Für wen in Berlin diese Frage ansteht
Drei Gruppen stellen sie besonders häufig, und für jede gilt eine andere Rechnung.

Die erste sind Landesbeamtinnen und Landesbeamte. Das betrifft Lehrkräfte, Polizei, Feuerwehr und Verwaltung. Wer in Berlin verbeamtet wird, trifft eine Entscheidung, die nur einmal ansteht und sich nicht zurücknehmen lässt. Sie heißt pauschale Beihilfe.
Die zweite sind Selbstständige und Freiberufler. Für sie zählt nicht eine Einkommensgrenze, sondern die Frage, ob der Beitrag am Gewinn hängen soll oder nicht.
Die dritte sind Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze. Für sie gilt dieselbe bundesweite Zahl wie überall, und 2026 lautet sie 77.400 Euro im Jahr.
Die Beratungswelt24 GmbH sitzt in Schönefeld, die vollständige Anschrift steht im Impressum. Die Beratung läuft telefonisch und per Video, bundesweit. Das Berliner Landesrecht hält für Beihilfeberechtigte andere Zahlen bereit als das des Nachbarlandes.
Das Berliner Beihilferecht, mit Fundstelle
Beihilfe ist Landesrecht, und das ist keine Formalie. Maßgeblich ist in Berlin die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen, amtlich abgekürzt LBhVO. Sie stammt vom 8. September 2009 und ist im GVBl. 2009 auf Seite 436 veröffentlicht. Die hier verwendete Fassung ist die zum 1. März 2026 geltende.
Die Bemessungssätze stehen in § 76 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes, konkretisiert in § 46 LBhVO:
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beihilfeberechtigte Person, Grundsatz | 50 Prozent |
| Empfänger von Versorgungsbezügen | 70 Prozent |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner | 70 Prozent |
| Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern im Familienzuschlag | 70 Prozent |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 Prozent |
Zwei Berliner Besonderheiten kommen hinzu, und beide sind in anderen Ländern anders geregelt.
Während der Elternzeit beträgt der Bemessungssatz 70 Prozent. Das steht in § 46 Abs. 2 LBhVO und gilt unabhängig von der Kinderzahl. Für die Monate der Elternzeit ist privat also weniger abzusichern, und ein guter Ergänzungstarif berücksichtigt das über eine Anpassungsoption.
Es gibt keine Kostendämpfungspauschale. Die LBhVO sieht in der geltenden Fassung keinen nach Besoldungsgruppe gestaffelten Abzug vor. In mehreren anderen Ländern gibt es ihn, und er verringert die Beihilfe spürbar. Wer eine Rechnung aus einem anderen Land übernimmt, rechnet in Berlin deshalb falsch.
Und eine Verfahrensregel, die im Alltag zählt: Nach § 51 Abs. 7 LBhVO wird Beihilfe nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Die Festsetzungsstelle kann im Einvernehmen mit der zuständigen Senatsverwaltung darauf verzichten. Praktisch heißt das: Sammeln Sie die Rechnungen, statt jede Quittung einzeln einzureichen. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Beihilfe in Berlin, und für die anderen Länder gibt es eigene Seiten.
Die pauschale Beihilfe, und warum sie nur einmal gewählt wird
Das ist der Punkt, an dem sich in Berlin die meisten Gespräche entscheiden.
Am 18. März 2020 trat das Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe in Kraft, veröffentlicht im GVBl. 9/2020 auf Seite 204. Seitdem gibt § 76 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes Beihilfeberechtigten eine zweite Möglichkeit.
Der individuelle Weg. Das Land beteiligt sich an jeder einzelnen Rechnung mit dem Bemessungssatz. Den Rest versichern Sie privat, über einen beihilfekonformen Ergänzungstarif.
Der pauschale Weg. Das Land zahlt stattdessen monatlich die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung, unabhängig davon, ob Sie freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind. Einzelne Rechnungen werden dann nicht mehr erstattet.
Drei Punkte entscheiden darüber, für wen welcher Weg passt.
Erstens: Bei privater Vollversicherung ist die Pauschale auf den hälftigen Beitrag für den Basistarif begrenzt. Der Basistarif entspricht in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Kasse, und was darüber hinausgeht, zählt nicht mit. Was dieser Tarif leistet, steht bei den beiden gedeckelten Tarifen.
Zweitens: Eine ergänzende individuelle Beihilfe wird daneben nicht gezahlt. Es ist also kein Zusatz, sondern ein Tausch.
Drittens: Die Entscheidung ist unwiderruflich. Sie wird schriftlich erklärt, gilt zugleich für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen und wirkt in den Ruhestand hinein. Eine abweichende Wahl für einzelne Familienmitglieder sieht das Gesetz nicht vor.
Für wen die Pauschale rechnerisch aufgeht, hängt an Alter, Familienstand, Kinderzahl und daran, ob eine gesetzliche Versicherung überhaupt noch offensteht. Eine pauschale Antwort gibt es dafür nicht. Tragfähig wird die Entscheidung erst mit Ihren eigenen Zahlen und den Fundstellen dazu.
