Zuerst das Abschlussjahr, dann der Beitrag
Wer ein Anpassungsschreiben öffnet, sucht die neue Zahl. Bei dieser Gesellschaft schauen Sie besser zuerst auf etwas anderes: auf das Jahr, in dem der Vertrag geschlossen wurde.

Denn dieses Haus sortiert seine Vollversicherungstarife auf der eigenen Bedingungsseite in drei Generationen, und die Grenzen liegen bei den Abschlussjahren. Davon hängt ab, welche Zieltarife überhaupt erreichbar sind und was bei einem Anbieterwechsel mitgehen würde. Zum Januar 2026 lag die Anpassung in der Branche bei durchschnittlich rund 13 Prozent und betraf etwa 60 Prozent der Vollversicherten. Einen belegten Wert für Januar 2027 gibt es im Oktober 2026 nicht, deshalb steht hier keiner.
Fällig wird der neue Beitrag ohnehin nicht sofort. Die Bedingungen sehen vor, dass eine Anpassung zu Beginn des zweiten Monats wirksam wird, der auf die Benachrichtigung folgt.
Die drei Generationen, wie das Haus sie selbst gliedert
Diese Einteilung nimmt das Unternehmen auf seiner eigenen Download-Seite vor.
Die erste Gruppe führt die Unisex-Tarife. Hier stehen der Hausarzttarif HAT6, die Komforttarife TOP3 und TOP6 samt der Varianten TOP3+ und TOP6+ sowie die Beihilfetarife BK und BAK. Dazu kommt der Premiumtarif MAX6+, dessen Bedingungen in der Fassung von April 2026 vorliegen. Das sind die Tarife, in die gewechselt werden kann.
Die zweite Gruppe sammelt die Bisex-Tarife mit Anspruch auf Übertragungswert. Sie gilt für Abschlüsse ab dem 1. Januar 2009 und umfasst TOP, TOP+, TOP2, CC30, die Modultarife A, A+ und AB sowie den älteren Hausarzttarif HAT.
Die dritte Gruppe führt die Bisex-Tarife ohne diesen Anspruch. Sie gilt für Abschlüsse bis einschließlich 2008 und nennt dieselben Namen, dazu die Kürzel AA, SA und ZA.
Zwei gleich benannte Tarife können also in verschiedenen Gruppen liegen, je nach Unterschrift. Wer den Versicherungsschein nicht zur Hand hat, kann die Frage nach den Wechselwegen nicht beantworten.
Der Auslösewert liegt hier bei fünf Prozent
Eine Anpassung folgt § 203 Abs. 2 VVG. Die Tarifbedingungen bestimmen, wie groß die Abweichung sein muss, bis gerechnet wird.
Für HAT6, für TOP3 und TOP6 mit ihren Plusvarianten und für MAX6+ steht in den Bedingungen jeweils derselbe Wert: fünf Prozent, beim Vergleich der Versicherungsleistungen und bei dem der Sterbewahrscheinlichkeiten. Der gesetzliche Rahmen würde zehn Prozent zulassen. Zustimmen muss am Ende ein unabhängiger Treuhänder.
Die Bedingungen nennen auch den umgekehrten Fall. Von einer Anpassung wird abgesehen, wenn Versicherer und Treuhänder die Veränderung übereinstimmend als vorübergehend ansehen. Mit derselben Mitteilung dürfen außerdem Selbstbeteiligung und Risikozuschlag angepasst werden, weshalb die Aufschlüsselung im Schreiben wichtiger ist als die Endsumme. Wie dieser Mechanismus allgemein aussieht, steht unter was ein Anpassungsschreiben enthält.
Was der Geschäftsbericht über die letzte Runde sagt
Prozentsätze veröffentlicht dieses Unternehmen nicht. Die Rechnungsgrundlagen dagegen schon, und die sind aussagekräftiger, als sie klingen.
Für Tarife, die zum 1. Januar 2026 angepasst wurden, kam die Sterbetafel PKV-2026 zum Einsatz. Den Rechnungszins setzte das Unternehmen dabei nach dem aktuariellen Unternehmenszins neu fest. Als Grund nennt der Bericht eine erhöhte medizinische Inflation und eine steigende Leistungsinanspruchnahme. Zur Milderung von Beitragsanpassungen wurden 5,9 Millionen Euro aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen, und für Begrenzungen sowie Barausschüttungen im Jahr 2026 sind 33,8 Millionen Euro reserviert.
Im Bestand der Vollversicherung standen Ende 2025 insgesamt 37.632 Personen. Das Haus hat seinen Neugeschäftsschwerpunkt bei Zusatz- und betrieblichen Krankenversicherungen, führt die Vollversicherung aber weiter im Angebot.
Die Option im dritten Versicherungsjahr
Neben dem gesetzlichen Weg aus § 204 VVG gibt es hier eine vertragliche Umstellungsoption, und sie hat einen engen Terminrahmen.
