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Private Krankenversicherung in Berlin

In Berlin hängt die Entscheidung oft an der pauschalen Beihilfe. Sie ist seit dem 18. März 2020 möglich und wird nach § 76 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes nur einmal gewählt.

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Für wen in Berlin diese Frage ansteht

Drei Gruppen stellen sie besonders häufig, und für jede gilt eine andere Rechnung.

Frau mit Umhängetasche auf dem Gehweg einer Altbaustraße, Stuckfassaden und Herbstlaub

Die erste sind Landesbeamtinnen und Landesbeamte. Das betrifft Lehrkräfte, Polizei, Feuerwehr und Verwaltung. Wer in Berlin verbeamtet wird, trifft eine Entscheidung, die nur einmal ansteht und sich nicht zurücknehmen lässt. Sie heißt pauschale Beihilfe.

Die zweite sind Selbstständige und Freiberufler. Für sie zählt nicht eine Einkommensgrenze, sondern die Frage, ob der Beitrag am Gewinn hängen soll oder nicht.

Die dritte sind Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze. Für sie gilt dieselbe bundesweite Zahl wie überall, und 2026 lautet sie 77.400 Euro im Jahr.

Die Beratungswelt24 GmbH sitzt in Schönefeld, die vollständige Anschrift steht im Impressum. Die Beratung läuft telefonisch und per Video, bundesweit. Das Berliner Landesrecht hält für Beihilfeberechtigte andere Zahlen bereit als das des Nachbarlandes.

Das Berliner Beihilferecht, mit Fundstelle

Beihilfe ist Landesrecht, und das ist keine Formalie. Maßgeblich ist in Berlin die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen, amtlich abgekürzt LBhVO. Sie stammt vom 8. September 2009 und ist im GVBl. 2009 auf Seite 436 veröffentlicht. Die hier verwendete Fassung ist die zum 1. März 2026 geltende.

Die Bemessungssätze stehen in § 76 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes, konkretisiert in § 46 LBhVO:

Personengruppe Bemessungssatz
Beihilfeberechtigte Person, Grundsatz 50 Prozent
Empfänger von Versorgungsbezügen 70 Prozent
Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner 70 Prozent
Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern im Familienzuschlag 70 Prozent
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen 80 Prozent

Zwei Berliner Besonderheiten kommen hinzu, und beide sind in anderen Ländern anders geregelt.

Während der Elternzeit beträgt der Bemessungssatz 70 Prozent. Das steht in § 46 Abs. 2 LBhVO und gilt unabhängig von der Kinderzahl. Für die Monate der Elternzeit ist privat also weniger abzusichern, und ein guter Ergänzungstarif berücksichtigt das über eine Anpassungsoption.

Es gibt keine Kostendämpfungspauschale. Die LBhVO sieht in der geltenden Fassung keinen nach Besoldungsgruppe gestaffelten Abzug vor. In mehreren anderen Ländern gibt es ihn, und er verringert die Beihilfe spürbar. Wer eine Rechnung aus einem anderen Land übernimmt, rechnet in Berlin deshalb falsch.

Und eine Verfahrensregel, die im Alltag zählt: Nach § 51 Abs. 7 LBhVO wird Beihilfe nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Die Festsetzungsstelle kann im Einvernehmen mit der zuständigen Senatsverwaltung darauf verzichten. Praktisch heißt das: Sammeln Sie die Rechnungen, statt jede Quittung einzeln einzureichen. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Beihilfe in Berlin, und für die anderen Länder gibt es eigene Seiten.

Die pauschale Beihilfe, und warum sie nur einmal gewählt wird

Das ist der Punkt, an dem sich in Berlin die meisten Gespräche entscheiden.

Am 18. März 2020 trat das Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe in Kraft, veröffentlicht im GVBl. 9/2020 auf Seite 204. Seitdem gibt § 76 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes Beihilfeberechtigten eine zweite Möglichkeit.

Der individuelle Weg. Das Land beteiligt sich an jeder einzelnen Rechnung mit dem Bemessungssatz. Den Rest versichern Sie privat, über einen beihilfekonformen Ergänzungstarif.

Der pauschale Weg. Das Land zahlt stattdessen monatlich die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung, unabhängig davon, ob Sie freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind. Einzelne Rechnungen werden dann nicht mehr erstattet.

