalkuliert und heißen Bisex-Tarife. Verträge ab diesem Tag sind Unisex-Tarife.

Die Trennung ist für Sie mehr als eine Formalie. Sie bestimmt, in welchem Block Ihre möglichen Zieltarife überhaupt liegen. Und sie ist bei diesem Unternehmen besonders klar, weil es die Umstellung als Reform des gesamten Bestands beschreibt und angibt, Neukunden und Bestandsversicherten bisher stets einheitlichen Versicherungsschutz angeboten zu haben.

Daraus folgt eine nüchterne Erwartung. Wo ein Haus über Jahrzehnte viele parallele Tarifreihen eröffnet hat, findet ein Vergleich oft große Beitragsunterschiede bei ähnlicher Leistung. Bei einer schmalen Tarifwelt liegen die Hebel anderswo: bei den Selbstbehaltstufen, bei den Zusatzbausteinen und beim Umfang, den Sie heute wirklich brauchen.

Die Kürzel, die im Versicherungsschein stehen

Ohne das Kürzel ist jedes Gespräch allgemein. Mit dem Kürzel lässt sich in zehn Minuten sagen, welche Richtung überhaupt offensteht. Die Bezeichnungen stammen aus dem öffentlichen Bedingungsverzeichnis des Unternehmens, Stand Oktober 2026.

Generation Für wen Haupttarife Zusatztarife
ab 21.12.2012 ohne Beihilfe N, NW, N-SB, NW-SB, Nmed, HS NC, NG, HS-Comfort, KT
ab 21.12.2012 mit Beihilfe B, B-Easy WL, BC, BG, KHT
vor 21.12.2012 ohne Beihilfe PN, PNS, PNWS, PNmed, BSS PNE, PNZ, TG, AZ
vor 21.12.2012 mit Beihilfe P und Z, BSB WK, BE, BE1, BE2, BZB

Jedes dieser Bedingungswerke trägt eine eigene Nummer. N steht unter CKV97, NW unter CKV100, N-SB unter CKV101 und NW-SB unter CKV102. Nmed liegt unter CKV103, HS unter CKV143 und HS-Comfort unter CKV144. Der Zusatztarif NC steht unter CKV98.

Bei den Beihilfetarifen ist B unter CKV104 verzeichnet und B-Easy unter CKV200. Die Zusatzbausteine folgen darauf: WL unter CKV105, BC unter CKV106 und BG unter CKV107. In der älteren Generation stehen P und Z unter CKV20 sowie BSB unter CKV46, PN unter CKV21 und PNS unter CKV25.

Wo bei diesen Tarifen ein Hebel sitzt

Vier Ansatzpunkte tauchen bei dieser Tarifwelt regelmäßig auf, und keiner von ihnen verlangt eine Kündigung.

Die Selbstbeteiligung. Die Haupttarife treten mit und ohne Selbstbehaltstufe auf, erkennbar am Zusatz SB. Für die Tarife HS und HS-Comfort hat das Unternehmen zur Anpassung zum 1. Januar 2026 mitgeteilt, dass die höchste ambulante Selbstbeteiligung von 400 Euro auf 500 Euro steigt. Wer dort versichert ist, liest den neuen Beitrag sinnvollerweise zusammen mit diesem Betrag.

Der Zusatzbaustein. NC hebt den stationären Schutz und die Zahnerstattung über den Haupttarif hinaus. Wer ihn hat und ihn nicht mehr braucht, senkt den Beitrag, ohne den Haupttarif anzutasten. Wer ihn nicht hat und ihn will, bewegt sich in Richtung Mehrleistung, und dann gilt die Gesundheitsprüfung.

Der Beihilfesatz. Steigt Ihr Beihilfeanspruch, etwa mit dem zweiten Kind oder mit dem Eintritt in den Ruhestand, passt der bisherige Prozentsatz nicht mehr. Die Zusatztarife BC und BG decken unterschiedliche Lücken ab. Zum Tarif BC hat das Unternehmen zur Anpassung 2026 auch Beitragssenkungen genannt.

Die Bausteine neben dem Haupttarif. Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld laufen als eigene Tarife und werden selten nachgerechnet. Weitere Möglichkeiten sind unter Beitrag senken, ohne Leistungen zu streichen zusammengestellt.

Was ein Antrag nach § 204 VVG braucht

Der Weg beginnt bei diesem Unternehmen mit einer Tarifwechselanfrage; dafür hält es ein eigenes Formular und einen Rückrufservice zur Beitragsanpassung bereit. Gebraucht werden die Vertragsdaten aus Ihrem Versicherungsschein, also Versicherungsnummer, Tarifkürzel und Eintrittsalter.

Enthält der Zieltarif Mehrleistungen, prüft der Versicherer vorher Ihren Gesundheitszustand; das erlaubt § 204 VVG ausdrücklich. Ergebnis kann ein Zuschlag sein oder ein Ausschluss der Mehrleistungen. Bei gleichem oder geringerem Umfang entfällt diese Prüfung, und der Wechsel ist zum nächsten Monatsersten möglich. Wie der Antrag abläuft, steht Schritt für Schritt unter wie ein Tarifwechsel abläuft.

