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Beitragsanpassung DKV 2027

Dieses Haus nennt den Tarifwechsel Vertragsumstellung und markiert in seiner Tarifübersicht, wo eine Gesundheitsprüfung nötig wird. Das ändert die Reihenfolge Ihrer Schritte.

5 von 5 Sternen bei Google

Was nach dem Informationsschreiben gilt

Das Schreiben dieses Hauses heißt Informationsschreiben, und der Name beschreibt es gut. Es nennt die neue Prämie und die Gründe, die zu ihr geführt haben. Diese Begründungspflicht steht in § 203 Abs. 5 VVG.

Steckbrief DKV: Anpassungstermin, Versandmonat und Kündigungsfrist

Ab dem Zugang dieses Briefes laufen zwei Monate. In dieser Zeit können Sie den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt der Anpassung kündigen. Und Sie können etwas anderes tun, das an keine Frist gebunden ist: § 204 VVG erlaubt den Übergang in einen anderen Tarif desselben Unternehmens, mit vollem Erhalt Ihrer Rechte und Ihrer Alterungsrückstellung.

Die Beratung dahinter leistet ein Makler mit eigener Erlaubnis nach § 34d GewO, unabhängig von jedem Versicherer. Er ist kein Vertragspartner der DKV, und eine Zusammenarbeit mit dem Haus gibt es nicht. Den Namen nennen wir beschreibend, ohne Zeichen, Farbe oder Werbeaussage des Unternehmens.

Der Termin liegt nicht immer im Januar

Die meisten Häuser setzen zum Jahreswechsel neu fest. Die Kundeninformation dieses Unternehmens nennt Beitragsänderungen ab dem 1. Juli 2026.

Für Ihren Fahrplan macht das einen Unterschied. Das Schreiben erreicht Sie dann im Frühjahr, die Zweimonatsfrist endet im Sommer, und die erste höhere Abbuchung fällt in die Jahresmitte. Wer im Dezember keine Post bekommen hat, hat deshalb nichts versäumt.

Als Rechtsgrundlagen für die Anpassung nennt das Haus § 203 Abs. 2 VVG, § 155 VAG und die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung. Ohne die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders bleibt der alte Beitrag stehen. Wie dieser Mechanismus insgesamt funktioniert, steht unter Grundlagen der Beitragsanpassung.

Drei Tarifsysteme und ihre Kürzel

Dieses Unternehmen führt seine Vollversicherung nicht in einer Reihe, sondern in mehreren Systemen mit eigenen Bedingungswerken. Welches bei Ihnen läuft, steht im Versicherungsschein, und davon hängt alles Weitere ab.

System Tarife Für wen
BestMed BM1 bis BM3, Komfort BM4 Stufen 0 bis 3, Premium BM5 Stufen 0 bis 3 Angestellte und Selbstständige
VollMed M1 bis M5, MAR, SZ1, SZ2, Z1 Angestellte und Selbstständige
BeihilfeMed BK, BKA, BKHE, BKHEA, BKH1, BKH2, BKH1A, BKH2A, BX, BEX, BEXA, BZA Beihilfeberechtigte
KombiMed Zusatzbausteine, darunter D50, D85, DBE, SHR, Zahn und Krankenhaus Ergänzung, auch neben der gesetzlichen Kasse

Zum VollMed System gehören außerdem Tarifvarianten mit Beitragsrückerstattung, etwa die Variante BR4 zum Tarif M4. Das Krankenhaustagegeld läuft als eigener Tarif mit dem Kürzel KHT. Wer solche Bausteine hat, findet sie im Versicherungsschein unter dem Haupttarif aufgeführt.

Zwei Dinge fallen daran auf. Erstens trägt das BeihilfeMed System eine eigene Reihe für Hessen, erkennbar an der Buchstabenfolge HE. Zweitens laufen die Zusatzbausteine aus dem KombiMed System als eigene Tarife; sie lassen sich prüfen, ohne den Haupttarif anzutasten.

Eine Bedingung, die im Alltag zählt

Ein Detail aus den Tarifbedingungen zu BM1 verdient Aufmerksamkeit, weil es nicht den Beitrag betrifft, sondern den Arztbesuch.

Der Tarif arbeitet mit einem Hausarztmodell. Die Höhe der Erstattung hängt davon ab, dass für die jeweilige Behandlung zuerst ein Hausarzt oder ein mit dem Unternehmen kooperierender Arzt aufgesucht wird. Wird direkt ein anderer Arzt gewählt, verringert sich der tarifliche Erstattungsanspruch für ärztliche Leistungen.