Drei Punkte entscheiden darüber, für wen welcher Weg passt.

Erstens: Bei privater Vollversicherung ist die Pauschale auf den hälftigen Beitrag für den Basistarif begrenzt. Der Basistarif entspricht in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Kasse, und was darüber hinausgeht, zählt nicht mit. Was dieser Tarif leistet, steht bei den beiden gedeckelten Tarifen.

Zweitens: Eine ergänzende individuelle Beihilfe wird daneben nicht gezahlt. Es ist also kein Zusatz, sondern ein Tausch.

Drittens: Die Entscheidung ist unwiderruflich. Sie wird schriftlich erklärt, gilt zugleich für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen und wirkt in den Ruhestand hinein. Eine abweichende Wahl für einzelne Familienmitglieder sieht das Gesetz nicht vor.

Für wen die Pauschale rechnerisch aufgeht, hängt an Alter, Familienstand, Kinderzahl und daran, ob eine gesetzliche Versicherung überhaupt noch offensteht. Eine pauschale Antwort gibt es dafür nicht. Tragfähig wird die Entscheidung erst mit Ihren eigenen Zahlen und den Fundstellen dazu.

Wie sich der Beitrag bildet, wenn eine Beihilfe im Spiel ist

Für Beihilfeberechtigte wird kein voller Krankenversicherungsschutz eingekauft, sondern ein Anteil. Das erklärt, warum die Beiträge so weit unter denen von Angestellten liegen.

Versichert wird die Differenz zwischen 100 Prozent und dem Bemessungssatz. Bei 50 Prozent sind es 50 Prozent, bei einem Kind mit 80 Prozent Beihilfe sind es 20 Prozent. Dieser Anteil heißt Restkostenabsicherung, und die Tarife dafür heißen beihilfekonform, weil sie genau auf diese Lücke zugeschnitten sind.

Drei Größen bestimmen dann den Beitrag, und das Einkommen gehört nicht dazu.

  • Das Eintrittsalter. Je früher der Vertrag beginnt, desto länger wird für das Alter angespart und desto niedriger bleibt der Beitrag.
  • Der Gesundheitszustand am Tag des Vertragsschlusses. Was im Antrag stand, gilt. Was später dazukommt, ändert die Annahmeentscheidung nicht mehr.
  • Der gewählte Umfang. Zahnstaffel, Einbettzimmer, Heilpraktiker, Auslandsschutz: jeder Baustein kostet, und jeder lässt sich weglassen.

Ein Punkt, der Beihilfeberechtigte besonders betrifft: Der Prozentsatz, den Sie versichern, kann sich im Lauf des Lebens ändern. Beim zweiten Kind, in der Elternzeit und im Ruhestand steigt der Bemessungssatz. Ein Tarif mit Anpassungsoption senkt den versicherten Anteil dann automatisch, ohne neue Prüfung. Fehlt diese Option, zahlen Sie weiter für einen Anteil, den die Beihilfe inzwischen übernimmt.

Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst

Für Referendarinnen, Anwärter und Kommissaranwärter gelten dieselben Bemessungssätze, aber eine andere Beitragslage. Die Versicherer bieten für die Zeit des Vorbereitungsdienstes eigene Anwärtertarife an, die deutlich günstiger sind als ein regulärer Restkostentarif.

Zwei Dinge gehören dazu. Erstens: Diese Tarife sind befristet und enden mit der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes. Danach greift ein Anschlusstarif, und welcher das ist, steht bereits im Antrag. Zweitens: Die Gesundheitsprüfung findet am Anfang statt, nicht beim Übergang. Wer früh einsteigt, sichert sich die Annahmeentscheidung in jungen Jahren.

Für Berliner Anwärter kommt die Frage nach der pauschalen Beihilfe dazu. Auch sie gehört in diese Phase, denn eine einmal abgegebene Erklärung bindet. Was im Vorbereitungsdienst zu klären ist, steht auf der Seite für Beamtenanwärter.

Selbstständige und Freiberufler

Für diese Gruppe gibt es keine Einkommensgrenze. Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist nicht versicherungspflichtig und darf wählen.

