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Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte sichern privat nur den Teil ab, den die Beihilfe nicht trägt. Im Bundesdienst sind das nach § 46 BBhV in der Regel 50 Prozent.

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Warum sich die Rechnung für Beamte anders aufbaut

Bei Angestellten und Selbstständigen geht es um die Frage, welches System günstiger ist. Bei Beamtinnen und Beamten geht es um etwas anderes: Ihr Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten, und privat abzusichern ist nur der Rest.

Frau am Schreibtisch eines Büros, vor ihr Unterlagen und ein Laptop

Diese Beteiligung heißt Beihilfe. Sie erstattet einen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen, den Bemessungssatz. Im Bundesdienst liegt er für Sie selbst in der Regel bei 50 Prozent, festgelegt in § 46 Abs. 2 BBhV. Der private Vertrag deckt dann die anderen 50 Prozent ab, und deshalb heißt er Restkostentarif.

Daraus folgt der niedrige Beitrag, über den sich Angestellte oft wundern. Versichert wird die halbe Rechnung, nicht die ganze. Eine Beamtin mit 50 Prozent Beihilfe zahlt für vergleichbaren Schutz deutlich weniger als eine Angestellte im selben Alter.

Die Bemessungssätze im Bund

Vier Sätze regelt § 46 Abs. 2 BBhV, und sie gelten für verschiedene Personen im Haushalt.

Person Bemessungssatz
Beihilfeberechtigte Person 50 Prozent
Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger 70 Prozent
Berücksichtigungsfähige Ehegattin oder Ehegatte 70 Prozent
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen 80 Prozent

Dazu kommt eine Erhöhung, die viele übersehen. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt Ihr eigener Satz nach § 46 Abs. 3 BBhV auf 70 Prozent. Dasselbe gilt während der Elternzeit. Mit dem zweiten Kind sinkt Ihr privat abzusichernder Anteil also von 50 auf 30 Prozent.

Diese Änderung passiert nicht automatisch im Vertrag. Sie melden sie Ihrer Festsetzungsstelle und Ihrem Versicherer, und erst dann wird der Beitrag angepasst. Es gibt Haushalte, die diesen Schritt jahrelang vergessen haben.

Beihilfe ist in den Ländern außerdem Landesrecht. Die Sätze, die Kostendämpfungspauschale und die Regeln für Angehörige unterscheiden sich. Was im Bundesdienst gilt, steht auf der Seite zur Beihilfe des Bundes; für Landesbeamte gilt die Verordnung ihres Landes.

Der Punkt, an dem fast jede Übersicht falsch liegt

Bei Ehepartnern hängt die Beihilfe an einer Einkommensgrenze, und diese Grenze steht nicht dort, wo die meisten Ratgeber sie vermuten. § 4 Abs. 1 BBhV sagt nur, dass Ehegattinnen, Ehegatten und Lebenspartner berücksichtigungsfähig sind.

Die Grenze selbst steht in § 6 Abs. 2 BBhV. Dort heißt es, dass Aufwendungen einer berücksichtigungsfähigen Person beihilfefähig sind, solange deren Gesamtbetrag der Einkünfte eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Maßgeblich ist das zweite Kalenderjahr vor der Beantragung der Beihilfe. Im Verordnungstext stehen 20.000 Euro.

Entscheidend ist der nächste Satz derselben Vorschrift. Dieser Betrag wird in demselben Verhältnis angepasst, in dem sich der Rentenwert West erhöht, und auf volle Euro abgerundet. Das Bundesministerium des Innern gibt den jeweils angepassten Betrag durch Rundschreiben bekannt. Wer also eine feste Zahl aus einem Ratgeber übernimmt, rechnet möglicherweise mit einem veralteten Wert.

Zwei praktische Folgen hat das. Maßgeblich ist das vorvergangene Jahr, nicht das laufende; ein Jahr mit höherem Einkommen wirkt sich also verzögert aus. Und sind die Einkünfte im laufenden Jahr geringer, sind die Aufwendungen unter Vorbehalt bereits jetzt beihilfefähig. Den aktuell geltenden Betrag nennt Ihnen Ihre Festsetzungsstelle; wir rechnen im Gespräch mit dem Wert, der für Ihren Dienstherrn gilt.

