Was nach dem Informationsschreiben gilt
Das Schreiben dieses Hauses heißt Informationsschreiben, und der Name beschreibt es gut. Es nennt die neue Prämie und die Gründe, die zu ihr geführt haben. Diese Begründungspflicht steht in § 203 Abs. 5 VVG.

Ab dem Zugang dieses Briefes laufen zwei Monate. In dieser Zeit können Sie den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt der Anpassung kündigen. Und Sie können etwas anderes tun, das an keine Frist gebunden ist: § 204 VVG erlaubt den Übergang in einen anderen Tarif desselben Unternehmens, mit vollem Erhalt Ihrer Rechte und Ihrer Alterungsrückstellung.
Die Beratung dahinter leistet ein Makler mit eigener Erlaubnis nach § 34d GewO, unabhängig von jedem Versicherer. Er ist kein Vertragspartner der DKV, und eine Zusammenarbeit mit dem Haus gibt es nicht. Den Namen nennen wir beschreibend, ohne Zeichen, Farbe oder Werbeaussage des Unternehmens.
Der Termin liegt nicht immer im Januar
Die meisten Häuser setzen zum Jahreswechsel neu fest. Die Kundeninformation dieses Unternehmens nennt Beitragsänderungen ab dem 1. Juli 2026.
Für Ihren Fahrplan macht das einen Unterschied. Das Schreiben erreicht Sie dann im Frühjahr, die Zweimonatsfrist endet im Sommer, und die erste höhere Abbuchung fällt in die Jahresmitte. Wer im Dezember keine Post bekommen hat, hat deshalb nichts versäumt.
Als Rechtsgrundlagen für die Anpassung nennt das Haus § 203 Abs. 2 VVG, § 155 VAG und die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung. Ohne die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders bleibt der alte Beitrag stehen. Wie dieser Mechanismus insgesamt funktioniert, steht unter Grundlagen der Beitragsanpassung.
Drei Tarifsysteme und ihre Kürzel
Dieses Unternehmen führt seine Vollversicherung nicht in einer Reihe, sondern in mehreren Systemen mit eigenen Bedingungswerken. Welches bei Ihnen läuft, steht im Versicherungsschein, und davon hängt alles Weitere ab.
| System | Tarife | Für wen |
|---|---|---|
| BestMed | BM1 bis BM3, Komfort BM4 Stufen 0 bis 3, Premium BM5 Stufen 0 bis 3 | Angestellte und Selbstständige |
| VollMed | M1 bis M5, MAR, SZ1, SZ2, Z1 | Angestellte und Selbstständige |
| BeihilfeMed | BK, BKA, BKHE, BKHEA, BKH1, BKH2, BKH1A, BKH2A, BX, BEX, BEXA, BZA | Beihilfeberechtigte |
| KombiMed | Zusatzbausteine, darunter D50, D85, DBE, SHR, Zahn und Krankenhaus | Ergänzung, auch neben der gesetzlichen Kasse |
Zum VollMed System gehören außerdem Tarifvarianten mit Beitragsrückerstattung, etwa die Variante BR4 zum Tarif M4. Das Krankenhaustagegeld läuft als eigener Tarif mit dem Kürzel KHT. Wer solche Bausteine hat, findet sie im Versicherungsschein unter dem Haupttarif aufgeführt.
Zwei Dinge fallen daran auf. Erstens trägt das BeihilfeMed System eine eigene Reihe für Hessen, erkennbar an der Buchstabenfolge HE. Zweitens laufen die Zusatzbausteine aus dem KombiMed System als eigene Tarife; sie lassen sich prüfen, ohne den Haupttarif anzutasten.
Eine Bedingung, die im Alltag zählt
Ein Detail aus den Tarifbedingungen zu BM1 verdient Aufmerksamkeit, weil es nicht den Beitrag betrifft, sondern den Arztbesuch.
Der Tarif arbeitet mit einem Hausarztmodell. Die Höhe der Erstattung hängt davon ab, dass für die jeweilige Behandlung zuerst ein Hausarzt oder ein mit dem Unternehmen kooperierender Arzt aufgesucht wird. Wird direkt ein anderer Arzt gewählt, verringert sich der tarifliche Erstattungsanspruch für ärztliche Leistungen.
Als Hausärzte gelten nach diesen Bedingungen Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, praktische Ärzte und Allgemeinmediziner. Dazu kommen als Hausarzt tätige Internisten ohne Schwerpunkt, Fachärzte für Gynäkologie, für Augenerkrankungen und für Kindererkrankungen ohne Schwerpunkt sowie Not- und Bereitschaftsärzte.
Das ist bei einem Wechsel in zwei Richtungen wichtig. Wer aus einem solchen Tarif herausgeht, gewinnt freie Arztwahl ohne Abschlag. Wer hineingeht, senkt den Beitrag und übernimmt eine Spielregel, die im Krankheitsfall gilt.
Vertragsumstellung: der Ablauf in diesem Haus
Für den Tarifwechsel benutzt dieses Unternehmen ein eigenes Wort. In seinem Fragenkatalog heißt der Vorgang Vertragsumstellung, und der Ablauf ist dort nachlesbar.
Am Anfang steht eine Tarifübersicht mit den möglichen Zieltarifen. Darin ist nach Angabe des Hauses mit einem ja markiert, wo für den neuen Tarif eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dieser kleine Eintrag spart viel Arbeit, denn er trennt die Zieltarife, die ohne Prüfung erreichbar sind, von denen mit Mehrleistungen.