Der Unterschied zeigt sich meist erst im zweiten Jahr. In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, und die Kasse rechnet nach dem Steuerbescheid nach. Ein starkes Jahr nach einem schwachen bringt eine Nachforderung, mit der niemand gerechnet hat. In der privaten Versicherung steht der Beitrag fest, unabhängig davon, wie das Jahr gelaufen ist.

Dafür fällt der gesamte Beitrag auf Sie, einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. Und ein Punkt, der bei Selbstständigen besonders zählt: Es gibt keine Lohnfortzahlung. Das Krankentagegeld ist deshalb kein Nebenbaustein, sondern die Absicherung des Einkommens ab dem ersten Ausfalltag. Was dazu gehört, steht auf der Seite für Selbstständige.

Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze

Für diese Gruppe gibt es keinen Berliner Sonderwert. Die Versicherungspflichtgrenze ist bundesweit einheitlich und beträgt für 2026 77.400 Euro Jahresbrutto, monatlich 6.450 Euro. Mitgerechnet wird, was regelmäßig fließt, also auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Zwei Zahlen werden hier regelmäßig verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet über den Zugang. Die Beitragsbemessungsgrenze, 2026 bei 69.750 Euro im Jahr, entscheidet über die Höhe des Arbeitgeberzuschusses nach § 257 SGB V. Welche Zahl wofür gilt, steht auf der Seite zur Versicherungspflichtgrenze.

Wer die Grenze überschreitet, wird nicht sofort versicherungsfrei. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, und erst danach ist der Wechsel möglich. Bei einer Neueinstellung oberhalb der Grenze gilt das nicht, dort beginnt die Versicherungsfreiheit mit dem ersten Arbeitstag.

Was privat Versicherte in einem Krankenhaus erleben

Die Charité betreibt an mehreren ihrer Campus-Einrichtungen Privatambulanzen. Für privat Versicherte wird der Unterschied dort am deutlichsten sichtbar.

Zwei Regeln gehören dazu. Eine Wahlleistungsvereinbarung muss nach § 17 KHEntgG schriftlich geschlossen werden, und zwar vor Beginn der Leistung. Und die ärztlichen Wahlleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet, mit einem Steigerungssatz, den Ihr Tarif übernehmen muss oder eben nicht.

Der Steigerungssatz ist dabei die Zahl, auf die es ankommt. Übernimmt Ihr Tarif ärztliche Leistungen nur bis zum Regelhöchstsatz, bleibt bei einer darüber liegenden Liquidation ein Rest offen. Manche Tarife erstatten über die Regelsätze hinaus, andere nur bei vorheriger Zusage. Dieser Punkt steht in den Tarifbedingungen und nicht im Versicherungsschein.

Daraus folgt ein ganz praktischer Hinweis: Lesen Sie die Vereinbarung, bevor Sie sie unterschreiben, und klären Sie vorher, bis zu welchem Satz Ihr Tarif erstattet. Eine Zusatzversicherung kann diese Lücke schließen, wenn der Haupttarif sie offenlässt. Mehr dazu steht unter Krankenhauszusatzversicherung.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel. Lehrkraft im Berliner Landesdienst, 33 Jahre alt, Verbeamtung steht an, keine Kinder, verheiratet mit einer gesetzlich pflichtversicherten Angestellten.

Auf dem individuellen Weg beträgt ihr Bemessungssatz 50 Prozent. Privat abzusichern sind also 50 Prozent der Kosten, über einen beihilfekonformen Ergänzungstarif. Die Ehefrau bleibt in ihrer Kasse, sie ist dort pflichtversichert.

Auf dem pauschalen Weg könnte sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben, und das Land zahlte die Hälfte dieses Beitrags. Entscheidet sie sich stattdessen für eine private Vollversicherung, ist die Pauschale auf die Hälfte des Basistarifbeitrags begrenzt.

Welcher Weg günstiger ausfällt, hängt an der Höhe des Ergänzungsbeitrags, am Beitrag der freiwilligen gesetzlichen Versicherung und an der Frage, ob Kinder geplant sind. Die Zahlen dafür entstehen im Einzelfall. Fest steht nur eines: Sie wählt einmal, und zwar für die gesamte Dienstzeit und den Ruhestand.