Die Öffnungsaktion und ihre Frist

Für den Zugang zur privaten Versicherung gibt es für Beamte eine Besonderheit. Die teilnehmenden Unternehmen haben zugesagt, Antragsteller innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung aufzunehmen: ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschluss und mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent des Tarifbeitrags.

Drei Dinge gehören dazu. Diese Zusage ist freiwillig und kein Gesetz, sie gilt nur für teilnehmende Tarife, und der Zuschlag bleibt in der Regel für die gesamte Vertragsdauer bestehen. Sie ist also eine Tür und kein Rabatt.

Die Frist ist der eigentliche Punkt. Sechs Monate sind schnell vorbei, wenn nach der Ernennung Umzug, Dienstbeginn und Familienorganisation gleichzeitig laufen. Wer ohne Öffnungsaktion antragspflichtig geprüft wird, nimmt den normalen Weg, und der kann anders ausgehen. Für Anwärter und Referendare gelten eigene Tarife; was dort zu beachten ist, steht auf der Seite für Anwärter und Referendare.

Was in der gesetzlichen Kasse passiert

Bleiben können Sie dort, aber die Rechnung sieht anders aus als bei Angestellten. Im Beamtenverhältnis gibt es keinen Arbeitgeberanteil. Als freiwillig gesetzlich Versicherter tragen Sie den Beitrag vollständig selbst, und die Beihilfe läuft dabei weitgehend ins Leere, weil die Kasse die Kosten als Sachleistung übernimmt.

Ein Teil der Länder hat darauf reagiert und bietet die pauschale Beihilfe an. Statt der Beihilfe im Einzelfall gibt es dann einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Versicherung. Diese Wahl ist in der Regel dauerhaft und schließt den Weg zurück zur individuellen Beihilfe aus. Der Bund bietet sie nicht an. Ob Ihr Dienstherr dazugehört und seit wann, steht auf der Beihilfeseite Ihres Landes, etwa unter Beihilfe in Berlin.

Für die meisten Beamten mit Beihilfeanspruch bleibt der private Restkostentarif der günstigere Weg. Wer gesundheitlich schwierig steht oder eine große Familie mit einem Einkommen versorgt, rechnet aber manchmal anders. Diese Abwägung gehört in ein Gespräch und nicht in eine Faustregel.

Was der Restkostentarif abdecken sollte

Ein Beihilfetarif ist kein kleiner Tarif, sondern ein passgenauer. Drei Punkte entscheiden darüber, ob er zur Beihilfe passt.

  • Die Quote muss stimmen. Zu 50 Prozent Beihilfe gehört ein Tarif über 50 Prozent, zu 70 Prozent einer über 30 Prozent. Ändert sich Ihr Satz, muss der Tarif folgen können.
  • Nicht beihilfefähige Kosten gehören dazu. Was die Beihilfe gar nicht trägt, bleibt sonst vollständig bei Ihnen, etwa Teile der Sehhilfen oder bestimmte Zahnleistungen.
  • Die Umstellung in den Ruhestand muss vereinbart sein. Sie sollte ohne neue Antragsprüfung möglich sein, denn mit 63 ist eine Prüfung etwas anderes als mit 28.

Wie viel Prozent in Ihrem Fall privat abzusichern sind, zeigt der Rechner zu den Beihilfe-Restkosten. Er rechnet mit den Sätzen, die für Ihren Dienstherrn belegt sind, und nennt die Quelle dazu.

Ein Rechenbeispiel

Rechenbeispiel. Lehrerin im Landesdienst, 32 Jahre, verbeamtet, Bemessungssatz 50 Prozent. Für eine Zahnbehandlung über 1.200 Euro erstattet die Beihilfe 600 Euro, wenn die Aufwendungen beihilfefähig sind. Den Rest von 600 Euro übernimmt der Restkostentarif, soweit er ihn einschließt.

Kommt das zweite Kind dazu, steigt ihr Bemessungssatz auf 70 Prozent. Für dieselbe Rechnung trägt die Beihilfe dann 840 Euro, und privat bleiben 360 Euro. Der Tarif wird entsprechend auf 30 Prozent umgestellt, und der Beitrag sinkt. Die Kinder selbst haben einen Bemessungssatz von 80 Prozent, sodass für sie nur 20 Prozent privat abzusichern sind.