Was für Ihre Gesundheitsfragen gilt, klären wir vorher im Gespräch. In das Formular gehören sie nicht, und vorher fragen wir auch nicht danach.

Warum ein Schnellschuss selten trägt

Eine Kündigung senkt den Beitrag sofort und kostet dauerhaft. Die Alterungsrückstellung bleibt zu einem großen Teil im alten Vertrag, und beim neuen Versicherer zählt Ihr heutiges Eintrittsalter. Mit fünfzig oder sechzig wiegt das schwer.

Auch ein Wechsel in einen leistungsschwächeren Tarif hat eine Rückseite. Der Rückweg in den stärkeren Tarif hängt an einer neuen Gesundheitsprüfung, und ein vereinbarter Leistungsausschluss lässt sich später nicht aufheben. Deshalb lohnt es, zuerst die Bausteine neben dem Haupttarif zu prüfen und erst danach den Haupttarif selbst.

Eine Beitragsanpassung ist dabei kein Fehler des Unternehmens. § 203 Abs. 2 VVG erlaubt sie erst, wenn eine Rechnungsgrundlage dauerhaft von der Kalkulation abweicht und ein Schwellenwert überschritten ist. Zustimmen muss außerdem ein Treuhänder, der nicht zum Unternehmen gehört. Genau darum kommen Anpassungen in Sprüngen und nicht jedes Jahr in kleinen Schritten.

Die Pflegepflichtversicherung läuft getrennt

Neben der Krankenversicherung steht die private Pflegepflichtversicherung, und sie hat ihren eigenen Rhythmus. Bei diesem Unternehmen heißt der Tarif für Beihilfeberechtigte PVB und der für Nichtbeihilfeberechtigte PVN.

Zur Anpassung zum 1. Januar 2026 hat die Debeka angegeben, dass PVB zuletzt zum 1. Januar 2024 und PVN zuletzt zum 1. Januar 2023 angepasst wurde. Der Treuhänder hat am 8. September 2025 zugestimmt, und der Rechnungszins liegt danach bei 2,3 Prozent.

Diese Tarife sind brancheneinheitlich kalkuliert. Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG greift dort also nicht, und auch ein Vergleich zwischen Gesellschaften bringt an dieser Stelle nichts. Der Betrag im Schreiben setzt sich deshalb aus zwei Teilen zusammen, die man getrennt betrachten muss.

Was Sie heraussuchen sollten

Drei Papiere genügen. Suchen Sie den Versicherungsschein mit Tarifkürzel und Eintrittsalter heraus, dazu das Anpassungsschreiben mit dem Zugangsdatum und bei Beihilfe den aktuellen Bescheid mit Ihrem Satz.

Daraus ergibt sich, in welcher Generation Ihr Vertrag liegt, welche Zieltarife es dort gibt und an welcher Stelle sich Beitrag und Leistung sinnvoll gegeneinander verschieben lassen. Manchmal lautet das Ergebnis, den Vertrag unverändert weiterlaufen zu lassen. Das ist ein brauchbares Ergebnis, und es ist ehrlicher als ein Wechsel um jeden Preis. Wenn Sie den Versicherungsschein zur Hand haben, klärt ein Anruf unter 030 7593 7030 die Richtung in zehn Minuten.

Häufige Fragen

Ab wann läuft meine Frist, wenn das Schreiben im November 2026 kommt?

Ab dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen ankommt. Das Datum im Briefkopf zählt nicht, der Zugang zählt. § 205 Abs. 4 VVG räumt Ihnen danach zwei Monate ein, um zum Wirksamkeitszeitpunkt zu kündigen. Notieren Sie den Tag auf dem Umschlag, dann ist die Frist später belegbar.

Mein Vertrag läuft im Tarif PNS. Was bedeutet das Kürzel?

PNS gehört zu den Haupttarifen für Nichtbeihilfeberechtigte aus der Zeit vor dem 21. Dezember 2012. Das Bedingungswerk trägt im Verzeichnis der Debeka die Nummer CKV25. Verträge aus dieser Zeit sind nach Geschlecht kalkuliert, man nennt sie Bisex-Tarife. Für Sie heißt das vor allem: Mögliche Zieltarife finden sich sowohl in dieser Generation als auch in der jüngeren.

Worin unterscheiden sich die Tarife N und NW?

Beide sind Haupttarife für Nichtbeihilfeberechtigte aus der Generation ab dem 21. Dezember 2012. Im Verzeichnis des Unternehmens steht N unter CKV97 und NW unter CKV100. Die Debeka führt NW in ihren Kundeninformationen als Tarif für Kinder und Jugendliche. Welche Variante in Ihrem Versicherungsschein steht, entscheidet darüber, welcher Vergleich überhaupt sinnvoll ist.

Was ist der Zusatztarif NC?