Was langfristig zu bedenken ist

Der Satz im Ruhestand. Empfänger von Versorgungsbezügen haben in Berlin einen Bemessungssatz von 70 Prozent. Privat abzusichern sind dann nur noch 30 Prozent. Ein Ergänzungstarif mit Anpassungsoption senkt den versicherten Anteil automatisch, sobald der Satz steigt. Ohne diese Option bleibt der alte Umfang bestehen, und Sie zahlen für etwas, das die Beihilfe schon übernimmt.

Ein Wechsel des Dienstherrn. Wer nach Brandenburg, Hamburg oder in den Bundesdienst versetzt wird, fällt unter ein anderes Beihilferecht. Dann ändern sich Sätze, Verfahrensregeln und die Frage, ob die pauschale Beihilfe dort überhaupt angeboten wird. Die Entscheidung für die Pauschale bindet in Berlin, aber sie reist nicht automatisch mit.

Die Kinderfrage. Ab dem zweiten Kind im Familienzuschlag steigt der eigene Satz auf 70 Prozent, für die Kinder selbst gilt 80 Prozent. Für Beamtenfamilien ist das der Grund, warum die private Restkostenabsicherung meist deutlich günstiger ausfällt als eine freiwillige gesetzliche Versicherung. Die Grundlagen dazu stehen bei der Restkostenabsicherung.

Was ein Gespräch braucht

Beihilfeberechtigte brauchen vier Angaben: Geburtsjahr, Status und Besoldungsgruppe, den aktuellen Bemessungssatz und die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Dazu kommt die Frage, ob eine Erklärung zur pauschalen Beihilfe schon abgegeben wurde, denn das ändert alles Weitere.

Selbstständige legen den letzten Beitragsbescheid der Kasse dazu und eine Einschätzung des laufenden Jahres. Angestellte bringen die Entgeltabrechnungen der letzten zwölf Monate samt Sonderzahlungen mit.

Wenn Sie schon privat versichert sind, legen Sie den Versicherungsschein dazu. Versicherer, Tarifkürzel und Eintrittsalter entscheiden über die Wege, die Ihnen offenstehen. Zu Krankheiten und Behandlungen sagen Sie am Telefon nichts; das gehört in das Antragsverfahren und nicht in ein erstes Gespräch.

Wer vor der Verbeamtung in Berlin steht, hat genau eine Entscheidung zu treffen, die nicht zurückzunehmen ist. Legen Sie dafür die Besoldungsmitteilung und, falls vorhanden, das Merkblatt der Beihilfestelle bereit. Ein Anruf unter 030 7593 7030 klärt dann in etwa dreißig Minuten, welcher der beiden Wege in Ihrer Lage überhaupt in Frage kommt.

Häufige Fragen

Welche Beihilfesätze zahlt das Land Berlin?

Grundsätzlich 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Auf 70 Prozent steigt der Satz für Empfänger von Versorgungsbezügen, für berücksichtigungsfähige Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie für Beihilfeberechtigte, bei denen zwei oder mehr Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Für berücksichtigungsfähige Kinder und für Waisen sind es 80 Prozent. Die Grundlage ist § 76 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 46 LBhVO.

Was ist die pauschale Beihilfe in Berlin?

Eine Alternative zur individuellen Beihilfe: Statt eines Anteils an jeder Rechnung zahlt das Land monatlich die Hälfte des Beitrags für eine Krankenvollversicherung. Möglich ist das seit dem 18. März 2020, geregelt in § 76 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes. Beantragen können sie Beihilfeberechtigte, die freiwillig gesetzlich oder privat vollversichert sind. Eine ergänzende individuelle Beihilfe wird daneben nicht gezahlt.

Kann ich die Entscheidung für die pauschale Beihilfe später zurücknehmen?

Nein. Die Wahl ist unwiderruflich und wird schriftlich erklärt. Sie gilt zugleich für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen, eine getrennte Wahl für einzelne Familienmitglieder ist nicht möglich. Die Unwiderruflichkeit reicht über das aktive Dienstverhältnis hinaus und wirkt im Ruhestand fort. Genau deshalb gehört diese Entscheidung nicht in die erste Woche nach der Verbeamtung.

Wie hoch ist die pauschale Beihilfe, wenn ich privat versichert bin?