Wie sich der Beitrag bildet, wenn eine Beihilfe im Spiel ist
Für Beihilfeberechtigte wird kein voller Krankenversicherungsschutz eingekauft, sondern ein Anteil. Das erklärt, warum die Beiträge so weit unter denen von Angestellten liegen.
Versichert wird die Differenz zwischen 100 Prozent und dem Bemessungssatz. Bei 50 Prozent sind es 50 Prozent, bei einem Kind mit 80 Prozent Beihilfe sind es 20 Prozent. Dieser Anteil heißt Restkostenabsicherung, und die Tarife dafür heißen beihilfekonform, weil sie genau auf diese Lücke zugeschnitten sind.
Drei Größen bestimmen dann den Beitrag, und das Einkommen gehört nicht dazu.
- Das Eintrittsalter. Je früher der Vertrag beginnt, desto länger wird für das Alter angespart und desto niedriger bleibt der Beitrag.
- Der Gesundheitszustand am Tag des Vertragsschlusses. Was im Antrag stand, gilt. Was später dazukommt, ändert die Annahmeentscheidung nicht mehr.
- Der gewählte Umfang. Zahnstaffel, Einbettzimmer, Heilpraktiker, Auslandsschutz: jeder Baustein kostet, und jeder lässt sich weglassen.
Ein Punkt, der Beihilfeberechtigte besonders betrifft: Der Prozentsatz, den Sie versichern, kann sich im Lauf des Lebens ändern. Beim zweiten Kind, in der Elternzeit und im Ruhestand steigt der Bemessungssatz. Ein Tarif mit Anpassungsoption senkt den versicherten Anteil dann automatisch, ohne neue Prüfung. Fehlt diese Option, zahlen Sie weiter für einen Anteil, den die Beihilfe inzwischen übernimmt.
Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst
Für Referendarinnen, Anwärter und Kommissaranwärter gelten dieselben Bemessungssätze, aber eine andere Beitragslage. Die Versicherer bieten für die Zeit des Vorbereitungsdienstes eigene Anwärtertarife an, die deutlich günstiger sind als ein regulärer Restkostentarif.
Zwei Dinge gehören dazu. Erstens: Diese Tarife sind befristet und enden mit der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes. Danach greift ein Anschlusstarif, und welcher das ist, steht bereits im Antrag. Zweitens: Die Gesundheitsprüfung findet am Anfang statt, nicht beim Übergang. Wer früh einsteigt, sichert sich die Annahmeentscheidung in jungen Jahren.
Für Berliner Anwärter kommt die Frage nach der pauschalen Beihilfe dazu. Auch sie gehört in diese Phase, denn eine einmal abgegebene Erklärung bindet. Was im Vorbereitungsdienst zu klären ist, steht auf der Seite für Beamtenanwärter.
Selbstständige und Freiberufler
Für diese Gruppe gibt es keine Einkommensgrenze. Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist nicht versicherungspflichtig und darf wählen.
Der Unterschied zeigt sich meist erst im zweiten Jahr. In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, und die Kasse rechnet nach dem Steuerbescheid nach. Ein starkes Jahr nach einem schwachen bringt eine Nachforderung, mit der niemand gerechnet hat. In der privaten Versicherung steht der Beitrag fest, unabhängig davon, wie das Jahr gelaufen ist.
Dafür fällt der gesamte Beitrag auf Sie, einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. Und ein Punkt, der bei Selbstständigen besonders zählt: Es gibt keine Lohnfortzahlung. Das Krankentagegeld ist deshalb kein Nebenbaustein, sondern die Absicherung des Einkommens ab dem ersten Ausfalltag. Was dazu gehört, steht auf der Seite für Selbstständige.
Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze
Für diese Gruppe gibt es keinen Berliner Sonderwert. Die Versicherungspflichtgrenze ist bundesweit einheitlich und beträgt für 2026 77.400 Euro Jahresbrutto, monatlich 6.450 Euro. Mitgerechnet wird, was regelmäßig fließt, also auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Zwei Zahlen werden hier regelmäßig verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet über den Zugang. Die Beitragsbemessungsgrenze, 2026 bei 69.750 Euro im Jahr, entscheidet über die Höhe des Arbeitgeberzuschusses nach § 257 SGB V. Welche Zahl wofür gilt, steht auf der Seite zur Versicherungspflichtgrenze.
Wer die Grenze überschreitet, wird nicht sofort versicherungsfrei. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, und erst danach ist der Wechsel möglich. Bei einer Neueinstellung oberhalb der Grenze gilt das nicht, dort beginnt die Versicherungsfreiheit mit dem ersten Arbeitstag.
Was privat Versicherte in einem Krankenhaus erleben
Die Charité betreibt an mehreren ihrer Campus-Einrichtungen Privatambulanzen. Für privat Versicherte wird der Unterschied dort am deutlichsten sichtbar.