NC ist ein Zusatztarif zu den Haupttarifen für Nichtbeihilfeberechtigte, im Verzeichnis unter CKV98. Er lässt sich nur zu einem dieser Haupttarife vereinbaren und hebt den stationären Schutz und die Zahnerstattung an. Umgekehrt heißt das: Wer Beitrag sparen will und den Zusatz nicht braucht, hat hier einen Hebel, der den Haupttarif unberührt lässt.

Ich bin beihilfeberechtigt. Welche Debeka-Tarife betrifft das?

In der Generation ab dem 21. Dezember 2012 sind das der Haupttarif B unter CKV104 und B-Easy unter CKV200. Dazu kommen die Zusatztarife WL unter CKV105, BC unter CKV106 und BG unter CKV107. In der älteren Generation stehen die Tarife P und Z unter CKV20 sowie BSB unter CKV46. Welche Kombination bei Ihnen vorliegt, steht im Versicherungsschein.

Hat die Debeka getrennte Tarife für Neukunden und für den Bestand?

Das Unternehmen gibt in seiner Kundeninformation zur Beitragsanpassung an, Neukunden und Bestandsversicherten bisher stets einheitlichen Versicherungsschutz angeboten zu haben. Die Umstellung auf Unisex-Tarife zum 21. Dezember 2012 beschreibt es als Reform des gesamten Bestands. Für Sie bedeutet das: Die Zahl der möglichen Zieltarife ist überschaubar. Ein Vergleich lohnt deshalb trotzdem, denn die Selbstbehaltstufen und Zusatzbausteine unterscheiden sich.

Wann wird ein Tarifwechsel bei der Debeka wirksam?

Das Unternehmen nennt für einen Wechsel nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG den jeweils nächsten Monatsersten. Enthält der Zieltarif Mehrleistungen, geht eine erneute Gesundheitsprüfung voraus. Bei gleichem oder geringerem Leistungsumfang entfällt diese Prüfung. Eine Kündigungsfrist spielt für diesen Weg keine Rolle, weil der Vertrag bestehen bleibt.

Was hat sich 2026 in den Tarifen HS und HS-Comfort geändert?

Die Debeka hat in ihrer Kundeninformation zur Anpassung zum 1. Januar 2026 angegeben, dass die höchste Selbstbeteiligung für ambulante Heilbehandlung von 400 Euro auf 500 Euro steigt. Beide Tarife stehen im Verzeichnis unter CKV143 und CKV144. Wer dort versichert ist, sollte diesen Betrag neben dem neuen Monatsbeitrag lesen. Beide Zahlen zusammen ergeben erst die tatsächliche Belastung.

Um wie viel steigen die Debeka-Beiträge zum Januar 2027?

Diese Seite nennt dazu keine Zahl, weil keine Mitteilung des Unternehmens vorliegt. Die Versicherer teilen ihre Anpassungen ab Oktober einzeln mit, gestaffelt nach Tarif und Generation. Maßgeblich ist allein der Betrag in Ihrem eigenen Schreiben. Sobald eine belegte Angabe vorliegt, steht sie hier mit Quelle und Datum.

Was brauche ich für ein erstes Gespräch?

Sie brauchen den Versicherungsschein und das Anpassungsschreiben mit dem Zugangsdatum. Aus dem Schein ergeben sich das Tarifkürzel, das Eintrittsalter und die vereinbarte Selbstbeteiligung. Wer beihilfeberechtigt ist, nennt zusätzlich seinen Beihilfesatz. Mehr wird für eine erste Einordnung nicht gebraucht.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden geschrieben haben

Beraten werden Sie von Paul Gebauer. Was seine Kundinnen und Kunden geschrieben haben, steht im Google-Profil von KVexcellent. Wir geben es hier im Wortlaut wieder und kürzen nur die Nachnamen.

5★★★★★14 Google-Bewertungen
  • ★★★★★
    Thema PKV Super erklärt. Würde immer wieder zu Herr Gebauer gehen!
    Mario Robin H., vor einem Jahr
  • ★★★★★
    Ich kann Herrn Gebauer sehr weiter empfehlen. Er ist sehr freundlich, engagiert und immer erreichbar. Weiter so...
    Mirko S., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Stets kompetente und freundliche Kommunikation. Rund um die Uhr erreichbar und hat stets ein offenes Ohr für alle Fragen und Sorgen. Absolut empfehlenswert!!
    Hannes M., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Das ist Kundenservice, fühle mich Top beraten. Kann ich nur weiterempfehlen.
    Gaetano T., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Ich bin begeistert von der Beratung zur Krankenversicherung. Kompetenter schneller Service immer wieder gerne.
    Jonas E., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Sehr guter Berater. Ging alles schnell und alles gut erklärt
    Farhad T., vor 3 Jahren

Alle 14 Bewertungen bei Google ansehen

Kostenlos und unverbindlich

Ihren Tarif prüfen lassen

Sagen Sie uns, worum es geht und wie Sie beschäftigt sind — oder rufen Sie an. Sie bekommen eine Einschätzung zu Ihrer Lage, kostenfrei und unverbindlich. — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

030 7593 7030

Mo–Fr 9–19 Uhr

Paul Gebauer, Geschäftsführer und Versicherungsmakler

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.