Dann ist sie auf den hälftigen Beitrag für eine Versicherung im Basistarif begrenzt. Der Grund: Der Basistarif entspricht in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Kasse. Der Beitragsanteil, der über den Basistarif hinausgeht, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt. Wer einen höherwertigen Tarif wählt, trägt diesen Teil also vollständig selbst.

Erhebt Berlin eine Kostendämpfungspauschale?

Die Landesbeihilfeverordnung in der Fassung vom 1. März 2026 sieht keine Kostendämpfungspauschale vor. Andere Länder ziehen einen nach Besoldungsgruppe gestaffelten Betrag von der Beihilfe ab. Das entfällt in Berlin. Eine Zahl aus einem anderen Bundesland führt an dieser Stelle also in die Irre.

Gibt es eine Untergrenze für Beihilfeanträge in Berlin?

Ja. Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Das steht in § 51 Abs. 7 LBhVO. Die Festsetzungsstelle kann darauf im Einvernehmen mit der zuständigen Senatsverwaltung verzichten. Praktisch bedeutet das: Sammeln Sie Rechnungen und reichen Sie sie nicht einzeln ein.

Ich bin in Berlin selbstständig. Was spricht für die private Absicherung?

Vor allem, dass der Beitrag nicht am Gewinn hängt. In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, und die Kasse rechnet nach dem Steuerbescheid nach. Wer im ersten Jahr wenig und im zweiten gut verdient, bekommt eine Nachforderung. In der privaten Versicherung steht der Beitrag fest, dafür gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss.

Ab welchem Gehalt darf ich als Angestellter in Berlin wechseln?

Es gilt die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze, nicht ein Berliner Sonderwert. Für 2026 sind das 77.400 Euro Jahresbrutto, umgerechnet 6.450 Euro monatlich. Urlaubs- und Weihnachtsgeld rechnen mit. Für 2027 nennt der Entwurf der Rechengrößenverordnung 84.150 Euro, die Verordnung ist aber noch nicht in Kraft.

Was ändert sich in einem Berliner Krankenhaus, wenn ich privat versichert bin?

Sie können Wahlleistungen in Anspruch nehmen, also etwa die Behandlung durch den Chefarzt und ein Ein- oder Zweibettzimmer. Eine Wahlleistungsvereinbarung muss nach § 17 KHEntgG schriftlich und vor Beginn der Leistung geschlossen werden. Die ärztlichen Wahlleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Ob und bis zu welchem Satz Ihr Tarif das übernimmt, steht in Ihren Tarifbedingungen.

Beraten Sie nur in Berlin?

Nein, bundesweit. Das Berliner Landesrecht bringt für Beihilfeberechtigte aber eigene Zahlen mit, und darum geht es hier. Die Beratungswelt24 GmbH sitzt in Schönefeld, die Anschrift steht im Impressum. Die Beratung läuft telefonisch oder per Video, mit Blick auf dieselben Unterlagen. Eine halbe Stunde und Ihr Versicherungsschein genügen.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden geschrieben haben

Beraten werden Sie von Paul Gebauer. Was seine Kundinnen und Kunden geschrieben haben, steht im Google-Profil von KVexcellent. Wir geben es hier im Wortlaut wieder und kürzen nur die Nachnamen.

5★★★★★14 Google-Bewertungen
  • ★★★★★
    Thema PKV Super erklärt. Würde immer wieder zu Herr Gebauer gehen!
    Mario Robin H., vor einem Jahr
  • ★★★★★
    Ich kann Herrn Gebauer sehr weiter empfehlen. Er ist sehr freundlich, engagiert und immer erreichbar. Weiter so...
    Mirko S., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Stets kompetente und freundliche Kommunikation. Rund um die Uhr erreichbar und hat stets ein offenes Ohr für alle Fragen und Sorgen. Absolut empfehlenswert!!
    Hannes M., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Das ist Kundenservice, fühle mich Top beraten. Kann ich nur weiterempfehlen.
    Gaetano T., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Ich bin begeistert von der Beratung zur Krankenversicherung. Kompetenter schneller Service immer wieder gerne.
    Jonas E., vor 3 Jahren
  • ★★★★★
    Sehr guter Berater. Ging alles schnell und alles gut erklärt
    Farhad T., vor 3 Jahren

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Paul Gebauer, Geschäftsführer und Versicherungsmakler

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