Als Hausärzte gelten nach diesen Bedingungen Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, praktische Ärzte und Allgemeinmediziner. Dazu kommen als Hausarzt tätige Internisten ohne Schwerpunkt, Fachärzte für Gynäkologie, für Augenerkrankungen und für Kindererkrankungen ohne Schwerpunkt sowie Not- und Bereitschaftsärzte.

Das ist bei einem Wechsel in zwei Richtungen wichtig. Wer aus einem solchen Tarif herausgeht, gewinnt freie Arztwahl ohne Abschlag. Wer hineingeht, senkt den Beitrag und übernimmt eine Spielregel, die im Krankheitsfall gilt.

Vertragsumstellung: der Ablauf in diesem Haus

Für den Tarifwechsel benutzt dieses Unternehmen ein eigenes Wort. In seinem Fragenkatalog heißt der Vorgang Vertragsumstellung, und der Ablauf ist dort nachlesbar.

Am Anfang steht eine Tarifübersicht mit den möglichen Zieltarifen. Darin ist nach Angabe des Hauses mit einem ja markiert, wo für den neuen Tarif eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dieser kleine Eintrag spart viel Arbeit, denn er trennt die Zieltarife, die ohne Prüfung erreichbar sind, von denen mit Mehrleistungen.

Enthält der neue Schutz Mehrleistungen, prüft das Unternehmen den aktuellen Gesundheitszustand. Es begründet das damit, dass ihm nicht immer alle Angaben vorliegen, etwa weil Rechnungen wegen einer Selbstbeteiligung nicht eingereicht oder erst am Jahresende gesammelt abgegeben werden. Was in Ihrem Fall überhaupt als Mehrleistung zählt, klären wir vorher anhand der Bedingungen. Nach Erkrankungen fragt dabei niemand über ein Formular; das gehört ins Gespräch oder in den Antrag. Wie eine solche Prüfung grundsätzlich abläuft, steht unter Gesundheitsfragen beim Wechsel.

Die drei möglichen Ergebnisse

Der Fragenkatalog des Hauses nennt drei Ausgänge, und der Unterschied zwischen ihnen entscheidet über Ihren künftigen Schutz.

Im ersten Fall wird die Umstellung ohne Zuschlag und ohne Einschränkung angenommen. Im zweiten Fall bietet das Unternehmen den Tarif mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag an; dieser Zuschlag gilt für bestimmte Krankheiten und ausschließlich für die Mehrleistungen des neuen Tarifs. In beiden Fällen besteht der volle Schutz des künftigen Tarifs.

Der dritte Ausgang ist der Ausschluss aller Mehrleistungen des neuen Tarifs. Dann ist der Schutz eingeschränkt, und zwar nicht nur für bestimmte Krankheiten. Das Haus hält dazu ausdrücklich fest, dass ein solcher Ausschluss für die weitere Laufzeit gilt und später nicht aufgehoben wird.

Daraus folgt eine Reihenfolge für Ihre Entscheidung. Klären Sie erst, welche Zieltarife ohne Prüfung erreichbar sind, rechnen Sie dann, und reden Sie erst danach über Mehrleistungen. Die Schritte im Einzelnen stehen unter was beim Wechsel im Unternehmen zählt.

Die sechs Monate nach einer Änderung des Beihilfesatzes

Für Beihilfeberechtigte enthalten die Bedingungen dieses Hauses eine Regel, die selten genutzt wird und viel wert ist.

Ändern sich Ihre Beihilfebedingungen, etwa durch einen neuen Beihilfesatz, lässt sich der private Anteil daran anpassen. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, erfolgt die Anpassung nach den Bedingungen ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten.

Die typischen Anlässe sind bekannt: das zweite Kind, der Eintritt in den Ruhestand, ein Wechsel des Dienstherrn. Wer die sechs Monate verstreichen lässt, bekommt denselben Schritt später nur mit Prüfung. Es lohnt deshalb, den Bescheid mit dem neuen Satz nicht abzulegen, sondern gleich zu prüfen.

Das Krankentagegeld als eigener Hebel

Ein Baustein wird bei Beitragsrechnungen fast immer vergessen, obwohl er eigenständig vereinbart ist. Für privat versicherte Arbeitnehmer führt dieses Haus im KombiMed System ein Krankentagegeld unter dem Kürzel KTC.

Entscheidend ist dort die Karenzzeit, also der Zeitraum, für den noch kein Tagegeld fließt. Wer sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommt, braucht in dieser Zeit kein Tagegeld. Eine längere Karenzzeit senkt den Beitrag, ohne den Gesundheitsschutz anzutasten. Selbstständige rechnen anders, weil es für sie keine Lohnfortzahlung gibt.