Was derselbe Schutz als Angestellte kosten würde, lässt sich nicht nebenbei beziffern. Die Mechanik bleibt aber dieselbe: Versichert wird der Anteil, den die Beihilfe offen lässt, und deshalb wirkt jede Änderung des Bemessungssatzes direkt auf den Beitrag.

Der Ruhestand, und warum er früh auf den Tisch gehört

Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt der Bemessungssatz im Bund auf 70 Prozent. Privat bleiben dann 30 Prozent, und der Beitrag sinkt deutlich. Das ist der Grund, warum die private Absicherung für Beamte im Alter oft entspannter aussieht als für Angestellte.

Zwei Dinge sind dafür nötig. Ihr Tarif muss die Umstellung ohne neue Prüfung erlauben, und sie muss rechtzeitig beantragt werden. Was darüber hinaus für die Beitragsentwicklung im Alter gilt, steht auf der Seite zur Beitragsentwicklung im Alter.

Für den Fall, dass es trotzdem knapp wird, gibt es eine Vorschrift, die selten genannt wird. Nach § 47 Abs. 2 BBhV kann die oberste Dienstbehörde den Bemessungssatz für Versorgungsempfänger mit geringen Gesamteinkünften um höchstens 10 Prozentpunkte erhöhen, für höchstens drei Jahre. Voraussetzung ist, dass der Beitrag für eine beihilfekonforme private Krankenversicherung 15 Prozent der Gesamteinkünfte übersteigt. Gerechnet wird mit dem durchschnittlichen Monatseinkommen der zurückliegenden zwölf Monate.

Familie, Pflege und die Details dazwischen

Die Familienversicherung der gesetzlichen Kasse gibt es privat nicht, aber für Beamte fällt dieser Punkt milder aus. Kinder haben einen Bemessungssatz von 80 Prozent, sodass ihr Restkostenbeitrag klein bleibt. Ist der Ehepartner selbst angestellt und gesetzlich versichert, kann es sinnvoll sein, die Kinder dort mitlaufen zu lassen. Welche Konstellationen es gibt, beschreibt die Seite zu Familie und Kinder in der PKV.

Die private Pflegepflichtversicherung läuft immer mit. § 193 Abs. 3 VVG verlangt sie zusammen mit der Krankenvollversicherung, und bei Beamten ist sie beihilfekonform aufgebaut. Für Pflegeleistungen setzt § 46 Abs. 4 BBhV den Bemessungssatz auf 50 Prozent. Der Beitrag dafür ist niedrig und wird oft übersehen, wenn Beiträge verglichen werden.

Ein Wort zur Kostendämpfungspauschale: Manche Länder ziehen von der Beihilfe einen festen Jahresbetrag ab, der sich nach der Besoldungsgruppe richtet. Ein guter Restkostentarif kann diesen Abzug auffangen. Ob Ihr Land eine solche Pauschale erhebt, gehört zu den ersten Fragen im Gespräch.

Was im Beihilfebescheid steht

Der Bescheid ist das Dokument, aus dem sich alles Weitere ergibt, und er wird selten gelesen. Vier Angaben lohnen einen Blick.

Oben steht Ihr Bemessungssatz. Darunter steht, welche Aufwendungen als beihilfefähig anerkannt wurden und welche nicht, denn nicht jede Rechnungsposition ist es. Dann folgen die Abzüge: Eigenbehalte nach § 49 BBhV werden von der Beihilfe abgezogen, und § 50 BBhV begrenzt diese Belastung über das Jahr. Am Ende steht der ausgezahlte Betrag.

Genau an diesen Stellen entscheidet sich, ob Ihr Tarif passt. Ein Restkostentarif, der nur die Quote abdeckt, lässt die nicht anerkannten Positionen und die Eigenbehalte bei Ihnen. Ein Tarif, der beides einschließt, kostet etwas mehr und macht die Erstattung vollständig. Wer einen alten Bescheid und seinen Versicherungsschein nebeneinanderlegt, sieht diese Lücke in fünf Minuten.

Wenn sich der Dienstherr ändert

Ein Wechsel vom Land zum Bund, in eine Kommune oder in ein anderes Bundesland ändert die Rechtsgrundlage Ihrer Beihilfe. Dann gilt eine andere Verordnung, möglicherweise mit anderem Bemessungssatz, anderen Regeln für Angehörige und einer Kostendämpfungspauschale, die es vorher nicht gab.