Bei den TOP-Tarifen und beim Hausarzttarif ist zum Ende des dritten Versicherungsjahres der Wechsel in leistungsstärkere Tarife vorgesehen, ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Ablauf des dritten Versicherungsjahres vorliegen, wirksam wird die Umstellung zu Beginn des vierten. Die Option setzt voraus, dass vorher keine Vollversicherung bei diesem Versicherer bestand. Aus dem Hausarzttarif heraus ist der Wechsel in die Serie TOP nach Darstellung des Unternehmens jederzeit möglich.
Für andere Zeitpunkte gilt diese Option nicht. Der allgemeine Umwandlungsanspruch bleibt davon unberührt, und auf ihn kommt es nach einem Anpassungsschreiben meist an. Wie eine Umwandlung im eigenen Haus abläuft, erklärt die Seite zum Wechsel in einen gleichartigen Tarif.
Zwei Richtungen sind dagegen versperrt. Die Umwandlung aus einem geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif in einen geschlechtsabhängigen ist ausgeschlossen. Für den Notlagentarif gilt die gleiche Sperre. Für die Sozialtarife führen die Bedingungen eigene Paragraphen, einen zum Wechsel in den Standardtarif und einen zum Basistarif.
Beihilfeberechtigte und eine Frist von zwei Monaten
Die Beihilfetarife heißen hier BK, BS2 und BE, für Anwärter BAK, BAS2 und BAE. Den Wahlleistungsteil führt das Unternehmen als BS2, BAS2 oder S2.
Eine Regel ist für diese Gruppe wichtiger als alles andere. Fällt die Beamtenbeihilfe weg oder wird sie reduziert, entfallen Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, sofern die Anzeige innerhalb von zwei Monaten erfolgt. Diese Frist läuft still, und sie lässt sich nicht nachholen.
Für Mehrleistungen gilt im Übrigen der normale Weg: eine erneute Prüfung der Gesundheitsangaben für den hinzukommenden Teil, und deshalb ein Antrag für geänderte Tarife. Was in Ihrem Fall als Mehrleistung zählt, klären wir vorab. Welche Restkosten überhaupt abzusichern sind, zeigt die Seite zu Beihilfe und ihrem privaten Rest.
Wir beraten als unabhängiger Versicherungsmakler und arbeiten nicht im Auftrag dieser Gesellschaft. Wir sind kein Vertreter des Unternehmens und auch kein Vertragspartner. Den Namen nennen wir, weil die Einteilung in drei Generationen von diesem Haus selbst stammt.
Was dieses Haus selbst zum Anbieterwechsel sagt
Bemerkenswert ist, wie deutlich das Unternehmen in seinen eigenen Antworten vom Wechsel zu einem anderen Versicherer abrät. Es nennt dafür drei Gründe: ein neues Eintrittsalter, eine erneute Gesundheitsprüfung und den Verlust eines Teils der Alterungsrückstellungen.
Das deckt sich mit der Rechtslage und mit der Generationenfrage von weiter oben. Liegt Ihr Vertrag in der Gruppe der Abschlüsse bis einschließlich 2008, gibt es keinen Anspruch auf einen Übertragungswert. Dann bleibt beim Verlassen des Hauses nichts von der angesparten Rückstellung übrig. Erst für Verträge ab dem 1. Januar 2009 wandert ein Teil mit. Was dabei im Einzelnen zu bedenken ist, steht auf der Seite zum Wechsel zu einem anderen Unternehmen.
Eine Kleinigkeit aus den Bedingungen gehört noch dazu. Wird im Rahmen eines Tarifwechsels der Höchstbetrag des Selbstbehalts herabgesetzt, gilt der im laufenden Jahr bereits getragene Höchstbetrag ungekürzt weiter. Wer also schon Rechnungen selbst bezahlt hat, verliert diese Vorleistung nicht.
Was Sie heraussuchen sollten
Ein öffentliches Formular für den Tarifwechsel gibt es bei dieser Gesellschaft nicht, und eine eigene Tarifwechselseite ebenfalls nicht. Der Weg läuft über den Antrag für den geänderten Tarif, über den Kundenservice oder über die Beraterin vor Ort.
Drei Dinge machen das Gespräch belastbar. Legen Sie das Anpassungsschreiben bereit und notieren Sie den Tag, an dem es ankam. Dazu gehört der Versicherungsschein, denn aus ihm gehen Tarifname, Abschlussjahr und Eintrittsalter hervor. Und wenn Sie die Gegenüberstellung der Vollversicherungstarife schon haben, legen Sie sie dazu; das Unternehmen hält sie für genau diesen Zweck bereit.
Damit lässt sich sagen, in welcher der drei Generationen Ihr Vertrag liegt, welcher Zieltarif derselben Leistungsstufe entspricht und an welchen Stellen eine Mehrleistung entstünde. Und es zeigt sich, ob Bausteine mitlaufen, die niemand mehr braucht. Welche Hebel es neben dem Tarif noch gibt, steht unter Hebel für einen niedrigeren Beitrag, und wie eine Entlastung für später wirkt, unter Beitragsermäßigung im Alter.
Mit diesen Unterlagen genügt ein Anruf unter 030 7593 7030, um die Lage zu sortieren. Danach entscheiden Sie in Ruhe und nicht unter dem Druck einer Frist.