Warum die Kündigung der teuerste Weg ist

Das Unternehmen selbst formuliert den entscheidenden Satz nüchtern: Einer Beitragsersparnis stehen in der Regel Verschlechterungen beim Versicherungsschutz gegenüber. Das gilt für eine Kündigung noch stärker als für eine Umstellung im eigenen Haus.

Bei einer Kündigung bleibt ein erheblicher Teil der Alterungsrückstellung im alten Vertrag zurück. Beim neuen Versicherer zählt Ihr heutiges Eintrittsalter, und es wird eine vollständige Gesundheitsprüfung fällig. Mit fünfzig oder sechzig Jahren ist dieser Weg in den meisten Fällen rechnerisch der schlechteste.

Eine Anpassung ist dabei kein Fehlverhalten des Unternehmens. Sie ist ein gesetzlich geregelter Vorgang, der erst anläuft, wenn die erforderlichen Versicherungsleistungen von den kalkulierten um einen festgelegten Prozentsatz abweichen. Als Gründe nennt das Haus steigende Behandlungskosten, den medizinisch-technischen Fortschritt, neue Medikamente und gestiegene Personalkosten im Gesundheitswesen.

Wo Ihre Unterlagen liegen

Für die Verwaltung führt das Haus ein Portal unter dem Namen Meine Versicherungen und dazu eine App mit dem Namen Meine DKV. Rechnungen lassen sich dort einreichen, Vertragsdaten einsehen und Änderungen anstoßen.

Für die Zweimonatsfrist bleibt trotzdem der Zugang des Papierschreibens maßgeblich. Notieren Sie das Datum, an dem der Brief angekommen ist, am besten direkt auf dem Umschlag. Später lässt sich der Tag kaum noch belegen, und genau an diesem Tag hängt Ihr Kündigungsrecht.

Was Sie heraussuchen sollten

Legen Sie das Informationsschreiben mit dem Zugangsdatum bereit, dazu den Versicherungsschein und bei Beihilfe den aktuellen Bescheid. Aus dem Schein ergeben sich das Tarifsystem, das Kürzel, die Selbstbeteiligung und das Eintrittsalter.

Mit diesen Angaben lässt sich sagen, welche Zieltarife ohne Prüfung erreichbar sind und an welchen Zusatzbausteinen sich sinnvoll drehen lässt. Oft liegt der erste Hebel neben dem Haupttarif, etwa bei der Rückerstattung; was dort zu holen ist, zeigt die Seite zur Rückerstattung statt Einreichen. Liegt Ihnen beides vor, klärt ein Anruf unter 030 7593 7030 in zehn Minuten, welche Richtung überhaupt offensteht.

Häufige Fragen

Zu welchem Termin hat dieses Haus zuletzt angepasst?

Die Kundeninformation des Unternehmens nennt Beitragsänderungen ab dem 1. Juli 2026. Dieses Haus passt also nicht zwangsläufig zum Jahreswechsel an. Für Sie heißt das, dass Ihre Zweimonatsfrist mitten im Jahr laufen kann. Ob Ihr Vertrag betroffen ist, steht allein in Ihrem Informationsschreiben.

Wie lange kann ich nach dem Schreiben kündigen?

Das Unternehmen nennt zwei Monate nach Zugang seines Informationsschreibens. Gekündigt werden kann der betroffene Vertragsteil zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung. Das ist dieselbe Frist, die § 205 Abs. 4 VVG vorgibt. Das Haus weist dabei selbst darauf hin, dass einer Beitragsersparnis in der Regel Verschlechterungen beim Versicherungsschutz gegenüberstehen.

Was steht in dem Informationsschreiben?

Nach eigener Darstellung enthält es die Mitteilung der Neufestsetzung und die dafür maßgeblichen Gründe. Diese Pflicht ergibt sich aus § 203 Abs. 5 VVG. Als Rechtsgrundlagen für die Anpassung selbst nennt das Haus § 203 Abs. 2 VVG, § 155 VAG und die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung. Zustimmen muss zusätzlich ein Treuhänder, der nicht beim Unternehmen angestellt ist.

Wie heißen die Vollversicherungstarife dieses Hauses?

Es gibt mehrere Systeme nebeneinander. Das BestMed Tarifsystem umfasst nach den Bedingungsunterlagen die Tarife BM1 bis BM3, die Komfort-Tarife BM4 in den Stufen 0 bis 3 und die Premium-Tarife BM5 in den Stufen 0 bis 3. Daneben steht das VollMed System mit den Tarifen M1 bis M5, MAR sowie SZ1, SZ2 und Z1. Welches System bei Ihnen läuft, steht im Versicherungsschein.