Ihr privater Vertrag wandert mit, er passt sich aber nicht von allein an. Stimmt die versicherte Quote nach dem Wechsel nicht mehr, entsteht eine Unter- oder Überversicherung, und beides kostet Geld. Dasselbe gilt nach einer Beförderung in Ländern mit einkommensabhängiger Pauschale.

Diese Prüfung ist schnell erledigt und wird fast immer vergessen. Sie gehört auf die Liste der Dinge, die nach einer Versetzung zu erledigen sind, gleich neben die Meldung an die neue Festsetzungsstelle.

Die Reihenfolge zählt: Erst steht der Bemessungssatz fest, dann der Tarif. Wer mit der Tarifauswahl beginnt, bevor der Dienstherr und die Angehörigen geklärt sind, vergleicht Quoten, die möglicherweise gar nicht zu seiner Beihilfe passen.

Was Sie für ein Gespräch brauchen

Drei Angaben genügen für eine erste Einordnung: Ihr Dienstherr, Ihr Bemessungssatz und Ihr Geburtsjahr. Hinzu kommt die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, weil sie Ihren eigenen Satz verändern kann.

Wer schon einen Beihilfetarif hat, legt den Versicherungsschein dazu. Daran lässt sich erkennen, ob die versicherte Quote noch zum Bemessungssatz passt und ob eine Option für den Ruhestand vereinbart ist. Beides stimmt öfter nicht, als man denkt, besonders nach einer Geburt oder einem Wechsel des Dienstherrn.

Gesundheitsfragen kommen erst zur Sprache, wenn ein Antrag konkret ansteht. Für den Abgleich von Quote und Bemessungssatz spielt Ihre Krankengeschichte keine Rolle.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Quote noch passt

Ob Ihr Vertrag zu Ihrem Bemessungssatz passt, steht auf Ihrem Versicherungsschein und in Ihrem letzten Beihilfebescheid. Beides zusammen reicht für eine klare Auskunft.

Unter 030 7593 7030 klären wir das in einem Telefonat. Wenn alles passt, sagen wir Ihnen das in zehn Minuten, und dann bleibt es dabei.

Häufige Fragen

Wie viel Beihilfe bekomme ich als Beamter im Bundesdienst?

In der Regel 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, so steht es in § 46 Abs. 2 BBhV. Versorgungsempfänger erhalten 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner ebenfalls 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent. Privat abzusichern ist jeweils nur der verbleibende Anteil. In den Ländern gelten eigene Verordnungen mit teils anderen Sätzen.

Wann steigt mein Bemessungssatz auf 70 Prozent?

Sobald zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind, erhöht § 46 Abs. 3 BBhV den Satz für Sie selbst auf 70 Prozent. Dasselbe gilt während der Elternzeit. Mit dem zweiten Kind sinkt Ihr privat abzusichernder Anteil damit von 50 auf 30 Prozent, und der Beitrag folgt dieser Änderung. Melden müssen Sie das Ihrer Festsetzungsstelle und Ihrem Versicherer, von allein passiert es nicht.

Zählt das Einkommen meines Ehepartners?

Im Bundesdienst ja. Nach § 6 Abs. 2 BBhV sind Aufwendungen für Ehegatten und Lebenspartner nur beihilfefähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Im Verordnungstext stehen 20.000 Euro; der Betrag wird in demselben Verhältnis angehoben wie der Rentenwert West und vom Bundesministerium des Innern durch Rundschreiben bekannt gegeben. Den aktuell geltenden Wert nennt Ihre Festsetzungsstelle.

Was ist die Öffnungsaktion der Versicherer?

Das ist eine freiwillige Zusage der teilnehmenden Unternehmen und kein Gesetz. Wer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen Antrag stellt, wird aufgenommen, ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschluss, und der Risikozuschlag liegt bei höchstens 30 Prozent des Tarifbeitrags. Dieser Zuschlag bleibt in der Regel für die gesamte Vertragsdauer bestehen. Ob Ihr Wunschtarif daran teilnimmt, steht in seinen Bedingungen.

Kann ich als Beamter auch in der gesetzlichen Kasse bleiben?