Zwei Regeln gehören dazu. Eine Wahlleistungsvereinbarung muss nach § 17 KHEntgG schriftlich geschlossen werden, und zwar vor Beginn der Leistung. Und die ärztlichen Wahlleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet, mit einem Steigerungssatz, den Ihr Tarif übernehmen muss oder eben nicht.
Der Steigerungssatz ist dabei die Zahl, auf die es ankommt. Übernimmt Ihr Tarif ärztliche Leistungen nur bis zum Regelhöchstsatz, bleibt bei einer darüber liegenden Liquidation ein Rest offen. Manche Tarife erstatten über die Regelsätze hinaus, andere nur bei vorheriger Zusage. Dieser Punkt steht in den Tarifbedingungen und nicht im Versicherungsschein.
Daraus folgt ein ganz praktischer Hinweis: Lesen Sie die Vereinbarung, bevor Sie sie unterschreiben, und klären Sie vorher, bis zu welchem Satz Ihr Tarif erstattet. Eine Zusatzversicherung kann diese Lücke schließen, wenn der Haupttarif sie offenlässt. Mehr dazu steht unter Krankenhauszusatzversicherung.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel. Lehrkraft im Berliner Landesdienst, 33 Jahre alt, Verbeamtung steht an, keine Kinder, verheiratet mit einer gesetzlich pflichtversicherten Angestellten.
Auf dem individuellen Weg beträgt ihr Bemessungssatz 50 Prozent. Privat abzusichern sind also 50 Prozent der Kosten, über einen beihilfekonformen Ergänzungstarif. Die Ehefrau bleibt in ihrer Kasse, sie ist dort pflichtversichert.
Auf dem pauschalen Weg könnte sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben, und das Land zahlte die Hälfte dieses Beitrags. Entscheidet sie sich stattdessen für eine private Vollversicherung, ist die Pauschale auf die Hälfte des Basistarifbeitrags begrenzt.
Welcher Weg günstiger ausfällt, hängt an der Höhe des Ergänzungsbeitrags, am Beitrag der freiwilligen gesetzlichen Versicherung und an der Frage, ob Kinder geplant sind. Die Zahlen dafür entstehen im Einzelfall. Fest steht nur eines: Sie wählt einmal, und zwar für die gesamte Dienstzeit und den Ruhestand.
Was langfristig zu bedenken ist
Der Satz im Ruhestand. Empfänger von Versorgungsbezügen haben in Berlin einen Bemessungssatz von 70 Prozent. Privat abzusichern sind dann nur noch 30 Prozent. Ein Ergänzungstarif mit Anpassungsoption senkt den versicherten Anteil automatisch, sobald der Satz steigt. Ohne diese Option bleibt der alte Umfang bestehen, und Sie zahlen für etwas, das die Beihilfe schon übernimmt.
Ein Wechsel des Dienstherrn. Wer nach Brandenburg, Hamburg oder in den Bundesdienst versetzt wird, fällt unter ein anderes Beihilferecht. Dann ändern sich Sätze, Verfahrensregeln und die Frage, ob die pauschale Beihilfe dort überhaupt angeboten wird. Die Entscheidung für die Pauschale bindet in Berlin, aber sie reist nicht automatisch mit.
Die Kinderfrage. Ab dem zweiten Kind im Familienzuschlag steigt der eigene Satz auf 70 Prozent, für die Kinder selbst gilt 80 Prozent. Für Beamtenfamilien ist das der Grund, warum die private Restkostenabsicherung meist deutlich günstiger ausfällt als eine freiwillige gesetzliche Versicherung. Die Grundlagen dazu stehen bei der Restkostenabsicherung.
Was ein Gespräch braucht
Beihilfeberechtigte brauchen vier Angaben: Geburtsjahr, Status und Besoldungsgruppe, den aktuellen Bemessungssatz und die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Dazu kommt die Frage, ob eine Erklärung zur pauschalen Beihilfe schon abgegeben wurde, denn das ändert alles Weitere.
Selbstständige legen den letzten Beitragsbescheid der Kasse dazu und eine Einschätzung des laufenden Jahres. Angestellte bringen die Entgeltabrechnungen der letzten zwölf Monate samt Sonderzahlungen mit.
Wenn Sie schon privat versichert sind, legen Sie den Versicherungsschein dazu. Versicherer, Tarifkürzel und Eintrittsalter entscheiden über die Wege, die Ihnen offenstehen. Zu Krankheiten und Behandlungen sagen Sie am Telefon nichts; das gehört in das Antragsverfahren und nicht in ein erstes Gespräch.
Wer vor der Verbeamtung in Berlin steht, hat genau eine Entscheidung zu treffen, die nicht zurückzunehmen ist. Legen Sie dafür die Besoldungsmitteilung und, falls vorhanden, das Merkblatt der Beihilfestelle bereit. Ein Anruf unter 030 7593 7030 klärt dann in etwa dreißig Minuten, welcher der beiden Wege in Ihrer Lage überhaupt in Frage kommt.