Enthält der neue Schutz Mehrleistungen, prüft das Unternehmen den aktuellen Gesundheitszustand. Es begründet das damit, dass ihm nicht immer alle Angaben vorliegen, etwa weil Rechnungen wegen einer Selbstbeteiligung nicht eingereicht oder erst am Jahresende gesammelt abgegeben werden. Was in Ihrem Fall überhaupt als Mehrleistung zählt, klären wir vorher anhand der Bedingungen. Nach Erkrankungen fragt dabei niemand über ein Formular; das gehört ins Gespräch oder in den Antrag. Wie eine solche Prüfung grundsätzlich abläuft, steht unter Gesundheitsfragen beim Wechsel.
Die drei möglichen Ergebnisse
Der Fragenkatalog des Hauses nennt drei Ausgänge, und der Unterschied zwischen ihnen entscheidet über Ihren künftigen Schutz.
Im ersten Fall wird die Umstellung ohne Zuschlag und ohne Einschränkung angenommen. Im zweiten Fall bietet das Unternehmen den Tarif mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag an; dieser Zuschlag gilt für bestimmte Krankheiten und ausschließlich für die Mehrleistungen des neuen Tarifs. In beiden Fällen besteht der volle Schutz des künftigen Tarifs.
Der dritte Ausgang ist der Ausschluss aller Mehrleistungen des neuen Tarifs. Dann ist der Schutz eingeschränkt, und zwar nicht nur für bestimmte Krankheiten. Das Haus hält dazu ausdrücklich fest, dass ein solcher Ausschluss für die weitere Laufzeit gilt und später nicht aufgehoben wird.
Daraus folgt eine Reihenfolge für Ihre Entscheidung. Klären Sie erst, welche Zieltarife ohne Prüfung erreichbar sind, rechnen Sie dann, und reden Sie erst danach über Mehrleistungen. Die Schritte im Einzelnen stehen unter was beim Wechsel im Unternehmen zählt.
Die sechs Monate nach einer Änderung des Beihilfesatzes
Für Beihilfeberechtigte enthalten die Bedingungen dieses Hauses eine Regel, die selten genutzt wird und viel wert ist.
Ändern sich Ihre Beihilfebedingungen, etwa durch einen neuen Beihilfesatz, lässt sich der private Anteil daran anpassen. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, erfolgt die Anpassung nach den Bedingungen ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten.
Die typischen Anlässe sind bekannt: das zweite Kind, der Eintritt in den Ruhestand, ein Wechsel des Dienstherrn. Wer die sechs Monate verstreichen lässt, bekommt denselben Schritt später nur mit Prüfung. Es lohnt deshalb, den Bescheid mit dem neuen Satz nicht abzulegen, sondern gleich zu prüfen.
Das Krankentagegeld als eigener Hebel
Ein Baustein wird bei Beitragsrechnungen fast immer vergessen, obwohl er eigenständig vereinbart ist. Für privat versicherte Arbeitnehmer führt dieses Haus im KombiMed System ein Krankentagegeld unter dem Kürzel KTC.
Entscheidend ist dort die Karenzzeit, also der Zeitraum, für den noch kein Tagegeld fließt. Wer sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommt, braucht in dieser Zeit kein Tagegeld. Eine längere Karenzzeit senkt den Beitrag, ohne den Gesundheitsschutz anzutasten. Selbstständige rechnen anders, weil es für sie keine Lohnfortzahlung gibt.
Warum die Kündigung der teuerste Weg ist
Das Unternehmen selbst formuliert den entscheidenden Satz nüchtern: Einer Beitragsersparnis stehen in der Regel Verschlechterungen beim Versicherungsschutz gegenüber. Das gilt für eine Kündigung noch stärker als für eine Umstellung im eigenen Haus.
Bei einer Kündigung bleibt ein erheblicher Teil der Alterungsrückstellung im alten Vertrag zurück. Beim neuen Versicherer zählt Ihr heutiges Eintrittsalter, und es wird eine vollständige Gesundheitsprüfung fällig. Mit fünfzig oder sechzig Jahren ist dieser Weg in den meisten Fällen rechnerisch der schlechteste.
Eine Anpassung ist dabei kein Fehlverhalten des Unternehmens. Sie ist ein gesetzlich geregelter Vorgang, der erst anläuft, wenn die erforderlichen Versicherungsleistungen von den kalkulierten um einen festgelegten Prozentsatz abweichen. Als Gründe nennt das Haus steigende Behandlungskosten, den medizinisch-technischen Fortschritt, neue Medikamente und gestiegene Personalkosten im Gesundheitswesen.
Wo Ihre Unterlagen liegen
Für die Verwaltung führt das Haus ein Portal unter dem Namen Meine Versicherungen und dazu eine App mit dem Namen Meine DKV. Rechnungen lassen sich dort einreichen, Vertragsdaten einsehen und Änderungen anstoßen.
Für die Zweimonatsfrist bleibt trotzdem der Zugang des Papierschreibens maßgeblich. Notieren Sie das Datum, an dem der Brief angekommen ist, am besten direkt auf dem Umschlag. Später lässt sich der Tag kaum noch belegen, und genau an diesem Tag hängt Ihr Kündigungsrecht.
Was Sie heraussuchen sollten
Legen Sie das Informationsschreiben mit dem Zugangsdatum bereit, dazu den Versicherungsschein und bei Beihilfe den aktuellen Bescheid. Aus dem Schein ergeben sich das Tarifsystem, das Kürzel, die Selbstbeteiligung und das Eintrittsalter.
Mit diesen Angaben lässt sich sagen, welche Zieltarife ohne Prüfung erreichbar sind und an welchen Zusatzbausteinen sich sinnvoll drehen lässt. Oft liegt der erste Hebel neben dem Haupttarif, etwa bei der Rückerstattung; was dort zu holen ist, zeigt die Seite zur Rückerstattung statt Einreichen. Liegt Ihnen beides vor, klärt ein Anruf unter 030 7593 7030 in zehn Minuten, welche Richtung überhaupt offensteht.