Bleiben können Sie, aber der Beihilfeanspruch bleibt dabei meist ungenutzt. Als freiwillig gesetzlich Versicherter tragen Sie den vollen Beitrag selbst, denn einen Arbeitgeberanteil gibt es im Beamtenverhältnis nicht. Ein Teil der Länder bietet dafür die pauschale Beihilfe an: einen Zuschuss zum Beitrag anstelle der einzelfallbezogenen Beihilfe. Der Bund gehört nicht dazu.

Was passiert mit meinem Beitrag im Ruhestand?

Der Bemessungssatz steigt im Bund auf 70 Prozent, sobald Sie Versorgungsempfänger sind. Privat abzusichern bleiben dann 30 statt 50 Prozent, und der Beitrag sinkt entsprechend. Wichtig ist, dass Ihr Tarif diese Umstellung ohne neue Antragsprüfung erlaubt; viele Beihilfetarife enthalten dafür eine Option. Prüfen lassen sollten Sie das lange vor dem Eintritt in den Ruhestand.

Was gilt, wenn der Beitrag im Ruhestand zu hoch wird?

Dafür gibt es eine Regel, die kaum jemand kennt. Nach § 47 Abs. 2 BBhV kann die oberste Dienstbehörde den Bemessungssatz für Versorgungsempfänger mit geringen Gesamteinkünften um höchstens 10 Prozentpunkte erhöhen, befristet auf höchstens drei Jahre. Voraussetzung ist, dass der Beitrag für eine beihilfekonforme private Krankenversicherung mehr als 15 Prozent der Gesamteinkünfte ausmacht. Der Antrag läuft über Ihre Festsetzungsstelle.

Brauche ich eine private Pflegeversicherung dazu?

Ja, eine private Krankenvollversicherung gibt es nur zusammen mit der privaten Pflegepflichtversicherung, so verlangt es § 193 Abs. 3 VVG. Für Beamte ist sie beihilfekonform aufgebaut, weil auch bei Pflegeleistungen ein Anteil über die Beihilfe läuft. § 46 Abs. 4 BBhV setzt den Bemessungssatz für diese Aufwendungen auf 50 Prozent. Der Beitrag fällt dadurch niedrig aus.

Was gilt für Anwärter und Referendare?

Für sie bieten die Versicherer eigene Anwärtertarife mit stark reduzierten Beiträgen während der Ausbildungszeit. Der Beihilfesatz richtet sich nach dem Dienstherrn, und am Ende der Anwärterzeit wird der Vertrag auf den regulären Tarif umgestellt. Diese Umstellung sollte ohne neue Gesundheitsprüfung vereinbart sein. Die Einzelheiten stehen auf der Seite für Beamtenanwärter.

Was sollte ich zum Gespräch bereithalten?

Nennen Sie Ihren Dienstherrn, Ihren Bemessungssatz und Ihr Geburtsjahr. Sind Kinder berücksichtigungsfähig, nennen Sie deren Anzahl, weil sich daraus Ihr eigener Satz ergeben kann. Wer schon einen Beihilfetarif hat, nimmt den Versicherungsschein mit Tarifkürzel dazu. Über Gesundheitsfragen sprechen wir erst, wenn ein Antrag ansteht.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden geschrieben haben

Beraten werden Sie von Paul Gebauer. Was seine Kundinnen und Kunden geschrieben haben, steht im Google-Profil von KVexcellent. Wir geben es hier im Wortlaut wieder und kürzen nur die Nachnamen.

5★★★★★14 Google-Bewertungen
  • ★★★★★
    Thema PKV Super erklärt. Würde immer wieder zu Herr Gebauer gehen!
    Mario Robin H., vor einem Jahr
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    Ich kann Herrn Gebauer sehr weiter empfehlen. Er ist sehr freundlich, engagiert und immer erreichbar. Weiter so...
    Mirko S., vor 3 Jahren
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    Stets kompetente und freundliche Kommunikation. Rund um die Uhr erreichbar und hat stets ein offenes Ohr für alle Fragen und Sorgen. Absolut empfehlenswert!!
    Hannes M., vor 3 Jahren
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    Jonas E., vor 3 Jahren
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    Sehr guter Berater. Ging alles schnell und alles gut erklärt
    Farhad T., vor 3 Jahren

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