Was ist das Hausarztmodell im Tarif BM1?

Die Tarifbedingungen zu BM1 stellen die Höhe der Erstattung unter eine Bedingung. Für die jeweilige Behandlung soll zuerst ein Hausarzt oder ein mit dem Unternehmen kooperierender Arzt aufgesucht werden. Wird direkt ein anderer Arzt gewählt, verringert sich der tarifliche Erstattungsanspruch für ärztliche Leistungen. Als Hausärzte gelten nach den Bedingungen unter anderem Allgemeinmediziner, Internisten ohne Schwerpunkt, Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte ohne Schwerpunkt.

Welche Tarife gelten für Beihilfeberechtigte?

Das BeihilfeMed System führt nach den Bedingungsunterlagen die Kompakt-Tarife BK und BKA, für Hessen die Tarife BKHE und BKHEA, die Krankenhaus-Tarife BKH1, BKH2, BKH1A und BKH2A sowie BeihilfeMed Extra Plus mit dem Kürzel BX und BeihilfeMed Extra mit BEX und BEXA. Für Ausbildungszeiten gibt es im Zahnbereich den Tarif BZA. Die eigene Reihe für Hessen ist eine Besonderheit, weil die hessische Beihilfe anders aufgebaut ist.

Mein Beihilfesatz hat sich geändert. Was gilt dann?

Dann greift eine Frist, die viele übersehen. Stellen Sie den Antrag auf Anpassung innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung, wird der Versicherungsschutz nach den Bedingungen ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten angepasst. Typische Anlässe sind die Geburt des zweiten Kindes, der Eintritt in den Ruhestand oder ein Wechsel des Dienstherrn. Diese sechs Monate sind der günstigste Zeitpunkt, den es in diesem Vertrag gibt.

Was bedeutet das ja in der Tarifübersicht?

Dieses Haus nennt den Tarifwechsel Vertragsumstellung und schickt dazu eine Tarifübersicht. Nach seinem eigenen Fragenkatalog wird dort mit einem ja markiert, wenn für den möglichen neuen Tarif eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Sie sehen damit vor jeder Unterschrift, welche Zieltarife ohne Prüfung erreichbar sind. Das macht die Auswahl deutlich einfacher.

Welche drei Ergebnisse kann die Prüfung haben?

Erstens kann sie ohne Zuschlag und ohne Einschränkung gelingen. Zweitens kann das Unternehmen einen Zuschlag erheben, und zwar ausschließlich für die Mehrleistungen des neuen Tarifs. Drittens kann es alle Mehrleistungen des neuen Tarifs ausschließen. In den ersten beiden Fällen gilt der volle Schutz des neuen Tarifs, im dritten bleibt er eingeschränkt.

Kann ich einen Leistungsausschluss später wieder aufheben?

Nein. Das Unternehmen hält in seinem Fragenkatalog fest, dass ein solcher Ausschluss für die weitere Laufzeit der Versicherung gilt und später nicht mehr aufgehoben werden kann. Auch eine spätere Erweiterung des Schutzes ist nur mit einer Prüfung des dann aktuellen Gesundheitszustands möglich. Das gilt selbst dann, wenn früher schon einmal ein höherer Schutz bestand.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden geschrieben haben

Beraten werden Sie von Paul Gebauer. Was seine Kundinnen und Kunden geschrieben haben, steht im Google-Profil von KVexcellent. Wir geben es hier im Wortlaut wieder und kürzen nur die Nachnamen.

5★★★★★14 Google-Bewertungen
  • ★★★★★
    Thema PKV Super erklärt. Würde immer wieder zu Herr Gebauer gehen!
    Mario Robin H., vor einem Jahr
  • ★★★★★
    Ich kann Herrn Gebauer sehr weiter empfehlen. Er ist sehr freundlich, engagiert und immer erreichbar. Weiter so...
    Mirko S., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Stets kompetente und freundliche Kommunikation. Rund um die Uhr erreichbar und hat stets ein offenes Ohr für alle Fragen und Sorgen. Absolut empfehlenswert!!
    Hannes M., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Das ist Kundenservice, fühle mich Top beraten. Kann ich nur weiterempfehlen.
    Gaetano T., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Ich bin begeistert von der Beratung zur Krankenversicherung. Kompetenter schneller Service immer wieder gerne.
    Jonas E., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Sehr guter Berater. Ging alles schnell und alles gut erklärt
    Farhad T., vor 3 Jahren

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